Nachgemachte Schlüssel, von der Steuer absetzbar?
Umzugsbedingt (jobwechsel) haben wie ein neues Haus (Eigengenutzt) bezogen. Leider haben die Anzahl der Schlüssel nicht für alle Familienmitglieder ausgereicht, so dass Schlüssel nachbestellt werden mussten.
Sind diese von der Steuer absetzbar?
1 Antwort
Das erst, was man macht, wenn man irgendwo neu einzieht ist des Schloss auszutauschen. Und dann achtet man eben darauf, das genug Schlüssel dabei sind.
Du kannst Handwerksrechnungen im Haus absetzen, sofern du die Rechnungen unbar bezahlt hast, aber nicht für nachgemachte Schlüssel.