Hallo, ich bin Student und beziehe BAföG. Ich möchte nebenbei eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, um etwas Geld zu verdienen, vor allem weil BAföG gerne mal mich 3 Monate nichts bezahlt, weil sie den Folgeantrag nicht schnell genug bearbeiten. Bei der Tätigkeit werde ich auf jeden Fall unter dem jährlichen Freibetrag von 11.604 € bleiben. Nun bin ich unsicher, ob ich in diesem Fall eine freiberufliche Tätigkeit anmelden muss. Außerdem habe ich kein Interesse daran, am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben zu müssen, da ich als Vollzeitstudent ohnehin keine nennenswerten Ausgaben steuerlich absetzen kann.

Meine Hauptfrage ist: Was passiert, wenn ich die freiberufliche Tätigkeit nicht anmelde? Muss ich mit einem Bußgeld rechnen? Wenn ja, wie hoch könnte das ausfallen?

Zusätzlich frage ich mich, ob die Übernachtungs- und Fahrtkostenpauschalen, die ich von meinem Auftraggeber erstattet bekommen würde, als Einkommen zählen und somit in die Berechnung einfließen, um nicht den Grundfreibetrag zu überschreiten. Oder handelt es sich dabei um Ausgaben, die nicht als Einnahmen gewertet werden?