Um die endgültige Steuererklärung und die Abzüge zu maximieren, würde ich gerne wissen, ob die Reisekosten, für die meine Arbeit benötigt wurde, in der EÜR ausgewiesen werden dürfen (EA-Rechnung) oder ob es eine andere Dokumentation gibt, die dies definiert. Ich habe gehört, dass manchmal ein Reisetagebuch erforderlich ist, daher können die Kosten variieren.
E.g. - um etwas für mein Geschäft zu erfüllen bzw. Aufgabe zu erledigen, musste ich ins Ausland reisen. Wird mein gesamtes Ticket erstattet oder nur ein variabler Teil?
Und wenn sich die meisten Einkommenspositionen darauf beziehen, dass Einkünfte im Ausland erzielt wurden – gelten diese trotzdem für den Steuerabzug? Ich habe auch gehört, dass das Finanzamt den Abzug von Einkünften aus ausländischen Unternehmen ablehnen kann.
E.g. auch hier - die meisten meiner Einnahmen stammen aus dem Ausland, ich bin jedoch dorthin gereist und möchte diese von der Steuer absetzen.