Hallo, ich nehme an der Dauerfristverlängerung teil.
Meine Umsatzsteuer-VA für den Oktober ist somit am 10.12. fällig.
Wenn ich diese aus taktischen Gründen (da ich eine Erstattung bekommen werde) schon früher abgebe, werde ich dann auch früher die Erstattung vom FA gezahlt bekommen?