Häusliches Arbeitszimmer richtig absetzen?
Ich bin ein wenig verwirrt und vielleicht wisst ihr mehr.
Folgendes:
Zeile 70. Nicht abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
"Mit dem Absetzen des Arbeitszimmers hast du 2 Möglichkeiten. Entweder du setzt die tatsächlichen Kosten für dein Arbeitszimmer ab, brauchst dafür aber Nachweise, oder du setzt die Jahrespauschale in Höhe von 1.260 € ab. Für die Jahrespauschale brauchst du keine Kostennachweise."
Bis hierhin ist alles ok. Solange der Raum nur als Arbeitszimmer genutzt wird, kann man eine Jahrespauschale in Höhe von 1.260 € absetzen.
Dann:
"Um das häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzen zu können, muss es räumlich von den anderen Zimmern getrennt sein und außerdem sollte es eine schließbare Tür haben."
Wie jetzt? Wenn ich ein Raum in meiner Wohnung habe, was in die häusliche Sphäre eingebunden und von den anderen Räumen abgetrennt ist und auch als Arbeitszimmer genutzt wird, aber keine schließbare Tür hat, gilt es nicht als Arbeitszimmer und kann somit auch nicht abgesetzt werden???
Falls ja: Irgend wie lächerlich, denn was kann ich dafür, wenn der Eigentümer keine Tür eingebaut hat :) :)
Wer weiß da genaueres?
4 Antworten
Falls ja: Irgend wie lächerlich, denn was kann ich dafür, wenn der Eigentümer keine Tür eingebaut hat :) :)
Es ist eben so, dass Räume, die nur durch einen Raumteiler getrennt sind, oder wo früher mal eine Schiebetür war, die dann entfernt wurde. Das gibt es häufig zwischen Wohn- und Speisezimmer. Da kann man das ehemalige Speisezimmer eben nciht zum Arbeitszimmer erklären. Wenn es sich lohnt kann man doch eventuell eine Falttür einsetzen, die im Baumarkt gibt, oder eine Schwebetür, für die man nur eine entsprechende Trägerleiste einbauen muss.
Ein wenig kreativität udn die Sache ist durch.
Es handelt sich doch wohl um ein Durchgangszimmer? Auch mit Falttür nicht als Arbeitszimmer absetzbar.
Ja, natürlich kann man immer alles probieren und eine Prüfung vor Ort wird vermutlich nicht stattfinden.
Ich gehöre eher zum Typ "ruhig schlafen trotz angekündigter Betriebsprüfung". Vor allem, wenn die homeofficepauschale dasselbe Ergebnis bringt.
Ich musste nach meinem letzten Umzug übrigens einen Grundriss vorlegen. Trotz wirklich bescheidener Beträge (um 1.200,-€). Es kam aber niemand zur Besichtigung.
Ich glaube auch, dass ich mir manchmal zu viel unnötigen Stress mache, aus dem Grund "ich will nichts falsch machen - ich will mit einem ruhigen Kopf schlafen gehen - ich will keinen Stress" :) Vielen Dank für die beruhigenden Antworten :) Liebe Grüße
Das mit der Pauschale ist aber neu ab 2023, das wusste ich noch gar nicht.
Und ja, beispielsweise werden Durchgangszimmer nicht anerkannt oder nur durch Raumteiler abgetrennte Räume.
Alternativ kannst Du auch die homeofficepauschale von 6,-€ pro Tag ansetzen, Höchstgrenze 210 Tage zu 6,-€, macht auch 1.260.
Ja richtig, ist ganz neu. Die Tagespauschale ist mir auch bekannt, allerdings übe ich meine selbstständige Tätigkeit nur im Homeoffice aus daher wäre die Tagespauschale für mich nicht wirklich relevant.
Die homeofficepauschale kannst Du auch als hauptberuflich Selbständige ansetzen. Insofern verstehe entweder ich Deinen Kommentar nicht, oder Du verstehst meine Antwort nicht.
Für mich sind 1.260 über homeofficepauschale genau so viel wie 1.260 für ein Arbeitszimmer, mit dem Unterschied dass letzteres bei Überprüfung verworfen wird.
Das ist doch kein Problem. Schon garnicht wenn Du Türrahmen zur Verfügung hast.
Ein Türblatt mit Schloss und Drückergarnitur kostet etwa 100,-€.
Warum hörst Du nicht auf den Rat den man Dir gegeben hat? Da Kontrollen des Arbeitszimmers eher selten sind, sollte es funktionieren. Aber Du machst Dir Gedanken wegen des Zuschnitts der Wohnung. Vergiß den Zuschnitt der Wohnung und höre auf den Rat, den man Dir gegeben hat.
Zunächst einmal vielen Dank. Es ist so, dass ich meine selbständige Tätigkeit nur noch von zu Hause aus ausübe. Aufgrund der Größe der Wohnung habe ich nicht viele Möglichkeiten. Ich habe die Wohnung komplett auf den Kopf gestellt und das größte Zimmer als Arbeitszimmer eingerichtet, weil ich den Platz für meinen Schreibtisch etc. brauche.
Das Problem ist, dass das Zimmer keine Tür hat. Türrahmen sind vorhanden und die Zimmer sind auch durch Wände getrennt :) Die beiden Räume, in die man durch das Arbeitszimmer gelangen kann, habe ich mit Vorhängen verhängt (nur aus ästhetischen Gründen und nicht mit der Absicht, das Arbeitszimmer abzusetzen). Jetzt habe ich gesehen, dass es möglich ist, einen Pauschalbetrag geltend zu machen. Die Frage, die ich mir stelle, ist, ob ich das tun kann oder nicht.
Theoretisch und praktisch wäre es ungerecht, da ich keine andere Möglichkeit habe, meine Tätigkeit anders auszuüben.