Ich studiere Lehramt in Frankfurt und mache im März 2021 das 1. Staatsexamen. Das Referendariat würde dann, falls ich genommen werde, wovon ich stark ausgehe, im November 2021 beginnen. Nach dem Examen würde ich direkt ein Gewerbe anmelden (E-Commerce). Nun stellen sich mir verschiedene Fragen: Mit dem Ende meines Examens endet auch meine Familienversicherung (AOK). So wie ich das verstanden habe, kann ich dann eine PKV für Referendare abschließen (macht man das sofort nach dem Examen oder erst wenn das Referendariat anfängt?). Darf ich nun ein Gewerbe anmelden, wenn ich in die PKV eingetreten bin? Gibt es da irgendwas besonderes zu beachten? Gilt denn dann schon dieses Beamtengesetz, das besagt, man dürfe nur 40% von der eigentlichen Tätigkeit verdienen? Habe ich das richtig verstanden, dass ich im Zeitraum vom März 2021 bis Oktober 2021 (am 1.10.2021 werde ich exmatrikuliert) Anspruch auf Kindergeld habe, auch wenn ich ein Gewerbe anmelde? Der Freibetrag von 8.000 € wurde ja abgeschafft, sodass ich theoretisch auch 5.000 im Monat verdienen könnte?
Vielen Dank für die Antworten