Finanzamt Über die Verwendung des Guthabens gesonderter Mitteilung?
Guten Tag zusammen,
ich habe heute meinen Einkommens Steuerbescheid für das Jahr 2020 erhalten. Ich habe schon gesehen das diese Frage hier öfter gestellt wurde, allerdings bin ich in meinem Fall, nicht ganz schlau raus geworden.
Laut Steuerbescheid habe ich ein Guthaben, und auch bei mir steht „ über die Verwendung des Guthabens erhalten sie eine besondere Mitteilung“ ich habe in den anderen Beiträgen gelesen das man evtl KFZ Steuer Schulden hat deswegen erkläre ich kurz meinen Fall. Es gibt für mich zwei Erklärungen weshalb das Geld noch nicht ausgezahlt wurde. Ich habe für meine Autosteuer die im Februar fällig wurde, vorher schon (bevor sie fällig wurde im Januar) eine Ratenzahlung vereinbart da ich wie viele seit November und auch bis heute noch komplett in Kurzarbeit bin. Das Zollamt hat mir eine Ratenzahlung für 3 Monate zu je 102€ zugestimmt. Die erste Rate wurde am 01.03.21 fällig und die Rate habe ich auch pünktlich bezahlt. Könnten die jetzt trotz das ich eine Ratenzahlung vereinbart haben, und meiner Meinung nach ja nie in Verzug war, da ich mich ja schon vor der Fälligkeit drum gekümmert habe, das Guthaben einbehalten?
Oder die zweite Erklärung wäre, ich musste kurzfristig meine Bankdaten beim Finanzamt ändern da mir die Bank das Konto gekündigt hat. Da ich noch kein neues Konto hatte, habe ich das Finanzamt gefragt ob ich ein anderes Konto angeben könnte (das meiner Schwester) die haben gesagt das es möglich ist, allerdings müsste ich schriftlich eine Abtretungserklärung zukommen lassen. Das habe ich vor ca. zwei Wochen beim Finanzamt eingeworfen.
Verzögert sich die Auszahlung jetzt weil ich die Bankdaten geändert haben, oder wegen der offene KfZ Steuer? Was meint ihr dazu? Beim Finanzamt habe ich heute keiner mehr erreicht und morgen haben die nicht geöffnet also könnte ich erst Montag anrufen.
3 Antworten
Ich berichte mal aus eigener Erfahrung:
Eine Abtretungserklärung wird nicht bei den normalen Personenstandsdaten hinterlegt sondern wie eine Pfändung gespeichert. Das heißt dein Steuerkonto wird für automatische Erstattungen für diesen Veranlagungszeitraum gesperrt.
Die Abtretung muss jetzt manuell an die Finanzkasse zur Zahlung angewiesen werden. Das kann durchaus 2-3 Wochen dauern.
Dazu sei gesagt, dass der Finanzbeamte Dir bezüglich der Abtretung eine falsche Auskunft gegeben hat. Selbstverständlich können Erstattungen auch ohne Abtretung an Konten Dritter ausbezahlt werden. Der Mantelbogen der Einkommensteuererklärung sieht hier ja sogar ein Feld für einen abweichenden Kontoinhaber vor. Einer Abtretungserklärung bedarf es nur, wenn der Erstattungsanspruch tatsächlich abgetreten wurde um bspw Schulden bei dritten Gläubigern zu zahlen.
Danke für deine Antwort. In meiner Steuererklärung hatte ich ja anfangs erst meine eigene Bankverbindung angegeben. Da mir dann aber dieses Konto gekündigt wurde und ich nicht wusste ob ich rechtzeitig ein neues Konto habe (da das Finanzamt bei mir wirklich schnell ist mit Bearbeitung.) dachte ich mir, bevor es Schwierigkeiten mit der Zahlung gibt, gebe ich das Konto meiner Schwester an. Das habe ich dann schriftlich gemacht. Ein paar Tage später bekam ich Post, mit dem Formular Abtretungsanzeige, und dem Hinweis, meine Bankdaten können nur mit diesem Formular geändert werden.
Die KFZ-Steuer ist seit ein paar Jahren beim Zoll angesiedelt. Das Finanzamt hat keine Möglichkeit mehr zu prüfen, ob dort Rückstände bestehen.
Wenn Du irgendwelche Änderungen an der Bankverbindung mitgeteilt hast, dann kann es sein, dass das Finanzamt die automatische Erstattung ausgesteuert hat. Das führt auch zu dem Satz "Über die Verwendung erhalten sie gesonderte Mitteilung".
Ich habe schon drei Wochen vor dem Bescheid, neue Bankdaten schriftlich eingereicht. Darauf kam wie gesagt das Schreiben zurück mit der Abtretung und dem Hinweis das nur so die Bankdaten geändert werden können. In der Abtretung stehen ja die Bankdaten meiner Schwester :-)
heute ist der Bescheid gekommen, also wird das Geld bis nächsten Freitag auf dem Konto sein.
Davor ist eine Rückfrage sinnlose Arbeit.
Wenn. für eine Summe eine Stundung vereinbart ist und dazu noch für Kfz-Steuer, die ja über die Zollämter geht, dürfte keine Verrechnung stattfinden.
Wenn die neue Kontonummer schon vor 2 Wochen bekannt gegeben wurde, so war das auch ausreichend.
Danke, es hatte mich gewundert da sonst immer in dem Bescheid stand, auf welches Konto die Erstattung ausgezahlt wurde/wird.
Danke. Wissen sie denn um wie lange sich die Auszahlung in so einem Fall verzögern kann? Oder ab wann ich mich noch mal ans Finanzamt wenden soll?