Steuerbeträge mit Buchungssystem errechnen Pflicht?

2 Antworten

Selbst wenn man buchführungspflichtig ist, hindert einen niemand daran, dies manuell zu erledigen oder z.B. eine Durchschreibebuchführung zu verwenden wenn man noch eine zu kaufen findet.

Niemand ist gezwungen, es sich einfach zu machen, wenn es auch kompliziert geht.

Eine kündigen Person muss halt in der Lage sein, aus den eingereichten Unterlagen zu erkennen, wie sich der Gewinn, die USt. usw ergibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Eifelia  31.07.2024, 21:49
@Andri123

Naja, dann hätte er das wohl geschrieben - und selbst wenn: Die GDPdU wurde schon 2015 durch die GoBD abgelöst und beide gelten nur, wenn digitale Daten vorliegen, sie schreiben nicht vor, das solche vorliegen müssen.

Du kannst es machen wie Du willst. Muit einer Exceltabelle, oder auch mit einem handgeschriebenen Journal.

Du musst nur sicher stellen können, dass alle Einnahmen erfasst sind.

Woran Du gebunden bist ist nur das Elsterportal für die Einreichung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986