Verlustverrechnungstopf bei Trade Republic: Wurden Verluste einfach gelöscht?

Ich habe ein Problem mit meinem Verlustverrechnungstopf von Neobroker Trade Republic und der Steuerberechnung auf meinem Konto. Vor kurzem habe ich eine Aktie mit einem realisierten Verlust von etwa 1.500 EUR verkauft. Zu diesem Zeitpunkt zeigte mein Verlustverrechnungstopf einen Betrag von über 1.100 EUR an; 400 EUR wurden mir bereits am gleichen Tag zurückerstattet, aber da bleiben noch etwa die 1.100 EUR der noch mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden sollte.

P.S. Die 1.000 EUR steuerfreie pauschale wurde bereits Anfang des Jahres aufgebraucht.



Allerdings ist Folgendes passiert:

1.  Drei Tage später wurde mein Verlustverrechnungstopf auf null gesetzt.

2.  Dann habe ich eine weitere Aktie mit Gewinn verkauft und wurde erneut besteuert, obwohl ich aufgrund meiner vorherigen Verluste keine Steuern hätte zahlen sollen (da gibt es noch etwa 1.100 EUR realisierte Verluste)

Ich habe folgende Fragen:

1.  Warum kann ich meine Verluste im Verlustverrechnungstopf nicht mehr sehen?

2.  Weshalb wurde ich bei meinem letzten Aktienverkauf besteuert, obwohl noch Verluste zur Verrechnung vorhanden sein sollten?

Laut meinem Verständnis sollten Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

 

Ich habe die Bank kontaktiert aber der Antwort war nicht zufriedenstellend:

 

Ich habe Ihr Konto überprüft und der Verlust von 1.500 € wurde nicht in den Verlusttopf aufgenommen, da eine Steueroptimierung dafür vorgesehen war. Das ist völlig normal und Teil des Verrechnungsprozesses. Diese Steueroptimierung hat Ihren Verlusttopf aufgefüllt und deshalb wurde Ihre letzte Transaktion besteuert.
Im Folgenden wird der Verrechnungsprozess erläutert:
 
1) Steuerrückerstattung: Bereits gezahlte Steuern werden, sofern möglich, zurückerstattet (seit dem 10.06.2024 erfolgen solche Steuerkorrekturen am Ende des Tages).
2) Wiederaufleben des Quellensteuertopfs: Bis zur Höhe der bereits für das Jahr gezahlten anrechenbaren Quellensteuer.
3) Freistellungsauftrag: Ist keine abgeführte Kapitalertragssteuer oder Quellensteuer vorhanden oder diese bereits verrechnet, wird der bereits beanspruchte Rahmen deines Freistellungsauftrages reduziert.
4) Verlustverrechnungstopf: Erst wenn die oben genannten Schritte durchgeführt sind, werden die restliche Verluste im entsprechenden Verlustverrechnungstopf vermerkt.

 

Was soll ich hier verstehen? Ich habe das Gefühl, dass meine Verluste, die noch übriggeblieben sind, wurden gelöscht. Soll ich vielleicht die Verlustbescheinigung beantragen? Wenn ja, wie kann man diese über die Steuererklärung zurückerstattet bekommen?

Danke.

Bank, Broker, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Rückerstattung, Verlustverrechnung
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