Fiverr-Einnahmen - In welchem Land zahlt man Einkommenssteuer?

2 Antworten

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Du musst die Steuerarten unterscheiden.

  1. Umsatzsteuer: Hier sind die Einnahmen nicht steuerbar, weil für Deine Leistungen an ein ausländisches Unternehmen in einem Drittland (Israel) der Sitz des Leistungsemptängers als Ort der sonstigen Leistung gilt. Deine Rechnungen sind ohne Umsatzsteuer (bzw. Du bekommst Gutschriften). Du hast trotzdem Vorsteuerabzug. Also bekommst Du Umsateuer zurück aus den Ksoten und Investitionen, die Du hast.
  2. Einkommensteuer: Hier ist entscheidend, wo Dein Wohnsitz ist. Du lebst lt. Sachverhalt in Deutschland. Damit hat wohl auch Dein Unternehmen seinen Sitz hier. Somit versteuerst Du den Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben hier. DEn Gewinn ermittelst Du mit der Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung. Je nachdem, ob Du Freiberufler, oder Gewerbetreibender bist (welche Leistungen bietest Du über Fiver an?) geht das Ergebnis, über die Anlage S, oder die Anlage G in die Einkommensteuererklärung ein.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Freelancer719 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 12:18

Hallo WFWBINDER, Deine Information war so hilfreich!!!! Vielen herzlichen Dank. Genau das hatte ich bis jetzt nicht verstanden, das der Begriff NICHT STEUERBAR für die Umsatzsteuer verwendet wird aber nicht NICHT STEUERBAR im Einkommensteuerlichen Sinn meint. Als Freiberufler für Text und Illustration gebe ich Anlage S plus EÜR und Einkommensteuererklärung ab.


Freelancer719 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 12:21

Vielen Dank Andri, genau die Unterscheidung muss ich getrennt beachten. Umsatzsteuer muss ich nicht abführen. Und schau mal , wfwbinder hat das oben auch nochmal schön ausführlich erklärt.