Zählt das als sonstige außergewöhnliche Belastung?
Hallo allerseits ich mache gerade meine Steuererklärung und bin bei dem Punkt angekommen : Welche sonstigen außergewöhnlichen Belastungen hattest du?
Zählt Miete als außergewöhnlich Belastung dazu? Weil ich jeden Monat 300-400€ von meinem Gehalt an meine Mutter überweisen für die Miete da sie nicht soviel verdient(keine Rentnerin).
(hab gehört das dass meine Mutter als Einkommen gerechnet wird jedoch machen sie selbst keine Steuererklärung)
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Nach § 33a gibt es den Abzug für Angehörige, für die man keinen Anspruch auf Kindergeld hat.
Die Höhe des Grundfreibetrags + eventuelle Krankenversicherungsbeiträge sind die Höchstgrenze.
Davon sind die eigenen Einkünfte und Einnahmen der unterstützten Person abzuziehen, soweit die 624 Euro überschreiten.
Soweit Deine Mutter auch nach den Vorgaben des Finanzamtes bedürftig ist - ja.
https://www.vlh.de/familie-leben/scheidung/unterhalt-von-der-steuer-absetzen.html
Damit das Finanzamt die Unterhaltszahlungen anerkennt, muss der/die Pflegebedürftige allerdings weniger als 11.604 Euro an eigenen Einkünften und Bezügen pro Jahr haben (Stand 2024). Für Ehepaare gilt ein Wert von 23.208 Euro.
Miete sicher nicht , aber Gesundheitskosten z.B. Zahnersatz.
Deine Mutter gehört vermutlich nicht zu den Bedürftigen (1600 Euro X 12 Monate = 19200 Euro/Jahr).
Vielmehr sollte sich Deine Mutter eine Wohnung passend zum Einkommen suchen!
Kommt drauf an, ob Deine Mutter bedürftig ist.
Naja die Kosten der Miete belaufen sich auf 1100€ und sie verdient 1600€ zählt das als Bedürftig?