Einmalige Steuerberatung für Selbständige?
Hey Leute,
ich bin seit knapp einem Jahr selbständig und habe kürzlich meine Steuererklärung, Umsatzsteuererklärung, EÜR etc. erledigen müssen. Jetzt stehe ich vor der Aufgabe, eine Zusammenfassende Meldung zu machen und stelle dabei fest, dass ich möglicherweise meine Einkünfte in der Umsatzsteuererklärung falsch eingetragen habe. Da ich bei der ganzen Sache nicht mehr durchblicke, möchte ich gerne eine einmalige Steuerberatung in Anspruch nehmen, bei der ich spezifische Fragen zu meiner Situation stellen kann. Mir geht es nicht darum, dass die alles für mich machen, sondern mir einfach sagen, wie ich weiter vorgehen muss.
Zum Beispiel: Ich verdiene einen Teil meines Einkommens mit Seite X. Wie muss ich das in meiner Umsatzsteuererklärung angeben?
Ich habe bisher nur Steuerberater gefunden, bei denen man sich erst auf eine Warteliste eintragen muss, kein fester Preis angegeben ist oder die Termine einfach für die nächsten Monate ausgebucht sind. Ich suche jemanden, der mir in den nächsten paar Tagen mit ein paar Fragen weiterhelfen kann.
Ich habe zum Beispiel die Seite yourxpert.de gefunden. Was haltet ihr davon? Kann ich den Beratern dort vertrauen? Natürlich könnte ich meine Fragen auch hier stellen, aber hier kann mir ja auch einfach jeder antworten, egal ob Steuerberater oder nicht.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
4 Antworten
Meine Sachbearbeiterin beim Finanzamt hat mir schon mehrfach bei Fragen rund um die Steuererklärung geholfen. Meines Wissens nach geben die Sachbearbeiter beim Finanzamt korrekte Auskünfte und sind dazu auch verpflichtet. Es existieren dafür auch sogenannte Servicestellen. Einfach mal beim Finanzamt anfragen.
Außerdem ist elster.de die richtige Plattform, die wirklich detaillierte Auskünfte gibt. Da muss man sich nur mal durchklicken und in Ruhe die Informationen lesen. Meistens sind die Dinge gut erklärt.
Ich weiß nicht, ob Dir da eine telefonische Beratung bei dem Problem hilft.
Kann sein.
Du kannst auch einem Kollegen von mir die Sache einfach in einer Mail schildern und der erklärt Dir einfach, wie Du das in das Formular einträgst., dass empfände ich jedenfalls als einfacher als per Telefon. Liegt aber eventuell auch daran, dass ich ungern telefonieren, bei den meisten Menschen ist es wohl anders.
Zum Preis kann man sagen, Kein Steuerberater ist teurer, als ein Steuerberater.
Natürlich könntest Du die Fragen auch hier stellen oder bei gutefrage.
Ob Dir dann ein Steuerberater antwortet oder der Friseur von nebenan ist dann die spannende Frage. Insbesondere bei gutefrage.net sind viele Schaumschläger und Blender unterwegs. Irgendwelche Risiken gehen die nicht ein. Ist ja alles anonym. Niemand wäre auch zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet weil seine Antwort strunzblöd war.
Bei yourxpert weiß man wenigstens, dass einem ein Steuerberater antwortet. Wieviel es kosten weiß man allerdings nicht. Das ergibt sich erst wenn man dem Experten den genauen Umfang der Sache offenbart.
Ich sehe da 2 Risiken:
Wenn alle von Dir vor Ort befragten Steuerberater Wartelisten haben, wie können es die Steuerberater von yourxpert denn dann schaffen sofort tätig zu werden? Ich vermute, dass es sich entweder um Neulinge ohne festen Mandantenstamm handelt oder aber, dass irgendetwas anderes vorliegt. Wenn ein Steuerberater dem Suff verfallen ist kann man die Schnapsfahne per Internet eben nicht riechen.
Das ist natürlich jetzt ein besonders boshaftes Beispiel. Aber es hat einen realen Grund. Ich kenne einen Steuerberater der wegen Alkoholmissbrauch alle Mandanten verloren hat.
Das zweite Risiko ist, dass Du Nachfragen zu späterer Zeit hast. Der Steuerberater vor Ort wird sie Dir beantworten und dafür oftmals kein gesondertes Honorar verlangen. Für den Internetberater aber ist der Fall abgeschlossen.
Ich kann Dir eigentlich nur raten, einen Steuerberater vor Ort zu suchen, trotz Warteliste. Der persönliche Eindruck ist immer noch der beste. Und Kosten? Arbeitest Du umsonst?
Steuerberater müssen grundsätzlich bach der StBVV abrechnen. Die Vereinbarung eines Festpreises ist zwar möglich, kommt aber selten vor.
nop. § 21 STBVV spricht von VERBRAUCHER, da UST und EÜR Unternehmer, somit keine Erstberatung nach 21 STBVV.
Erstberatung maximal 190,-€ netto? Nur, er findet ja niemanden.