Wie lange darf es dauern, bis die Steuererstattung auf dem Konto ist?
Hallo,
habe aufgrund von Lohnersatzleistungen im vergangenen Jahr eine Steuererklärung gemacht und hab heute beim Finanzamt angerufen und man meinte zu mir, es seit mit dem Steuerbescheid angewiesen worden. Was bedeutet hier der Begriff "angewiesen"? Bei Zasta (wo ich die Steuererklärung hab machen lassen) meinte man, dass noch nichts angekommen sei und sich das Finanzamt diesbezüglich Zeit lassen könne, wie sie lustig sind. Ich habe den Steuerbescheid auch an die für mich zuständige Treuhänderin geschickt und ich weiß nicht, ob ich das Geld bekomme, oder ob es in die Insolvenzmasse geht.
Man meinte beim Finanzamt zu mir, dass ich noch bis übermorgen warten solle und mich dann nochmal melden solle und dann könne man nochmal nachgucken, was Sache ist usw. Aber wie ist es: Darf sich das Finanzamt Unmengen an Zeit nehmen, bis die die Steuererstattung anweisen?
Freue mich auf Antworten.
5 Antworten
Ich kann die Frage nicht ganz verstehen. Der Steuerbescheid ist quasi druckfrisch, aber Du hast noch kein Geld auf dem Konto, deshalb schon überall nachgefragt. Warum?
Das FA sagt Dir, dass das Geld schon auf dem Weg ist und spätestens übermorgen eingegangen sein müsste. Das ist doch okay.
Das Geld geht allerdings gar nicht auf Dein Konto, sondern zu Zasta. Ob dort tatsächlich stündlich die Kontoeingänge kontrolliert und verbucht werden? Unwahrscheinlich.
Danach muss dann natürlich noch die Gebühr abschliessend berechnet werden, bevor die Zahlung von Zasta an Dich veranlasst wird. Auch das muss nicht bis übermorgen passiert sein, also wirst Du Dich wohl noch etwas gedulden müssen.
Bei Zasta (wo ich die Steuererklärung hab machen lassen) meinte man, dass noch nichts angekommen sei und sich das Finanzamt diesbezüglich Zeit lassen könne, wie sie lustig sind
kann dieser Kasperlesverein "Zasta" diese Aussage auch glaubhaft begründen?
alleine diese Aussage ist ein Grund mehr, diese Firma zu boykottieren!
die Erstattung wird mit der Bekanntgabe des Bescheides ausgezahlt
Wenn sich nach der Abrechnung ein Überschuss zugunsten des Steuerpflichtigen ergibt, wird dieser dem Steuerpflichtigen nach Bekanntgabe des Steuerbescheids ausgezahlt
§ 36 Abs. 4 Satz 2 EStG
Ich mache das direkt über die Homepage vom Finanzamt (Elster).
Ich habe vor zwei Wochen meinen Bescheid bekommen, einen Tag später hatte ich mein Guthaben auf dem Konto.
Tja, selbst Schuld, wenn Du Umwege über einen Drittanbieter machst, logisch verzögert sich hierdurch die Auszahlung.
Bis zu diesem Jahr konnte ich davon ausgehen, Steuererstattungen allenfalls 2 Werktage nach dem Steuerbescheid zu bekommen. In diesem Jahr alles anders. Da kam die Erstattung 7 Tage später.
Normalerweise kommt die Erstattung gleichzeitig mit dem Papierbescheid, oft ist sie sogar einen Tag früher da.