Handwerkerleistungen absetzbar bei selbst bewohntem Eigentum?
Hallo zusammen,
wir haben ein älteres Haus gekauft und komplett saniert. Während dieser Zeit war das Haus natürlich nicht bewohnbar. Soweit ich das verstehe, sind die 20% Handwerkerkosten nur absetzbar, während man selbst darin wohnt. Eine andere Quelle gibt an, dass, kommt man über die Höchstgrenze von 1200 € im Jahr, eine Handwerkerrechnung erst im Folgejahr zahlen könnte und diese dann auch im Folgejahr anzusetzen wäre.
Kann ich also auch Rechnungen, deren Leistungen vor dem Einzug erbracht wurde aber deren Zahlung nach dem Einzug stattfanden, steuerlich absetzen?
Danke im Voraus.
2 Antworten
Meistens geht es ums Steuerjahr. Wenn Du im Mai Handwerkerleistungen hattest, die Rechnung im Juli bekommen und bezahlt hast und im Dezember einziehst, müsste es gehen.
Wenn Du im November noch was hast machen lassen, wofür Du erst im neuen Jahr die Rechnung bekommst und bezahlst, müsste es meines Erachtens auch gehen. Darüber findet man leider im Internet unterschiedliche Angaben.
- Noch ein Tipp: Die Aussage, die man in Internet findet: "Absetzen darfst Du nur Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen." ist für Euch falsch. - Diese Aussage gilt für Vermieter um Erhaltungsaufwendungen von Neuerrichtungen zu unterscheiden.
Die Wohnung muss zu deinem Haushalt gehören. Beim Umzug kannst du die Kosten absetzen.
Der zeitliche Zusammenhang muss passen ( also nicht noch längerer lerrstand z. B.) und du musst auch tatsächlich eingezogen sein.
Sollte bei dir eigentlich passen so wie du es schilderst.