Töchterchen wohnt noch bei uns in München. Sie beteiligt sich nicht an den Wohnkosten, weshalb doppelte Haushaltsführung (DHH) nicht vorliegt.
Nun ist sie ab Mitte September bis Februar in Augsburg. Heute hat sie eine Wohnung für die Zeit gefunden. Danach geht es ab März bis Juli vermutlich in eine andere Stadt in Bayern.
Die möbliert auf Zeit gemietete Wohnung (Untermiete) kostet 700 € im Monat - all in.
Ihre Kosten fallen nur an, weil es der Staat verlangt, dass sie in Augsburg arbeiten muss. Später kann er verlangen, dass sie nach Hof oder sonst wo hin geht.
Sind das Werbungskosten? Ich überlege, einerseits keine DHH, andererseits hat das Kind definitiv keine Lust auszuziehen und wird auch die Wochenenden in M. sein und vielleicht ist ja auch M. bei den Orten dabei, an denen sie lernen muss, zu lehren.