Unternehmer-Kilometer mit dem Deutschlandticket in Steuererklärung absetzen?
Hallo liebe Finanzfreunde,
als Einzelunternehmer (neben sozialversicherungspflichtigem Angestelltenverhältnis) nutze ich auch das Deutschlandticket um zu Auftragsorten/Kunden zu gelangen, nun habe ich allerdings feststellen müssen das in Elster im EÜR - Fahrtkostenformular und auch in WISO Steuersparbuch die Kilometerabschreibung nur für Strecken zu Kunden/Aufträgen mit dem Auto möglich ist. Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann man in dem Formular nur mit tatsächlichen Kosten (also Ticketpreisen) angeben.
Das verwundert mich sehr, da in dem Fahrtkosten-Formular für Arbeitnehmer alle Fahrten zum Arbeitsort voll mit 30 Cent (ab dem 22. KM pro Fahrt sogar mehr) den Kilometer berechnet werden, völlig unabhängig davon ob ein Auto, ein Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder die Füße genutzt wurden. Egal wie man sich also als Arbeitnehmer zum Arbeitsort bewegt hat und wie hoch die Ausgaben waren alle bekommen gleich viel von der Steuer zurück. Ich kann mir schwer vorstellen, dass unser Verkehrswende predigender Fiskus diese Art der Berechnung/Erstattung nur Arbeitnehmern gewehrt und Einzelunternehmer nur nach tatsächlichen Ticketkosten Steuererstattungen bekommen. Hoffe auf eure Hilfe, Suchmaschine und KI habe ich schon bemüht, vielleicht kennt hier ja jemand das entsprechende Formular oder den Kniff zum Kilometergeld mit Öffis für Einzelunternehmer :)
3 Antworten
In der Anlage EÜR können tatsächlich im Abschnitt "KFZ- und andere Fahrtkosten" in Zeile 67 nur tatsächliche Fahrtkosten für Öffis eingetragen werden.
Das liegt vermutlich daran, dass die Entfernungspauschale in Paragraf 9 EStG steht und sich nur auf Werbungskosten für AN bezieht. Die Erhöhung ab dem 21. km, bei Autonutzung, gilt übrigens auch nur für AN, dafür kann ein Selbständiger die kompletten Reisekosten absetzen, also Hin- und Rückfahrt. Ungerecht ist das eigentlich schon, aber eine Diskussion hilft Dir ja nicht.
Das Formualr Anlage EÜR spricht ja für sich. Was soll es da für einen Kniff geben?
Natürlich sind die Antworten von @Alarm67 und Andri123 absolut richtig.
Selbständige müssen praktisch für alles einen Beleg beibringen. Es gibt wenige Ausnahmen, wie z. B. die Reisekostenpauschale, die Kilometerpauschale, wenn man ein privates Auto nutzt, weil das nicht zum Betriebsvermögen gehört, weil man es nicht will (unter 50 % betr. Nutzung) oder nicht gehören darf (unter 10 % betriebl. Nutzung) wie bei mir seit einige Zeit. Da setzt man dann die Kilometerpauschale an.
Aber es gibt auch Regeln für Arbeitnehmer, die bei Unternehmern analog angewendet werden. z. B. die Entfernungspauschale.
Man darf auch Kilometerpauschalen ansetzen, wenn es sich nicht um ein eigenes Auto handels.
Daher würde ich an Deiner Stelle ruhig die Kilometerpauschale für Deine beruflichen Fahrten ansetzen.Falls Rückfagen geben sollte, jkannst Die Eisntellung erklären.
Sollte gestrichen werden kannst Du hier immer noch mal fragen, ob sich ein Einspruch, oder gar eine Klage lohnt, aber einen Versuch ist es allemal wert.
Interessante Antwort.
Welche Zeile der EÜR 2023 empfiehlst Du also? Zeile 67 kann es ja nicht sein, und die anderen in dem Abschnitt auch nicht.
Selbständige setzen die tatsächlich angefallenen Kosten an, diese reduzieren den Gewinn und damit die zu zahlenden Steuern.
Du kannst und darfst doch nicht Arbeitnehmer mit Selbstständigen vergleichen.
Das ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen!