Zwei Teilzeitstellen und einen minijob?

1 Antwort

Wenn es sich um einen echten Minijob handelt, bei dem der AG die Lohnsteuer mit 2 % pauschal berechnet, dann den 20-Stunden-Job auf StKl I und den 15-Stunden.Job auf StKl VI - der AG des umfangreicheren Jobs muss sich entsprechend eintragen.

Der Minijob bleibt dann einkommensteuerrechtlich unbeachtlich, die anderen beiden müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, eine Nachzahlung ist wahrscheinlich, aber von der Höhe der Werbungskosten abhängig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Alarm67  18.07.2024, 18:06

Vielleicht sollte man nicht unerwähnt lassen, dass man bei Steuerklasse 6 verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben!

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