Hallo zusammen!
Ende Oktober 2024 habe ich mich auf einer Platform für Online-Unterricht als Lehrer angemeldet. Allerdings hatte ich wenig Zeit und habe keine Stunden gegeben, d. h. ich habe 0,00€ Einnahmen gehabt. Diese Tätigkeit habe ich dem FA auch nicht gemeldet. Es lag für mich im Oktober 2024 keine Gewinnabsicht (!) vor, ich habe mich lediglich angemeldet, weil die Anmeldungen zu dem Zeitpunkt offen waren. Die Anmeldungen sind nur ein paar mal jährlich offen, weshalb ich die Chance ergriff.
Ich würde gerne ab Januar 2025 damit anfangen, Unterricht zu geben und auch Einnahmen zu erzielen.
Frage nun:
a.) Kann ich die Tätigkeit dann ab Januar 2025 anmelden? Kann das FA das irgendwie überprüfen, dass ich mich schon im Oktober 2024 anmeldete?
b.) Sind Bußgelder zu befürchten?
c.) Wenn a.) stimmt, muss man dann auch eine Steuererklärung machen?
Vielen Dank!