Freiberufliche Tätigkeit (ohne Einnahmen) später anmelden?
Hallo zusammen!
Ende Oktober 2024 habe ich mich auf einer Platform für Online-Unterricht als Lehrer angemeldet. Allerdings hatte ich wenig Zeit und habe keine Stunden gegeben, d. h. ich habe 0,00€ Einnahmen gehabt. Diese Tätigkeit habe ich dem FA auch nicht gemeldet. Es lag für mich im Oktober 2024 keine Gewinnabsicht (!) vor, ich habe mich lediglich angemeldet, weil die Anmeldungen zu dem Zeitpunkt offen waren. Die Anmeldungen sind nur ein paar mal jährlich offen, weshalb ich die Chance ergriff.
Ich würde gerne ab Januar 2025 damit anfangen, Unterricht zu geben und auch Einnahmen zu erzielen.
Frage nun:
a.) Kann ich die Tätigkeit dann ab Januar 2025 anmelden? Kann das FA das irgendwie überprüfen, dass ich mich schon im Oktober 2024 anmeldete?
b.) Sind Bußgelder zu befürchten?
c.) Wenn a.) stimmt, muss man dann auch eine Steuererklärung machen?
Vielen Dank!
2 Antworten
Hallo OFC,
Keine Sorge, da Du nichts verdient hast, kann Dir niemand nachweisen dass Du schon vorher gewerblich angefangen hättest.
Es wird also niemandem auffallen wenn Du ab Januar Dein Gewerbe anmeldest.
Du schickst im Januar über Elster den "Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung" ans Finanzamt. Du gibst an, Beginn: 01.01.2025
Für 2024 musst Du rein garnichts machen.
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Hier noch mein Standardtext:
Du musst für das Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgeben, danach bekommst Du Deine gewerbliche Steuernummer, die brauchst Du, um Rechnungen zu schreiben. Beim Fragebogen kannst Du auch die "Kleinunternehmerregelung" beantragen wenn Du unter 22.000 EUR Umsatz bleibst. Dann darfst Du alle Deine Belege und Rechnungen ohne Umsatzsteuer buchen.
Wenn Du im Nebenberuf gründest, musst Du Deinen Arbeitgeber informieren über Deine Tätigkeit, der darf aber nicht "Nein" sagen, solange Du nicht übermüdet zur Arbeit kommst oder in Konkurrenz gehst.
Dein Krankenversicherungs-Status ändert sich von "gesetzlich versichert" in "privat oder freiwillig gesetzlich" nur dann, wenn Du im Gewerbe mehr als 538 EUR/Monat verdienst, oder wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche im Gewerbe arbeitest. Solange Du darunter liegst und weiter als Angestellter arbeitest, bleibt alles unverändert.
Als Freelancer bist Du verpflichtet "einfache Buchhaltung" zu führen, das beinhaltet eine Liste mit allen Deinen Einnahmen und allen Ausgaben. Das kann man z.B. mit einer Buchhaltungssoftware wie Sevdesk oder Lexware.
Beachte, dass Du rechtskonforme Rechnungen (oder Quittungen bis 250 EUR) ausstellen musst: https://qonto.com/de/blog/business/rechnungsstellung/quittung-oder-rechnung-kleinunternehmer
Wenn man keine Kleinunternehmerregelung beantragt, ist es mit einer Buchhaltungssoftware viel einfacher die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) direkt aus der Software ans Finanzamt zu senden. Üblicherweise muss man bis zum 10 Tag des Folgemonats die UStVA ans Finanzamt senden, sonst drohen Strafgelder. 🙏 Bei Quartalsmäßigen Abgabe muss man z.B. für (Jan+Feb+Mrz) die UStVA bis zum 10. April abgeben.
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Steuern zahlst Du auf die Höhe des Gewinns, den Du mit der EÜR - Einnahmenüberschussrechnung ermittelst. Die Summe aller Einnahmen minus die Summe aller betrieblichen Kosten = Dein Gewinn. Wie viel Steuern zu bezahlst hängt davon ab, wie viel Du insgesamt in Summe aller Deiner Einkünfte verdient hast: Also die Summe von Angestelltenverhältnis + Gewerbe + Sonstiges. Mithilfe des Einkommensteuerrechner kannst Du Deine Steuerlast ausrechnen, trage da die Gesamtsumme aller Einkünfte ein, z.b. 40 Tsd und vergleiche Deine Steuerlast mit Deinem Angestelltengehalt, z.B. 30 Tsd - so weist Du, was auf Dich ungefähr zukommt.
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Am Ende jeden Jahres musst Du über Elster folgende Erklärungen ans Finanzamt senden: (auch wenn Du keine Gewinne hattest)
- Die EÜR - Einnahmenüberschussrechnung (Formular auf elster.de)
- Eine Umsatzsteuererklärung (entfällt ab 2024 für Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung)
- Deine Einkommensteuererklärung mit Anlage S (mit dem Gewinn aus der EÜR)
Hallo OFC,
Du kannst direkt Ausgaben tätigen und alles in der Buchhaltung nachträglich buchen, genau.
Genau: Wenn Du die 200 EUR aufs Konto überwiesen bekommst, buchst Du das als "Sonstige Einnahme" mit 0% Umsatzsteuer.
Die Anmekdung auf der Platform ist ein Indiz, aber kein Nachweis einer Tätigkeit.
Gib einfach jetzt den Fragebogen zur steeurlichen Erfassung ab und gut ist.
Für 2025 gibst Du dann eine Anlage EÜR udn eine Anlage S ab und fertig.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! :-)
Zwei Fragen bzgl. der EÜR:
Vielen Dank und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! :-)