Steuerbeträge mit Buchungssystem errechnen Pflicht?
Ist es Pflicht einen Steuerberater oder ein Steuerprogramm zu Nutzen um fällige Steuerbeträge zu errechnen?
Wäre es für die Ust-Erklärung nicht auch in Ordnung alle Rechnung vorzeigen zu können (Ausgangs- / Eingangsrechnungen) und dann falls eine Kontrolle kommt zu sagen dass man das eben manuell ausgerechnet hat?
2 Antworten
Selbst wenn man buchführungspflichtig ist, hindert einen niemand daran, dies manuell zu erledigen oder z.B. eine Durchschreibebuchführung zu verwenden wenn man noch eine zu kaufen findet.
Niemand ist gezwungen, es sich einfach zu machen, wenn es auch kompliziert geht.
Eine kündigen Person muss halt in der Lage sein, aus den eingereichten Unterlagen zu erkennen, wie sich der Gewinn, die USt. usw ergibt.
Du kannst es machen wie Du willst. Muit einer Exceltabelle, oder auch mit einem handgeschriebenen Journal.
Du musst nur sicher stellen können, dass alle Einnahmen erfasst sind.
Woran Du gebunden bist ist nur das Elsterportal für die Einreichung.
Vielleicht meint er auch die digitale Betriebsprüfung.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwip-Kv5gtKHAxVU7rsIHUf7A5UQFnoECAcQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.datev.de%2Fweb%2Fde%2Fm%2Fueber-datev%2Fdatev-im-web%2Fdatev-von-a-z%2Fgdpdu-digitale-betriebspruefung-elektronische-betriebspruefung%2F&usg=AOvVaw3AX78vLU31a47kcILQn6jr&opi=89978449