Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen für erwachsenen Sohn?

2 Antworten

Im Grundegenommen zahlst nicht Du die Versicherungsbeiträge, Du leihst Deinem Sohn lediglich das Geld und überweist für ihn die Beiträge.

Und es obligt Dir, ob Du später das Geld von Deinem Sohn zurück forderst.

Also nein, meiner Meinung nach kannst und darfst Du das nicht über Deine Steuererklärung einreichen.

Vorsorgeaufwand  vermutlich nicht, da die Versicherungen nicht auf deinem Namen läuft.

Eventuell als außergewöhnliche Belastung, wenn der Sohn finanziell bedürftig ist und nachgewiesen werden kann, dass du die Kosten tragen muss