Ich bin ein wenig verwirrt und vielleicht wisst ihr mehr.
Folgendes:
Zeile 70. Nicht abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
"Mit dem Absetzen des Arbeitszimmers hast du 2 Möglichkeiten. Entweder du setzt die tatsächlichen Kosten für dein Arbeitszimmer ab, brauchst dafür aber Nachweise, oder du setzt die Jahrespauschale in Höhe von 1.260 € ab. Für die Jahrespauschale brauchst du keine Kostennachweise."
Bis hierhin ist alles ok. Solange der Raum nur als Arbeitszimmer genutzt wird, kann man eine Jahrespauschale in Höhe von 1.260 € absetzen.
Dann:
"Um das häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzen zu können, muss es räumlich von den anderen Zimmern getrennt sein und außerdem sollte es eine schließbare Tür haben."
Wie jetzt? Wenn ich ein Raum in meiner Wohnung habe, was in die häusliche Sphäre eingebunden und von den anderen Räumen abgetrennt ist und auch als Arbeitszimmer genutzt wird, aber keine schließbare Tür hat, gilt es nicht als Arbeitszimmer und kann somit auch nicht abgesetzt werden???
Falls ja: Irgend wie lächerlich, denn was kann ich dafür, wenn der Eigentümer keine Tür eingebaut hat :) :)
Wer weiß da genaueres?