Steuererklärung nach Umzug (Gewerbe noch am alten Wohnort)?

3 Antworten

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Für diesen Fall gibt rs eine besondere Art der Erklärung - due Feststellungserklärung.

Für die Firma gibst Du eine Erklärung zur gesonderten Feststellung beim bisherigen Finanzamt ab, mit der Anlage EÜR ( ich nehme mal nicht an, dass Du den Gewinn per Bilanzierung ermittelst) und einer Anlage G.

Deine Einkommensteuererklärung gibst Du beim Finanzamt für den Erstwohnsitz ab. Dort trägst Du den Gewinm in der Anlage G unter "lt. gesonderter Feststellung" und unter Angabe des Betriebssitzfinanzamts und der dortigen Steuernummer ein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

majaa2233 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 23:41

Vielen lieben Dank für die hilfreiche Antwort! Kontaktiere ich am besten das Finanzamt am Hauptwohnsitz und bitte um die zusätzliche Steuernummer oder funktioniert die Vergabe anders?

Eifelia  28.03.2025, 08:17
@majaa2233

Ich teile in Umzugsfällen den Wohnsitzwechsel dem bisherigen Finanzamt mit der Bitte um Weiterleitung der Akte und dem neuen Finanzamt mit Bitte um Zuteilung einer Steuernummer und Hinweis auf die Mitteilung an das alte Finanzamt mit (die Akte wird nicht etwa elektronisch oder per Post übertragen, das ist ein bürokratischer Prozess, der dauern kann).

In Deinem Fall müsstest Du dem bisherigen FA dann noch mitteilen, dass es weiterhin Betriebssitzfinanzamt bleiben wird, es kann durchaus sein, dass Du für die F-Erklärung dann auch eine neue Steuernummer bekommst.

Es geht auch anders, dauert dann aber erfahrungsgemäß (viel) länger.

Deine Geschäftsadresse bleibt, sofern von dir nicht geändert, beim Wohnsitz Deiner Eltern.

Aber ist auch egal, ändert nichts an Deinen Steuern!


Eifelia  26.03.2025, 23:20

Aber an der Art der abzugebenden Steuererklärungen ändert sich durchaus was.