Zwei Teilzeitstellen und einen minijob?
Hallo, ich wollte mal fragen, wie das ist, wenn ich 3 Jobs habe.
Momentan mache ich einen Minijob 538 €
Will jetzt aber einen zweiten Job machen auf Teilzeit mit circa 20 Stunden. Wären dann so 1100 € brutto.
Und wenn ich jetzt noch einen auf 15 Stunden Teilzeit mache 850 € brutto.
Wie ist das mit den Steuerklassen dann der mit 20 Stunden Steuerklasse 1 und der mit 15 Steuerklasse 6? Oder läuft das alles auf 1?
Oder wie ist das mit der Lohnsteuer, muss man dann bei der Steuererklärung deswegen zurückzahlen?
kann ich mir aussuchen welcher Sk 1 und welcher sk 6 hat?
Vielleicht kann mir das ja jemand etwas erklären.
Vielen Dank😊
1 Antwort
Wenn es sich um einen echten Minijob handelt, bei dem der AG die Lohnsteuer mit 2 % pauschal berechnet, dann den 20-Stunden-Job auf StKl I und den 15-Stunden.Job auf StKl VI - der AG des umfangreicheren Jobs muss sich entsprechend eintragen.
Der Minijob bleibt dann einkommensteuerrechtlich unbeachtlich, die anderen beiden müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, eine Nachzahlung ist wahrscheinlich, aber von der Höhe der Werbungskosten abhängig.
Vielleicht sollte man nicht unerwähnt lassen, dass man bei Steuerklasse 6 verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben!