Guten Tag!
Ich hab da mal eine Frage:
Ich bin nach Altersteilzeit seit Januar 2009 Rentner. Die Hinzuverdienstgrenze liegt also bei 400€ monatlich.
Nun habe ich nach langen Verhandlungen (2008 begonnen jetzt mit einem Vergleich abgeschlossen) mit meiner ehemaligen Firma erreicht, dass mir eine Erfindervergütung die mir aus meiner beruflichen Tätigkeit bis Ende 2008 zusteht auch ausgezahlt werden soll. Mit dieser Einmalzahlung würde die Hinzuverdienstgrenze von 400€ monatlich deutlich überschritten.
Nach meinen Recherchen wäre aber die Auszahlung für die jetzige Rente nicht relevant d.h. ist kein anrechenbarer Hinzuverdienst da der Anspruch aus der Zeit meiner Berufstätigkeit stammt! Wurde ich da richtig informiert?
Da die Vergütung im Jahr 2008, also während meiner beruflichen Tätigkeit hätte gezahlt werden müssen überlegt das Unternehmen nun auch den Krankenversicherungsbeitrag abzuführen.
Gibt es bei der KV Sonderregelungen für eine einmalige Einnahme?
Für eine Antwort oder gar einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
P.S.: Muss der 400€-Job der über die Mini-Jobzentrale abgerechnet wird der RV gemeldet werden? Der Arbeitgeber meint Ja!