Unternehmer-Kilometer mit dem Deutschlandticket in Steuererklärung absetzen?

3 Antworten

In der Anlage EÜR können tatsächlich im Abschnitt "KFZ- und andere Fahrtkosten" in Zeile 67 nur tatsächliche Fahrtkosten für Öffis eingetragen werden.

Das liegt vermutlich daran, dass die Entfernungspauschale in Paragraf 9 EStG steht und sich nur auf Werbungskosten für AN bezieht. Die Erhöhung ab dem 21. km, bei Autonutzung, gilt übrigens auch nur für AN, dafür kann ein Selbständiger die kompletten Reisekosten absetzen, also Hin- und Rückfahrt. Ungerecht ist das eigentlich schon, aber eine Diskussion hilft Dir ja nicht.

Das Formualr Anlage EÜR spricht ja für sich. Was soll es da für einen Kniff geben?

Natürlich sind die Antworten von @Alarm67 und Andri123 absolut richtig.

Selbständige müssen praktisch für alles einen Beleg beibringen. Es gibt wenige Ausnahmen, wie z. B. die Reisekostenpauschale, die Kilometerpauschale, wenn man ein privates Auto nutzt, weil das nicht zum Betriebsvermögen gehört, weil man es nicht will (unter 50 % betr. Nutzung) oder nicht gehören darf (unter 10 % betriebl. Nutzung) wie bei mir seit einige Zeit. Da setzt man dann die Kilometerpauschale an.

Aber es gibt auch Regeln für Arbeitnehmer, die bei Unternehmern analog angewendet werden. z. B. die Entfernungspauschale.

Man darf auch Kilometerpauschalen ansetzen, wenn es sich nicht um ein eigenes Auto handels.

Daher würde ich an Deiner Stelle ruhig die Kilometerpauschale für Deine beruflichen Fahrten ansetzen.Falls Rückfagen geben sollte, jkannst Die Eisntellung erklären.

Sollte gestrichen werden kannst Du hier immer noch mal fragen, ob sich ein Einspruch, oder gar eine Klage lohnt, aber einen Versuch ist es allemal wert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Andri123  22.08.2024, 21:55

Interessante Antwort.

Welche Zeile der EÜR 2023 empfiehlst Du also? Zeile 67 kann es ja nicht sein, und die anderen in dem Abschnitt auch nicht.

Selbständige setzen die tatsächlich angefallenen Kosten an, diese reduzieren den Gewinn und damit die zu zahlenden Steuern.

Du kannst und darfst doch nicht Arbeitnehmer mit Selbstständigen vergleichen.

Das ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen!