Zählt das als sonstige außergewöhnliche Belastung?

5 Antworten

Nach § 33a gibt es den Abzug für Angehörige, für die man keinen Anspruch auf Kindergeld hat.

Die Höhe des Grundfreibetrags + eventuelle Krankenversicherungsbeiträge sind die Höchstgrenze.

Davon sind die eigenen Einkünfte und Einnahmen der unterstützten Person abzuziehen, soweit die 624 Euro überschreiten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Miete sicher nicht , aber Gesundheitskosten z.B. Zahnersatz.

Deine Mutter gehört vermutlich nicht zu den Bedürftigen (1600 Euro X 12 Monate = 19200 Euro/Jahr).

Vielmehr sollte sich Deine Mutter eine Wohnung passend zum Einkommen suchen!

Kommt drauf an, ob Deine Mutter bedürftig ist.

https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-unterhalt/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Issa111 
Beitragsersteller
 13.04.2024, 09:13

Naja die Kosten der Miete belaufen sich auf 1100€ und sie verdient 1600€ zählt das als Bedürftig?

Eifelia  13.04.2024, 09:18
@Issa111

Nein - das zählt als Miete jenseits der persönlichen Verhältnisse. Die Höchstgrenzen, die die unterstützte Person an Vermögen und Einkünften haben darf, stehen im Link, einfach mal lesen.