Fällige Steuern als Freiberufler (Nebenberuflich)?
Hallo,
neben meinem Hauptberuf (volle SV) übe ich nebenher eine Tätigkeit als Freiberufler aus. Im Rahmen dieser Tätigkeit ergab sich ein jährlicher Gewinn von ca. 15.000€ die USt. sowie sämtliche anderen Kosten sind hiervon bereits abgezogen.
Kann man sagen wir hoch ungefähr meine Steuernachzahlung (verheiratet, kein Fahrtweg) für das letzte Jahr sein wird? Gibt es Steuerfreibeträge die auf das selbständige Einkommen angerechnet werden oder sind diese durch den Verdienst im Hauptberuf obsolet?
2 Antworten
Ja, das kann man sagen - wenn man auch die Höhe der anderen Einkünfte kennt.
Wenn Du für ein abgelaufenes Jahr eine Steuererklärung über eine Software gemacht hast und die Berechnung einigermaßen mit dem Bescheid übereingestimmt hat, kannst Du diese Erklärung auch einfach noch mal aufrufen und fiktive Gewinne in die Anlage S eintragen, dann bekommst Du eine belastbare Hausnummer. Eine Software müsstest Du ja inzwischen sowieso nutzen für die Voranmeldungen bzw. wirst Du so oder so brauchen, da Du als Unternehmer die Erklärung elektronisch einreichen musst.
"Gibt es Steuerfreibeträge die auf das selbständige Einkommen angerechnet werden"
Nein.
"sowie sämtliche anderen Kosten sind hiervon bereits abgezogen." Das ist klar - wenn die nicht abgezogen wären, wäre es nicht der Gewinn... 😉
Hallo Thoro,
Es hängt davon ab wie hoch Dein Einkommen im Hauptberuf ist, je höher das ist, desto mehr Steuern zahlst Du auf die +15 Tsd.
Aber hier kannst Du es Dir selber ausrechnen: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
Trage zuerst nur Dein Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis ein, z.B. 30.000 - hierbei wäre bei als Alleinstehender 4.446 Steuern
Danach rechne nochmal mit 45.000 also incl. der 15 Tsd Gewinn, hierbei wäre als Alleinstehender 9.155 Steuern, also 4.709 Steuern auf die 15.000 Gewinn = 31%
- Als verheirateter wirds deutlich weniger, kannst Du im Rechner umstellen
- Wenn Dein Angestelltengehalt kleiner ist, wirds weniger Steuern
- Wenn Dein Angestelltengehalt größer ist, wirds mehr Steuern
Du musst bei Elster abgeben bis Ende Juli für 2023:
- Die EÜR - Einnahmenüberschussrechnung mit Deinen 15.000 Gewinn
- Eine Umsatzsteuererklärung
- Deine Einkommensteuererklärung mit Anlage S (die den Gewinn 15.000 aus der EÜR enthält)
PS: In Deiner EÜR gibt alle Kosten an, die Du im direkten Zusammenhang mit der Arbeit hattest. (Belege musst Du dann haben)
Und Du kannst in der Einkommensteuererklärung alle Krankenversicherungsbeiträge / Rentenversicherungsbeiträge angeben, (vom Arbeitgeber und ggf. die Zusatzbeiträge von der Gewerblichen Tätigkeit) die alle werden abgezogen vom Steuerpflichtigen Einkommen
Danke Eifelia,
Du hast Recht, Super, es steht sogar auf der Webseite des Finanzamt:
Normal gilt: Wenn Sie verpflichtet sind, jährlich eine Steuererklärung abzugeben, müssen Sie die Erklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen.
Wegen Corona: Auch für Ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 haben Sie mehr Zeit. Ihre Steuererklärung müssen Sie bis zum 2. September 2024 einreichen.
PS: Danke für Deinen hilfreichen Hinweis. 😊💖
Was für eine tolle Antwort - Danke! Für die Angaben zu Krankenversicherungsbeiträgen / Rentenversicherungsbeiträgen wo genau d.h. In welches Feld wird das eingegeben?
In den Rechner gibt man nicht das Einkommen (Bruttogehalt) ein, sondern das zvE. Das müsste er erstmal kennen/ausrechnen.
Nicht bis Ende Juli - bis spätestens 02.09.2024.