KfZ privat gekauft und bei Kleinunternehmen als Ausgaben angeben?

1 Antwort

Du kannst das Fahrzeug in Dein Unternehmen einlegen. Der Einlagewert bestimmt sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG.

(Der Vorschlag mit dem Kauf klappt so nicht, denn mit sich selbst kann man keine Verträge schließen)

Wenn das Fahrzeug für Privatfahrten geeignet ist, musst Du entweder mittels 1-%-Regelung einen Privatanteil abgrenzen oder mit Hilfe eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs nachweisen, dass es keine Privatfahrten gibt - das Führen eines solchen Fahrtenbuchs ist aber nicht ganz trivial, da solltest Du Dich einlesen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung