Steuerklassenwechsel von 1 auf 2, wo in Elster eintragen?
Hallo zusammen,
im Februar letzten Jahres bin ich mit meinen beiden Töchtern (10 und 11) bei meinem Partner ausgezogen und habe kurze Zeit drauf einen Steuerklassenwechsel von 1 auf 2 beim Finanzamt beantragt. Die finale Bearbeitung hat sich aufgrund einer Rückfrage lange gezogen und nachdem ich nochmal um zügige Bearbeitung bat, habe ich im November Rückmeldung erhalten, indem ich rückwirkend ab Juli in StKl. 2 eingestuft wurde. Meine Dezember-Abrechnung vom AG wurde dann auch mit 2 abgerechnet. Wie ist das aber nun mit der Zeit 07-10? Ich erhalte aufgrund des Wechsels etwa 200 Euro im Monat mehr. Erhalte ich das Geld über die Steuererklärung wieder? Wenn ja, wo kann ich dies in Elster eintragen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Jenny
3 Antworten
Das trägst Du nirgends ein - in die Anlage N gehört die letzte Steuerklasse, die für das Steuerjahr gegolten hat, das hat aber überhaupt keine Auswirkung und es könnte sein, daß eine Elster-Übertragung auch ohne einen Eintrag möglich ist, das weiß ich gerade nicht auf Anhieb.
Die abgeführte Lohnsteuer ist nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die wird im Rahmen der Veranlagung angerechnet und es wird dann entweder was erstattet oder man muss etwas zahlen.
In der Anlage Kind gibt es die Zeilen 44 ff zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Für jedes Kind eine Anlage.
Damit wird dann der Entlastungsbetrag berücksichtigt und die Steuer berechnet. Und vermutlich wird es dann eine Erstattung geben.
Den Entlastungsbetrag bekommst Du nicht erst ab Juli, sondern ab Umzugsmonat.
Egal welche Steuerklasse Du hast, gemessen an Dein Einkommen hast Du immer die gleiche Steuerbelastung zu tragen.
Die Steuerklasse regelt nur, ob du höhere oder niedrigere Vorauszahlungen leisten musst.
Das hat dann zur Folge, dass Du entweder Steuern nachzahlen musst oder gezahlte Steuern zurück bekommst!
Es ist also egal, welche Steuerklasse Du bei Abgabe einer Steuererklarung hast.