Ust-ID versehentlich beantragt?
Hallo zusammen,
ich habe mich als Freiberufler beim Finanzamt gemeldet und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.
Versehentlich" habe ich eine Ust-ID beantragt. Nun kam der Bescheid vom Finanzamt, dass ich vierteljährlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen muss.
Ich kaufe und verkaufe nur innerhalb Deutschlands. Bin ich verpflichtet, die Voranmeldung zu machen, wenn ich nur innerhalb Deutschlands tätig bin? Ist es möglich die Ust-ID zu "deaktivieren"?
Bin gerade ein wenig verwirrt deswegen. Vielen Dank für eure Antworten.