Telekommunikation "doppelt" von der Steuer absetzen?
Hallo zusammen,
ich bin in meinem Hauptberuf Arbeitnehmer und arbeite nebenbei als selbstständiger Kleinunternehmer am Wochenende in der Eventbranche.
Da ich etwa 30% meiner Hauptbeschäftigung aus dem Homeoffice erbringe, kann ich nach meinem Verständnis 20% meines Internetvertrags pauschal von der Steuer absetzen.
Für meine selbstständige Nebentätigkeit nutze ich ebenso meinen privaten Internetanschluss. Kann ich dann in der entsprechenden EÜR den Internetvertrag als Betriebskosten (wieder pauschal mit 20% !?) gelten machen oder ist eine solche Dopplung ohne Einzelverbindungsnachweise nicht möglich?
Vielen Dank für eure Einschätzungen.