Erbe Testamentsvollstrecker?

3 Antworten

Du bist Erbe, Du musst die Erklärung abgeben.

Aber natürlich muss der Testamentsvollstrecker Dich dabei unterstützen, denn vermutlich hat nur er alle Informationen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Früher Revisionsleiter einer Privatbank

Natürlich musst Du die Erbschaftssteuererklärung abgeben, der verwaltende Testamentsvollstrecker hat ja nichts geerbt.

Und massgeblich ist vermutlich der Nachlasswert zum Todesdatum des Erblassers, auch wenn die Auszahlung an Dich gestreckt wird und von Gebühren belastet ist.

Aber möglicherweise sind die Kosten für den Testamentsvollstrecker auch abziehbar als Nachlassverbindlichkeiten.

Du solltest dich mit dem TV zusammensetzen, denn der sollte dir die erforderlichen Zahlen nennen können.

Aber die Steuererklärung gibst Du selbst ab.