Moin es gibt ja die Pflicht Transaktionen des Geschäfts-Bankkontos mit Belegen zu verknüpfen und zu verbuchen. So ist das zumindest wenn man eine Software nutzt oder ein Steuerberater mit DATEV macht das bestimmt auch.
Aber was ist der Fall wenn man manuell Steuern macht? Die Pflicht der Nutzung eines Steuerberaters oder einer Software besteht ja nicht, kann auch über Elster erledigt werden.
-> Reicht es in diesem Fall die entsprechenden Belege zu verwahren, und im Falle einer Prüfung eigene Kalkulationen und alle Belege vorweisen zu können?
Ich frage das da ich in der Vergangenheit, zu Anfang meiner Aktivität manuell gebucht habe, und die Pflicht dass man Bankkonto Transaktionen auch verbuchen musste, nicht kannte. Einschätzung/ Erfahrungswert (als Betroffener oder gerne als Steuerberater)?