Wie erkenne ich, ob ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben muss?
In meiner Steuererklärung 2022 wurde ein Verlustvortrag festgestellt. 2023 war ich nur geringfügig beschäftigt (Minijob) und würde den Verlustvortrag deshalb gern ins Jahr 2024 so gut es geht weitertragen, um ihn mit meinem normalen Lohn in 2024 zu verrechnen. Den Lohn aus meinem Minijob aus 2023 anzugeben, würde den Verlustvortrag mindern, daher frage ich mich, ob ich diesen angeben muss.
Meine bisherige Recherche hat ergeben, dass ein Minijob nur anzugeben ist, wenn keine pauschale Lohnsteuererhebung (2% oder 20%) vom Arbeitgeber stattgefunden hat, anstelle einer individuellen Besteuerung nach Steuerklasse.
Lässt sich aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung herauslesen, ob diese pauschale Besteuerung stattgefunden hat?
Rentenversicherung wurde abgeführt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, Ziffern 22 + 23 in der Lohnsteuerbescheinigung). Die meisten anderen Felder in der Lohnsteuerbescheinigung sind leer, außer 1, 3 und 28.
Vielen Dank für euer Antworten!
1 Antwort
Hast Du in der Lohnsteuerbescheinigung eine Steuerklasse eingetragen bekommen?
Wenn ja, ist über Steeuerklasse abgerechnet worden und Du musst es (leider) angeben.. Ein Offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber bei der Einstellung wäre gut gewesen..
Aber man hätte es versuchen können udn hier wäre Pauschalversteurung mit 2 %, die man Dir natürlich abgezogen hätte, vermutlich günstiger gewesen.
Aber Du kannst ja den Test machen, gibt die ERklärung zur Festellung des verbleibenden Verlustvortrags. ohne Eintragung des Minijobs ab.
Eventuell hast Du Glück und die haben es doch pauschal versteuert.
Hätte ich das mal nur früher gewusst. Aber man lernt ja nie aus :) Danke!
Der Minijob wird bei Elster automatisch abgerufen, sprich die Daten sind auf jeden Fall beim Finanzamt denke ich. Wäre das dann nicht Steuerhinterziehung, den Bruttolohn aus dem Minijob einfach nicht einzutragen bzw nicht in Elster zu übernehmen?
Es handelt sich um ein ca 3000€ Bruttolohn.
Mit solchen öffentlichen Stellen braucht man m.E. erst gar keine Diskussion anzufangen. Minijobs wären halt für die öffentliche Kasse teurer. Auch für alle anderen, aber bei öffentlichen scheint mir das so üblich zu sein und da sitzt dann eben jemand mit seiner Vorschrift, der gar nicht darüber entscheiden kann.
Wenn Du dem Vorschlag folgen willst, in alle mit dem umkreisten e gekennzeichneten Felder muss man gar nichts mehr eintragen seit 2019. Das betrifft sämtliche Daten, die dem FA elektronisch gemeldet werden.
Diese Trickserei würde ich persönlich mir aber schenken.
In der Lohnsteuerbescheinigung steht "Steuerklasse/Faktor: 1". Dann heißt das wohl leider eintragen...
Ein Gespräch mit einer Änderung wäre aber wahrscheinlich so oder so nicht zielführend gewesen, denn das war ein großer Arbeitgeber (aka "das Land"), der standardisierte Verträge en masse verteilt hat und möglichst allen vom Standard abweichenden Dingen aus dem Weg gegangen ist.
Naja, später ist man immer schlauer. Vielen Dank!