Unternehmer-Kilometer mit dem Deutschlandticket in Steuererklärung absetzen?

Hallo liebe Finanzfreunde,

als Einzelunternehmer (neben sozialversicherungspflichtigem Angestelltenverhältnis) nutze ich auch das Deutschlandticket um zu Auftragsorten/Kunden zu gelangen, nun habe ich allerdings feststellen müssen das in Elster im EÜR - Fahrtkostenformular und auch in WISO Steuersparbuch die Kilometerabschreibung nur für Strecken zu Kunden/Aufträgen mit dem Auto möglich ist. Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann man in dem Formular nur mit tatsächlichen Kosten (also Ticketpreisen) angeben.

Das verwundert mich sehr, da in dem Fahrtkosten-Formular für Arbeitnehmer alle Fahrten zum Arbeitsort voll mit 30 Cent (ab dem 22. KM pro Fahrt sogar mehr) den Kilometer berechnet werden, völlig unabhängig davon ob ein Auto, ein Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder die Füße genutzt wurden. Egal wie man sich also als Arbeitnehmer zum Arbeitsort bewegt hat und wie hoch die Ausgaben waren alle bekommen gleich viel von der Steuer zurück. Ich kann mir schwer vorstellen, dass unser Verkehrswende predigender Fiskus diese Art der Berechnung/Erstattung nur Arbeitnehmern gewehrt und Einzelunternehmer nur nach tatsächlichen Ticketkosten Steuererstattungen bekommen. Hoffe auf eure Hilfe, Suchmaschine und KI habe ich schon bemüht, vielleicht kennt hier ja jemand das entsprechende Formular oder den Kniff zum Kilometergeld mit Öffis für Einzelunternehmer :)

Einkommensteuererklärung, Steuererklärung, Steuern, Fahrtkosten, Fahrtkostenerstattung
Nebenberuflich Selbständig – welcher Steuersatz fällt auf mich zu? 42% oder niedriger?

Um hohe Kosten für den Steuerberater zu vermeiden, fülle ich meine Steuererklärung beim ELSTER selbst aus. Ich habe in diesem Jahr einen regulären Job mit zusätzlichem Einkommen (selbständiger Arbeit) mit einem Gesamtgewinn von etwa 16.000 Euro ausgeübt.

Ich möchte mich nur nach der Kombination der Steuern erkundigen, die ich am Ende des Jahres zahlen muss? Ich habe in meinem regulären Job (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) mehr als 80.000 Euro verdient und dies wurde bereits über meine Gehaltsabrechnungen versteuert.

Wird dieses zusätzliche Einkommen mit meinem Einkommen zusammengerechnet oder separat behandelt?

Beispiel:
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: ca. 80k EUR
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: ca. 16k EUR

Ich weiß immer, dass es diese Tabelle gibt, in die man Daten aus verschiedenen Einkommensquellen eintragen kann – und dass freiberufliche und nicht freiberufliche Tätigkeiten unterteilt sind, daher weiß ich, dass dies hoffentlich dann auch unterschiedlich behandelt wird, oder? Ich weiß, dass es manchmal den höchsten Steuersatz von 42 % gibt, der manchmal auf das Einkommen fällt.

Gibt es eine Möglichkeit abzuschätzen, was mich in meinem Fall erwartet? Natürlich werde ich die EÜR-Anlage auch ausfüllen.

Danke! :)

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Freiberufler, Selbstständigkeit, freiberufliche Tätigkeit
nachträgliche Kosten für Einkommensteuer geltend machen?

Liebes Forum,

ein Steuerberater hat uns in eiliger Sache die Einnahme-Überschuß-Rechnung, sowie die Gewerbesteuer- und die Umsatzsteuererklärung für 2021 gemacht. Nun wollten wir über ihn die Einkommesteuererklärung 2021 erledigen lassen und haben ihm entsprechende Kostennachweise überlassen. Das uns von ihm benannten Ergebnis der zu erwartenden Nachzahlung ließ uns stutzen, und wir hatten die Theorie, daß er in ebenso eiliger Handlung die Einkommensteuererklärung für 2021 wohl bereits miterledigt hatte, bevor wir ihm die Kosten für die Kinderbetreuung, die Hausgeldabrechnung und die KFZ Versicherung überlassen haben. Wir baten ihn um ein Ergebnisvorab als PDF, und da sehen wir nun genau das, die Kosten für Kinderbetreuung, die absetzbaren Posten der Hausgeldabrechnung und unsere KFZ Versicherung fehlen. Nun möchten wir gern diese selbst dem Finanzamt nachreichen, noch bevor das Finanzamt den Steuerbescheid festsetzt, denn dann würden die Kosten noch berücksichtigt werden, entweder sogleich beim Erstellen des Festsetzungsbescheides, oder in einem zweiten Bearbeitungsgang, der dann zu einem geänderten Festsetzungsbescheid führt. Unsere Frage hierzu konkret ist diese: Können wir die Kosten über das Elster Portal in dem Modul der Einkommensteuer alleinig angeben, oder müssen wir eine komplett neue Einkommensteuererklärung abgeben, mit den Werten und Zahlen des Steuerberaters und in Ergänzung dazu unsere Kosten?

Einkommensteuererklärung, Steuerrecht
Miteinnahmen weglassen oder angeben bei folgendem Fall?

Ich habe mein Nachbargrundstück gekauft, wegen des schönen großen Grundstückes, damit sich mein Garten vergrößert und dort kein Fremder bauen kann. Leider ist es noch mit einem ca. 150 Jahre altem Zweifamilienhaus bebaut, das ich, falls ich es als normale Wohnungen vermieten wollen würde, sehr aufwendig grundsanieren lassen müsste. Es lohnt sich einfach nicht. Ein Neubau wird viel billiger.

Da ich das Grundstück bar gekauft haben, habe ich nicht so viele Kosten für dieses Haus. 350,-€ Heizöl im Monat, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Glasfaser, Strom, Wasser, Abwasser, Abfallgebühren, Wartung Heizung

Ich komme auf durchschnittlich 600,-€ Kosten im Monat für dieses Schrott-Haus.

Um die monatlichen Kosten für dieses Haus erträglich erhalten, zahlt mir ein Familienangehöriger dafür im Monat 400,-€ Lager-Warmmiete. Er wohnt dort zwar nicht, hat dort aber die gesamten 2 Wohnungen mit allen Räumen in Beschlag genommen, für seine Gewerbe. Auch ein gut beheiztes Büro nutzt er dort. Einige privaten Möbel stehen dort auch noch, weil er dort vor meinem Kauf auch schon einmal ein paar Jahre gewohnt hatte.

Ich selber nutze gar nichts in dem Haus, allerdings nutze ich die dazugehörige Garage für meinen Anhänger, Betonmischen und Rasenmäher.

Falls ich jetzt diese Lager-Warmmiete angeben würde, und die Kosten für das Haus absetze kommt als Ergebnis = Verlust aus Vermietung und Verpachtung dabei heraus.

Wie sollte ich es korrekterweise angeben?

Wie verarbeite ich die Mietzahlungen jetzt am besten in meiner Steuererklärung. Oder lasse ich es einfach ganz weg?

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Verlustvortrag - Deckelung & optimierte Nutzung?

Hallo liebe Community,

ich beschäftige mich gerade mit meinem Verlustvortrag und meiner Steuererklärung. Ich habe über 6 Jahre im Ausland studiert und einen Verlustvortrag in Höhe von ungefähr 35.000€ angesammelt. Da ich erst ab September 2022 angefangen habe zu arbeiten und bis zum Jahresende ~ 20.000€ Bruttolohn verdient habe, möchte ich gerne meinen Verlustvortrag berücksichtigen lassen. Hierzu habe ich einige Fragen, da ich noch Anfänger in diesem Thema bin:

- ist es möglich, den Verlustvortrag zu deckeln, sodass dieser nur für die ersten 9.000€ meines Gehaltes angerechnet und die restlichen 11.000€ durch den Steuerfreibetrag abgedeckt werden? Falls ja, blieben mir 26.000€ für 2023 übrig, falls nein nur 15.000€, was etwas ärgerlich wäre.

- rein interessehalber: gibt es Möglichkeiten höhere Verlustvorträge optimiert zu nutzen? Ein hoher Verlustvortrag lohnt sich ja besonders, wenn die Steuerlast hoch ist. Wenn jemand bspw. einen 100.000€ Verlustvortrag und 60.000€ Bruttojahreslohn hat, dann würde sich doch der Verkauf eines kleinen Grundstücks (das beim Kauf vor 3 Jahren noch 20.000€ gekostet hatte) für 60.000€ besonders lohnen, da die man die 40.000€ Gewinn über den Verlustvortrag steuerfrei behalten dürfte. Oder würde dies so nicht funktionieren?

Danke im Voraus!

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Gemieteten Desktop PC von der Steuer absetzen möglich?

Hallo zusammen,

ich betreibe einen kleinen Youtube Kanal der monatlich um die 100€ abwirft durch AdSense / Werbeeinnahmen. Ich habe dafür ein Nebengewerbe mit der Kleinunternehmensregelung angemeldet.

Um meine Videos zu schneiden benötige ich natürlich einen PC und Videosoftware.

Da mein alter PC langsam aber sicher den Geist aufgibt und schon seit Monaten an seine absoluten Grenzen stößt beim Videoschnitt, wäre eine neue Anschaffung für mich sinnvoll.

Ich liebäugle mit dem neuen Mac Studio von Apple.

Dieser kostet in der Standard Konfiguration, welche mir absolut reichen würde 2299€.

Kann ich diesen von der Steuer absetzen, wenn ich ihn mir die nächsten Wochen zulege?

Wenn ja wie viel kann ich vom Kaufbetrag geltend machen?

Er wird ca. zu 70% für die selbstständige Tätigkeit benutzt und 30% für private Sachen.

Um diesen PC handelt es sich -> https://www.cyberport.de/apple-und-zubehoer/apple-mac-studio/apple/pdp/1002-002/apple-mac-studio-2022-m1-max-32-512gb-10c-cpu-24c-gpu-mjmv3d-a.html

Jetzt hab ich bei Cyberport gesehen, dass ich den auch für 3 Jahre mieten kann, was mir finanziell tatsächlich lieber wäre.

Ist es möglich diese Miete von der Steuer abzusetzen oder geht das nur bei vollständigem Kauf?

Ich danke euch schon mal vorab für eure Antworten!

Liebe Grüße

Andi

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Einkommenssteuererklärung 2020 - Geltendmachung wöchentlicher Familienfahrten?

Hallo liebe Community,

ich bereite derzeit die Einkommensteuererklärung für 2020 vor und möchte erstmalig die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzen. Ich pendle wöchentlich zwischen Hamburg und Frankfurt und unterhalte in Frankfurt eine kleine Wohnung.

Für das Pendeln habe ich mir eine BahnCard 100 zugelegt, die mich knapp unter 4.000 EUR gekostet hat. Diese bezahle ich komplett selbst. Grundsätzlich ist mir also bewusst, dass diese Kosten abgesetzt werden können.

  1. Meine Frage bezieht sich auf die wöchentlichen Famielienfahrten. Nach meinem Verständnis könnte ich auch 100% legal alternativ die Kosten für 48 Familienfahrten (48 x 497 km * 0,30 EUR = 7.156,80 EUR) absetzen. Dies würde natürlich zu einer größeren Steuerersparnis führen und bildet eine attraktive Option.
  2. Angenommen, die Antwort auf Punkt 1 lautet "ja, es können alternativ die höheren Kosten für Familienfahrten angesetzt werden" dann ergeben sich für mich zwei Folgefragen

Folgefrage 1: Da ich ja de facto stets meine Bahncard 100 für die Familienfahrten nutzen würde, könnte ich nicht nachweisen, dass ich jede Woche eine Familienfahrt getätigt habe. Muss ich hier erwarten, dass ich hier Probleme bekomme?

Folgefrage 2: Mein Steuerberater behauptet, dass ich gem Einkommenssteuergesetz nur 4.500 EUR maximal an Fahrtkosten absetzen kann. Nach eigenen Recherchen, gilt dies nicht für Familienfahrten. Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen oder aus eigenen Erfahrungen berichten?

Vielen Dank im Voraus!

Einkommensteuererklärung, Steuererklärung
Einkommenssteuer deutlich höher als Lohnsteuer?

Hallo, ich habe im wesentlichen das gleiche Problem wie bereits hier https://www.finanzfrage.net/g/frage/einkommenssteuer-hoeher-als-lohnsteuer beschrieben,da sagen alle das könne nicht sein, aber wo der Fehler lag wurde nic ht beschrieben.

Konkret zu meinem Fall, ich mache Einkommenssteuererklärung weil ich nebenberuflich Selbstständig bin, im wesentlichen bin ich aber angestellt und die Lohnsteuer wird natürlich direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Im vergangenem Jahr hatte ich durch meine Selbstständigkeit aber keinen Gewinn, sondern sogar einen geringen Verlust von rund 250€ und eine Aufwandsentschädigung von 120€ als Referent, also nix was eine ernstzunehmende Steuerbelastung erwarten lässt. Trotzdem sagt mir die vorabberechnung bei Elster, dass ich rund 1000€ Einkommenssteuer nachzahlen müsste. Da ich auch dachte, dass da irgendein Fehler sein muss habe ich testweise mal nur meine nichtselbstständige Tätigkeit eingegeben, also ohne Selbstständigkeit und Aufwandsentschädigung und wieder kamen rund 1000€ Nachzahlung raus. Konkret habe ich etwa 22.500€ Bruttolohn und 1.800€ Lohnsteuer gezahlt, bin sSteuerklasse 1 und unverheiratet. Gibt man beim Steuerrechner https://www.bmf-steuerrechner.de diese Angaben für die Lohnsteuer ein komme ich auf meine gezahlten rund 1.800€, gibt man das für die Einkommenssteuer ein kommen 3.000€ raus, insofern bestätigt das die Elsterberechnung. Aber das würde dann ja bedeuten, dass ich sobald ich eine Einkommenssteuererklärung mache deutlich mehr zahlen muss als ich sonst Lohnsteuer bezahle. Wo könnte ich denn da was falsch gemacht haben?

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Ehegattensplitting, Ehefrau Studentin, keine eigenes Einkommen?

Hallo liebe Experten. Ich habe mich im Thema Steuererklärung etwas schlau gemacht und hoffe, dass hier erfahrene Experten sind, die aus der Praxis mir meine Fragen beantworten können. Wäre echt toll. Da ich nun etwas Wissen habe, werde ich versuchen den Sachverhalt so genau wie möglich zu schildern. Zu den fragen:

  1. Ehefrau ist Studentin. Kein eigenes Einkommen. Aber Zusammenveranlagung. was muss sie ankreuzen. Erklärung der Feststellung des verbleibenen Verlustvortrags ODER ganz normal Einkommenssteuererklärung?
  2. Ich habe vor jahren mal wegen einem Ferienjob eine EKSt.Erklärung abgegeben, um die Lohnsteuer wieder zurückzuholen. Seitdem habe ich das nie wieder getan. Also kann ich nicht mehr für 2016 mitabgeben obwohl meine Frau noch nie eine abgegeben hat und wir nun zusammenvernlagt werden? Eine Zusammenrechnung wäre nicht mehr möglich?
  3. Meine Frau befindet sich im Studium, jedoch hat sie eine Ausbildung von 3 Jahren erfolgreich vorher abgeschlossen. Inwiefern muss man beweisen, dass das Studium darauf aufbaut? Wie ich es verstanden habe, kann man nicht bsp. eine Klempnerausbildung gemacht haben und dann auf einmal Jura studieren und diese als 2.Ausbildung (also mit Werbungskosten in voller Höhe absetzen) ansehen. Wie muss man das angeben dass es sich um eine 2.Ausbildung handelt?
  4. Sagen wir mal das Amt akzeptiert es nicht als 2.Ausbildung oder Fortbildung. Dann heisst es ja, dass die Werbungskosten als Sonderausgaben bis zu einem Betrag (ich glaube 6000€) maximal abgesetzt werden kann oder?
  5. Beim Ehegattensplitting kann man ja Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 3000€ ansetzen. Bsp: ich habe einen Betrag von 2500€ und keine weiteren Versicherungen wie Hapftlicht Hausrat o.Ä. Wie rechnet nun das Finanzamt? gehen die beim EKSTEUER von diesen 3000€ pauschal aus oder nur das was man angegeben hat?
  6. Beim Ehegattensplitting werden laut meinem Wissenstand die beieden ZVES zusammengerechnet, dann halbiert, dann nach 32a eingesetzt und dieser Steuerbetrag verdoppelt. Was ist nun wenn meine Ehefrau in Zukunft bsp. für 3 Monate arbeitet und steuerpflichtiges Einkommen bezieht weil sie ja in Klasse 5 wäre. Wenn man den ZVE ermittelt, werden dann Bruttogehalt minus Arbeitnehmerpauschale minus Sonderausgabenpauschale berechnet oder stehen diese Pauschalen nur einem zu wenn man volle 12 Monate gearbeitet hat?

Ich weiss das sind eine Menge komplizierte Fragen. Ich bedanke mich daher jetzt schonmal, alleine, dass Sie diese Fragen durchgelesen haben und hoffe, dass mir jemand aus Erfahrung diese Fragen beantworten kann. PS: eine alller letzte Frage, die eher generell ist. Weiss jemand, ob das Urteil von BFH draussen ist, ob nun das 1.Studium wie ein Zweitstudium behandelt wird und man somit den Verlustausgleich mit 7 Jahre Frist machen kann?.

Mit freundlichen Grüssen

Student, Einkommensteuererklärung, Ehegattensplitting
Änderung Einkommensteuererklärung bei rückwirkender Rente noch möglich/notwendig?

Ich bin am 09.08.2017 rückwirkend zum 01.10.2016 verrentet worden. Es handelt sich um eine volle befristete Erwerbsminderungsrente.

Bis dahin hatte ich vom 01.10.2016 bis 05.04.2017 (inkl. 6 Wo. Lohnfortzahlung) noch gearbeitet und Lohn vom AG erhalten. Vom 06.04.2017 bis 01.08.2017 erhielt ich Krankengeld. Seit dem 02.08.2017 bekomme ich Rente.

Im Rentenbescheid wurde dies wie folgt aufgelistet: Für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 "ist die Rente nicht zu zahlen, weil der zulässige Hinzuverdienst überschritten wird". Für diese Zeit habe ich ja volle Lohnzahlung durch meinen AG erhalten, knapp 3.000 Euro brutto im Monat. Ich habe jedoch nur eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich. Um diese Zeit bzw. Sachverhalt geht es mir eigentlich bei meinen später folgenden Fragen.

Ab April 2017 hatte ich Krankengeld erhalten, was teilweise wieder durch die Rentenversicherung direkt an die Krankenkasse ausgeglichen wurde. Ab August 2017 bekam ich dann Rente.

Ich hatte zum Zeitpunkt des Rentenbescheides, den 09.08.2017, meine Einkommensteuererklärung für 2016 schon beim Finanzamt abgegeben und auch danach nicht mehr geändert:

Jetzt komme ich zu den Fragen:

Ein Rentner muss keine RV- und AV-beiträge zahlen. Er muss nur KV und Pflegeversicherung bezahlen. Bei meiner Rentenhöhe von ca. 1250 Euro wird mir auch keine Lohnsteuer und Soli abgezogen.

Kann ich meine Einkommenssteuerklärung für 2016 noch ändern? Macht dies Sinn?

Bekomme ich in irgendeiner Form die Beiträge, die ich vom 01.10.2016 bis 31.12.2016 als Rentner in die Sozialversicherung gezahlt habe (AV, RV) wieder zurürck? Evtl. auch Lohnsteuer und Soli? Oder ist dies durch den sehr hohen Hinzuverdienst damals durch mein Gehalt, das ja weit über 450 Euro lag, nicht mehr möglich? Oder gibt es irgendwelche andere Gründe? Oder ist dies doch möglich?

Vielen Dank!

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