Steuererklärung – die neusten Beiträge

Forex- / CFD, Kryptowährung Handel Besteuerung?

Hallo Zusammen,

Ich habe noch folgende Fragen und Können Sie bitte weiter mir helfen?

1. Forex- / CFD Handel heißt auch Termingeschäften oder?

2. Ich handeln Forex in IC Market als "Daytrader". Es bedeutet das ich täglich die Transaktionen öffnen und schließen könnte.

Ich hatte gestern ein Report von ganze Jahr 2020 gezogen und im Report steht ganz unter so:

Total Net Profit:-1 751,51

Gross Profit:17 033,15

Gross Loss: -18 784,66

Wenn ich es richtig verstehe:

Total Net Profit ist mein Kapitalerträge in Jahr 2020, Gross Profit ist Kumulierter Gewinn und Gross Loss ist Kumulierter Verlust.

Im meinen Fall muss ich es nicht in der Steuererklärung 2020 angeben weil ich ein realisierte Verlust haben 

Ist es richtig?

3. Wenn ich mehrere Kontos in unterschiedliche ausländische Finanzinstitut haben und gehandelt, 

berechne ich immer alle Kapitalerträge zusammen (Gross Profit - Gross Loss), ist es richtig?

4. Ab 2021 sollen Verluste aus Termingeschäften nur noch bis 10.000 Euro verrechnet werden können.

Es betrifft nur Forex- / CFD Handel, ist es richtig?

Das heißt ich könnte ab Jahr 2021 Gross Loss nur maximal -10000 EUR dazu verrechnen, ist es richtig?

5. Ich handel auch Kryptowährung in Binance. 

Kryptowährung Jahresgewinn Besteuerung geht direkt zu Einkommensteuer oder (sofern der Gewinn 600 Euro oder mehr beträgt)? 

Sorry das ich bisschen viele Frage haben.

Vielen Dank noch mal im Voraus!

Steuererklärung, Steuern

Einkommenssteuererklärung 2020 - Geltendmachung wöchentlicher Familienfahrten?

Hallo liebe Community,

ich bereite derzeit die Einkommensteuererklärung für 2020 vor und möchte erstmalig die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzen. Ich pendle wöchentlich zwischen Hamburg und Frankfurt und unterhalte in Frankfurt eine kleine Wohnung.

Für das Pendeln habe ich mir eine BahnCard 100 zugelegt, die mich knapp unter 4.000 EUR gekostet hat. Diese bezahle ich komplett selbst. Grundsätzlich ist mir also bewusst, dass diese Kosten abgesetzt werden können.

  1. Meine Frage bezieht sich auf die wöchentlichen Famielienfahrten. Nach meinem Verständnis könnte ich auch 100% legal alternativ die Kosten für 48 Familienfahrten (48 x 497 km * 0,30 EUR = 7.156,80 EUR) absetzen. Dies würde natürlich zu einer größeren Steuerersparnis führen und bildet eine attraktive Option.
  2. Angenommen, die Antwort auf Punkt 1 lautet "ja, es können alternativ die höheren Kosten für Familienfahrten angesetzt werden" dann ergeben sich für mich zwei Folgefragen

Folgefrage 1: Da ich ja de facto stets meine Bahncard 100 für die Familienfahrten nutzen würde, könnte ich nicht nachweisen, dass ich jede Woche eine Familienfahrt getätigt habe. Muss ich hier erwarten, dass ich hier Probleme bekomme?

Folgefrage 2: Mein Steuerberater behauptet, dass ich gem Einkommenssteuergesetz nur 4.500 EUR maximal an Fahrtkosten absetzen kann. Nach eigenen Recherchen, gilt dies nicht für Familienfahrten. Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen oder aus eigenen Erfahrungen berichten?

Vielen Dank im Voraus!

Einkommensteuererklärung, Steuererklärung

Selbständig, Nicht beim Finanzamt angemeldet, Selbstanzeige und Strafe?

Hallo, vorweg ich weiß ich habe Mist gebaut und bereue das auch sehr da mir meine jetzige Situation echt Panik macht.

Folgende Situation:

Ich habe mein Gewerbe (Einzelunternehmen) im Januar 2020 angemeldet, bei der Gewerbeanmeldung wurde mir vom Gewerbeamt gesagt ich würde automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zugeschickt bekommen was aber bis heute nicht passiert ist (Stand Februar 2021). Ich weiß ich hätte mich auch selber drum kümmern können jedoch dachte ich mir der Fragebogen wird schon irgendwann kommen und hab es immer wieder aufgeschoben und ignoriert.

Das Problem ist dass ich seit der Gewerbeanmeldung (also seit über einem Jahr) trotz fehlender Steueranmeldung mein E-Commerce business gestartet habe und auch Umsätze erzielt habe, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Shop, Produkte etc. investiert habe. 

Ich habe also keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin. Kurz gesagt, ich habe noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Ich möchte das Problem jetzt lösen da es mir echt Bauchschmerzen bereitet, ich habe zwar noch nix von meinem Finanzamt gehört jedoch habe ich echt schiss das die irgendwann mit einer fetten strafe kommen.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Wie sollte ich jetzt schritt für schritt vorgehen?

Sollte ich mich Selbstanzeigen?

Ich weiß grade echt nicht was ich tun soll und hab echt Panik das ich irgendwann eine fette Strafe zahlen muss.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Viele Grüße

einkommensteuer, Finanzamt, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, steuernummer, Umsatzsteuer, Fragebogen steuerliche Erfassung, Finanzamt Steuererklärung

Wie muss ein Gewinn aus dem Verkauf von Aktien bei US Bank in Steuererklärung angegeben werden?

Hallo zusammen,

Bei der Steuererklärung für 2020 stehe ich vor folgendem Problem:

Ich erhalte als deutscher Arbeitnehmer einer amerikanischer Firma auch Aktien dieser Firma, die bei einer US Bank (Morgan Stanley) gehalten werden. Die Aktien werden bei Zuteilung bereits normal als Einkommen versteuert, danach habe ich die verbleibenden Aktien bisher gehalten.

Ich habe nun 2020 Aktien aus dem Depot verkauft mit einem gesmaten Kursgewinn von ~1400€ (Wert bei Verkauf - Wert bei Zuteilung). Bisher habe ich werde in den USA noch in DE irgendwelche Steuern auf diesen Gewinn gezahlt. Ich bin davon ausgegangen, dass

1) auf diesen Kapitalertrag (auch aus dem Ausland) die Abgeltungsteuer von 25% anfällt und

2) der Sparer-Pauschalbetrag von 1602€ (durch gemeinsame Veranlagung) gilt, und ich damit für 2020 keine zusätzlichen Steuern zahlen muss

Ich nutze zur Erstellung der SE die WISO Software. Wenn ich dort den Gewinn angebe als "Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen (Zeile 29 KAP)", wird jedoch der normale Einkommenssteuersatz angesetzt und auch der Sparer-Pauschbetrag wird nicht angerechnet.

Alle Quellen die ich bisher finden konnte, bestätigen jedoch, dass auch für Gewinne aus Aktienverkäufen aus dem Ausland, die reduzierte Kapitalertragssteuer und Pauschbetrag gelten.

Daher die Frage: Muss ich den beschriebenen Gewinn anders in der SE angeben, oder gibt es in der WISO Software andere Einstellungen die ich übersehen habe?

Danke im Voraus

Konstantin

Aktien, Steuererklärung, Steuern

Steuern ausländischer Broker (Trading 212)?

Hallo zusammen, 

ich hätte folgende Frage, bzw. würde mich nach Recherche gerne nochmal zu folgenden Themen absichern: 

Ich habe einen ausländischen Broker (Trading 212) und besitze dort mehrere Aktien seit etwa einem Monat. Ich plane diese Aktien langfristig zu behalten und habe somit noch keine Aktie verkauft. Auch habe ich keine Dividenden im letzten Jahr, bzw. seit Kauf der Aktien (2020) erhalten und somit bisher sozusagen keinen Gewinn (0 Euro) erhalten. Nun weiß ich, dass ich durch meinen ausländischen Broker für die Steuern selbst zuständig bin.

Somit die Frage:

Ich muss in meiner Steuererklärung für 2020 die Anlage KAP noch nicht ausfüllen, da ich keinen Gewinn aus meinen Aktien erhalten habe, oder? Dies wäre erst 2021 fällig, wenn ich eine Aktie verkaufen oder Dividenden erhalten sollte. In meiner Recherche finde ich die Worte "Kursgewinn versteuern" immer unklar, da ich nicht weiß, ob das lediglich den Verkauf von Aktien mit daraus resultierenden Gewinn meint oder auch schon eine derzeitige Kurssteigerung.

Außerdem habe ich noch folgende Website gefunden, auf welcher "Kursgewinne werden freilich auch besteuert. Bis 2019 mussten Kursgewinne erst versteuert werden, wenn wir sie vereinnahmt hatten, also nach einem Verkauf. Seit 2019 werden Kursgewinne jedes Jahr pauschal besteuert. Sprich: Wenn die Aktie oder der ETF noch im Depot liegen." steht. (https://www.geldfrau.de/geldmanagement/freistellungsauftrag-spart-steuer-abgeltungsteuer/)

Schon einmal vielen Dank!

Aktien, Broker, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern

Fahrtkosten in Steuererklärung Weg Homeoffice - Kita - Homeoffice ansetzbar?

Hallo,

die Frage stellen sich evtl. mehrere Menschen dieses Jahr.

Ich arbeite seit Juni bei einer Firma, in der auch ohne Corona Homeoffice angesagt ist. Normalerweise gilt, dass der Weg zu Kita und Schule, am Weg zur Arbeit, auch zu den Fahrtkosten des Arbeitsweges zählt und in der Steuererklärung angegeben werden kann.

Wie verhält sich dies nun im Homeoffice?
Mein Kind muss ja in die Kita/Schule, damit ich arbeiten kann (ich gehe von der normalen Zeit, ohne Lockdown, aus). Versicherungsrechtlich ist der Weg Wohnung - Kita im Fsll eines Unfalls als „Arbeitsweg“ und damit die Unfallversicherung BGB, etc. versichert, der Weg von der Kita nach Hause ins Homeoffice ist nicht als - versicherungsrechtlicher - Arbeitsweg deklariert.

wie sieht das im Steuerrecht aus?
Ist der Weg Wohnung - Kita/Schule - Homeoffice als Ganzes als Arbeitsweg zu sehen ?
Ist nur der Weg Wohnung - Kita Arbeitsweg? oder gar gar nichts? Was dann wiederum der Aussage, dass auch ein Umweg in die Betreuungseinrichtung und nicht nur der direkte Weg Wohnung - Arbeit vom AN angesetzt werden darf, da die Betreuung der Kinder ja nötig ist, um dem Beruf nachzugehen, entgegen stände. Bzw. Homeoffice gegenüber im Büro arbeiten diskriminiert und somit eigentlich auch nicht gültig wäre.

vielleicht hat jemand ja auch schon aus den letzten Jahren Erfahrung gemacht.

Danke!

Kinderbetreuung, Steuererklärung, Fahrtkosten, Home Office

Verlustvortrag und Einkommen in Relation?

Hallo zusammen,

leider gibt es hier eine gewisse Unklarheit zum Thema Verlustvortrag.

Eine kurze zeitliche Übersicht.

Angestellter bis 2017

Master-Studium 2018 – 2019

Steuerpflichtiger Minijob 2019 (7.000 € Einnahmen)

Angestellter seit 2020

Mein Gedanke ist, einen Verlustvortrag aus meinem Master-Studium für das Steuerjahr 2020 anzuwenden.

Deshalb habe ich im Jahr 2020 meine Steuererklärung für das Steuerjahr 2018 erstellt. Das Finanzamt hat Verluste in Höhe von 8.000 € festgestellt. Diese Verluste wurden zuerst auf das Steuerjahr 2017 als Verlustrücktrag angewendet, was mir einen neuen Steuerbescheid für das Jahr 2017 mit einer Rückzahlung ergeben hat. Ich habe darauf Einspruch eingelegt, da ich einen Verlustvortrag und keinen -nachtrag haben wollte. Ich nahm an, dass durch mein höheres Einkommen nach dem Master mehr Vorteile bei der Steuerrückzahlung entstünden. Das Finanzamt hat den Einspruch schlussendlich genehmigt und 8.000 € Verluste wurden ins nächste Jahr übertragen.

Im Anschluss habe ich meine Steuererklärung für das Steuerjahr 2019 erstellt. Meine Einnahmen von 7.000 € liegen unterhalb des Grundfreibetrag (9.168 €), so dass ich erwartet habe, die bereits gezahlten Steuern zurück zu bekommen und das meine Verluste sich erhöhen oder gleichbleiben. Der Steuerbescheid bestätigte, dass die bereits gezahlten Steuern vollständig zurückerstattet werden. Meine Einkünfte wurden dabei nach Abzug der Werbungskosten etc. auf ca. 6.000 € berechnet. Hätte ich keine Verluste aus dem Vorjahr gehabt, wären mir nun aufgrund des Grundfreibetrags die Steuern zurückgezahlt worden.

Nun habe ich aber einen Verlustvortrag. Dieser wurde zusätzlich mit den Einkünften verrechnet, so dass im Steuerjahr 2019 nur noch ein Verlustvortrag von 2.000 € (8.000 – 6.000 €) übrigbleibt.

Ich musste erstmal kräftig schlucken und habe mich tierisch geärgert, wie das sein kann und habe direkt Einspruch eingelegt, damit meine Verluste unangetastet in das Steuerjahr 2020 weitergeführt werden. Allerdings wurde dieser Einspruch abgelehnt, weil die Verluste wohl zwingend mit den Einkünften verrechnet werden müssen.

Nun ein paar Fragen an Euch:

1. Ist eine Weiterleitung des Verlustvortrags von 8.000 € in das Jahr 2020 wirklich nicht möglich?

2. Falls nein, ist es möglich, den Verlustvortrag von 2018 trotz damaligem Einspruch als Verlustrücktrag auf das Steuerjahr 2017 anzuwenden?

3. Macht es Sinn einen Steuerberater hinzuziehen bzw. welche Chancen auf Erfolg ergeben sich?

Ich scheine mir ansonsten durch Unwissenheit 6.000 € Verluste verspielt zu haben…

Vielen Dank vorab und viele Grüße,

Max

Steuererklärung, Steuerrecht, Verlustvortrag

Chaos im Aktiendepot?

Hallo zusammen,

ich habe beim Broker "Trade Republic" vor geraumer Zeit 550 Aktien von "Norwegian Air Shuttels" erworben. Heute stellte ich überraschend fest, dass mein Depotwert immens gestiegen ist, da die besagte Aktie plötzlich von wenigen Cent auf über vier Euro gestiegen ist. Daraufhin verkaufte ich alle 550 Aktien sofort. Der Verkauf wurde nach einigen Minuten erfolgreich durchgeführt und ich erhielt eine einwandfreie Abrechnung über meine Rendite.

Ca. eine Stunde später tauchte diese Aktie wieder in meinen Investments auf und ich erhielt die automatische Nachricht, dass ein Titelumtausch durchgeführt worden sei. Nun seien meine 550 Aktien nur noch 5,5 Aktien, mit entsprechender Anpassung des Werts. In meinem Depot besitze ich nun -554,5 Aktien.

Ich vermute, der Titelumtausch war der Grund für den hohen Anstiegt. Durch einen technischen Fehler wurde das wahrscheinlich nicht korrekt angepasst. Jedoch habe ich über eine Stunde vorher alle Aktien verkauft zum mir angezeigten Kurs. Dieser Kurs und die korrekte Anzahl der verkauften Aktien stehen auch in der Abrechung.

Ich denke, dass viele so gehandelt haben wie ich und alles verkauft haben. Es müsste ja auch bei vielen Anlegern die automatischen Verkäufe gegriffen haben.

Ich frage mich jetzt, ob ich das Geld, was auf der Abrechnung ausgewiesen ist (ca. 2000€), jemals sehen werde, da mein Depotwert schon wieder nach unten angepasst wurde.

Vielen Dank im Voraus!

Aktien, Geld, Broker, Finanzen, Handel, Steuererklärung, Steuern, Wertpapierdepot

Kann man eine ÖPNV Jahreskarte auch bei Teilzeit in der Steuererklärung ansetzten und muss ggf. eine private Nutzung berücksichtigt werden?

Ich fahre nur an zwei Tagen in der Woche mit der Bahn zur Arbeit, daher sind die Kosten für den ÖPNV höher als die Entfernungspauschale. Eine Jahreskarte wäre günstiger als einzelne Tickets für die Fahrten zur Arbeit. Kann ich nun auch trotz Teilzeit die Kosten für die Jahreskarte in der Steuererklärung angeben? Spielt es eine Rolle, ob ich die Jahreskarte außerdem noch privat nutze?

Es gäbe noch eine günstigere Alternative für die Fahrten zur Arbeit: Dies wären Einzeltickets in Verbindung mit der Bahncard 50. Ist das relevant? (Diese Kombination ist für mich aber weniger interessant, weil ich die Jahreskarte auch für etliche private Fahrten nutzen könnte).

Hier nochmal die konkrete Situation:

Mit den 2 Arbeitstagen je Woche ergeben sich ca. 90 Arbeitstage im Jahr. Die Entfernung zum Arbeitsplatz sind 22 km. Das ergäbe eine Entfernungspauschale von 594 Euro.

Sogar die günstigste Ticketvariante (Einzeltickets mit Bahncard 50) liegt mit insgesamt 881,70 Euro über der Entfernungspauschale (7,30 für die einfache Fahrt x 90 Tage + 224,70 Bahncard).

Die Jahreskarte kostet 1.288 Euro. Diese würde ich zusätzlich vsl. 1-2 je Woche auch privat nutzen.

An den 90 Arbeitstagen mit Normalfahrkarte zu fahren wären 1314 Euro (7,30 x 2 x 90).

Ich werde noch weitere Werbungskosten (Berufskleidung und Fortbildung) haben, so dass ich die Werbungskostenpauschle übersteige.

Steuererklärung, werbungskosten, Entfernungspauschale

Selbstständig. Fahrt vom Kunden nach Hause?

Hallo, folgendes Szenario.

Ich bin in der Reingiung selbstständig. Somit Fahre ich jeden Tag zu unterschiedlichen Kunden.

Teilweise fahre ich von Kunde zu Kunde, teilweise aber auch von einem Kunden nach Hause und dann einige Stunden später wieder los zum nächsten Kunden.

Zwei Szenarien als Bspw.

1: Von der Wohnung -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 1. Kunden -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 2. Kunden -> Fahrt nach Hause.

2: Von der Wohnung -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 1. Kunden -> Fahrt nach Hause

Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 2. Kunden -> Fahrt nach Hause.

Meine Frage ist nun folgende: Da ich ja meine Arbeit beim Kunden immer vor Ort ausübe bspw. wie ein Handwerke (Klempner und Co)

Ist ja jede Fahrt (Von Wohnung zum Kundne sowie auch von Kunde zu Kunde) zum Kunden hin eine betriebliche Fahrt, die ich im Fahrtenbuch dann als Betriebs bzw. Geschäftsfahrt eintrage.

Wie ist es mit der Fahrt wenn ich beim Kunden fertig bin und dann direkt nach Hause fahre (Da ich Einzelunternehmer bin ist meine Wohnanschrift auch gleich meine Hauptanschrift des Gewerbes) ?

Ich habe von einigen gehört das es auch als Betriebsfahrt zählt, da ich ja theoretisch die Fahrt in Ausübung meines Gewerbe tätige und dann wieder gleichzusetzen wäre wie eine Fahrt vom Kunden zum Betrieb (Büro).

Mein Finanzamt meinte aber das es als sogenannter Arbeitsweg deklariert werden muss. Sprich die Strecke Wohnung <-> Arbeit wie es bei einem Angestellten vorkommt der zur Arbeit ins Büro und von dort wieder nach Hause fährt.

Was ist denn jetzt richtig ? Ich hoffe auf Antworten von Fachleuten oder welchen die bereits Erfahrungen haben in diesem Bereich aufgrund der eigenen Selbstständigkeit.

Finanzamt, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Fahrtenbuch

Steuererklärung 2019 - 1/2 Jahr Kleinunternehmer + 1/2 Jahr Angestellter?

Hallo liebe Community,

ich bin in einer sehr verzwickten Lage.
2019 habe ich das erste Halbjahr als Kleinunternehmer 13.507,- € erwirtschaftet und war zu dieser Zeit auch als Student eingeschrieben. Am 15.07. bin ich dann in ein Angestelltenverhältnis (Arbeitnehmer) gewechselt und habe in dem knapp halben Jahr 21.026,- € verdient. Davon habe ich 3.657,- € Lohnsteuer und Soli abgetreten.
Beim Erstellen der Steuererklärung via Elster wird mir nun in der provisorischen Vor-Berechnung nach Einsendung der Erklärungen (USt., EÜR. & ESt.) angezeigt, dass das zu versteuernde Einkommen 33.497,- € beträgt (13.507,- € Kleinunternehmer + 21.026,- € Lohn - 1.000,- Arbeitnehmer-Pauschalbetrag).

Daraus ergebe sich eine Festgesetzte Einkommenssteuer (inkl. Soli) von 6.728,- €.
Nach Abzug der bereits gezahlten Lohnsteuer inkl. Soli. (3.657,- €) würde der noch ausstehende Einkommenssteuerbetrag von 3.071 € ausstehen.

Das erscheint mir viel zu hoch, zumal mir eine befreundete Steuerberaterin nach Weitergabe aller Daten und Beträge und ihrer Kalkulation versichert hat, ich würde ca. 500,-€ erstattet bekommen. Wurde vllt der Abzug des Freibetrages vergessen? Wie kann es sein, dass ich eine derart hohe Nachzahlung tätigen soll?

Für Hilfe wäre ich unsagbar dankbar, denn ich bin hier gerade am Verzweifeln und Durchdrehen. Ich weiß mir wirklich nicht zu helfen und habe gerade keine 3.000,- € für eine Steuernachzahlung!

Vielen, vielen, vielen Dank im Voraus und unsagbare Karma-Punkte für Hilfe auf Lebenszeit!

Finanzamt, Steuererklärung

40 Fahrstunden und trotzdem keine Prüfung?

Hallo, unzwar bin ich zur Zeit sehr traurig wegen meinem Führerschein ich habe Ende Januar angefangen mit meinem Führerschein und hatte paar Fahrstunden konnte aber dann wegen Corona erst ab Mai wieder fahren und jetzt haben wir ja September schon und hatte bereits ca 40 Fahrstunden und habe meine Sonderfahrten vor kurzem gehabt. Es war alles gut bis auf die Nachtfahrt, weil meine Fahrlehrerin mich so eingeschüchtert hat und ich etwas Angst hatte nachts zu fahren abgesehen von der Stadt aber außerhalb war es sehr dunkel und ich bin ja noch nie nachts gefahren. Ich finde, dass ich eigentlich ganz gut fahre und ich mich auch bereit fühle für die Prüfung jedoch hat mich meine fahrerlehrin nach der Nachtfahrt so verunsichert und meinte dass wir noch üben müssen, aber langsam reicht es mir auch weil ich, dass Gefühl habe dass sie mich auch abzocken möchte. Ich bin vor meinen Sonderfahrten super gefahren und sie meinte dass sie trotzdem noch 1 mal fahren will vor der Sonderfahrt was völlig unnötig war ich kann mir das alles bald nicht mehr leisten und ich weiß nicht was ich tun soll ich will es endlich hinter mir haben und habe nächste Woche nochmal eine Fahrstunde und versuche sie zu überzeugen dass ich Prüfungsreif bin jedoch hab ich Angst dass meine Fahrlehrerin mir immer mehr Fahrstunden anbieten wird ich will das aber alles nicht ich möchte endlich zur Prüfung was soll ich tun :(

Steuererklärung, Steuern

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