Steuererklärung Halbwaisenrente?

Hallo zusammen,

ich wollte dieses Jahr das erste Mal (eigentlich freiwillig) meine Steuererklärung machen.

Jetzt habe ich rausgefunden, dass meine Halbwaisenrente die auf das Konto meiner Tante geht versteuert werden muss wenn der Freibetrag überschritten ist...

Sprich ich MUSS meine Steuererklärung machen... und hätte Sie wahrscheinlich schon in den Vorjahren machen müssen... (ich hab immer gedacht man kriegt einen Bescheid wenn man eine Steuererklärung abgeben muss)

Ich bin ledig, Steuerklasse 1 und 40 Stunden/Woche.

Ich brauch eure Hilfe. Wie gehe ich damit am besten vor?

Ich war vom 1.9.2020 bis 6.6.2023 in einer Ausbildung in der Zeit habe ich eine Halbwaisenrente in Höhe von 170€ pro Monat erhalten. Davor hab ich Sie auch bekommen aber bin keinem Job nachgegangen sprich da wurde der Freibetrag nicht überschritten.

1. Lehrjahr 850€ 2. Lehrjahr 950€ 3. Lehrjahr 1050€

Außerdem habe ich seit 2021 einen Minijob und verdiene dort 450€ im Monat.
Seit dem 7.6.2023 bin ich in einem festen Angestelltenverhältnis beim gleichen AG und verdiene 2.500€.

Kann ich vorher irgendwie rausfinden wie viel ich nach zahlen muss?

Wie fange ich jetzt am besten an? Welche Programm kann ich nutzen oder sollte ich lieber zu einem Steuerberater gehen?

Wie genau gibt man den halbjährlichen Wechsel von Ausbildung zu angestellten Verhältniss an? (Ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung)

Gibts irgendwelche Bücher, Videos die ihr zu dem Thema empfehlen könnt?

Liebe Grüße und schon einmal vielen Dank.

Rente, Arbeit, Halbwaisenrente, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Waisenrente
Aufgabe Selbstständigkeit nach 3 oder 4 Jahren ohne Einnahmen – steuerliche Konsequenzen?

Folgende Situation: Die Steuerjahre 2013 bis 2019 hat eine Person eine erfolgreiche freiberufliche Selbstständigkeit aufgebaut. 2020 wurde geheiratet und zunächst Elterngeld bezogen, bis ins Jahr 2021. Effektiv wurde seit dem Steuerjahr 2020 kein Einkommen mehr erzielt durch die Selbstständigkeit. Trotzdem wurde ein Arbeitsplatz in einer Bürogemeinschaft durchgängig gemietet bis heute und als Verlust in der Steuererklärung eingerechnet. Durch die gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner wurden dadurch vermutlich Einkommenssteuern gespart.

Jetzt, bei der Prüfung der Steuererklärung für das Jahr 2022, fragt das Finanzamt nach, wann denn voraussichtlich wieder Gewinn erzielt werden wird. Tatsächlich wurden auch im Jahr 2022 keine Einnahmen bzw. Gewinne erzielt, die Selbstständigkeit wird 2024 aufgegeben werden, zugunsten einer Festanstellung, die besser zum Familienleben passt.

Die Frage ist daher: Wie kann die Frage des Finanzamts korrekt beantwortet werden, um Rückzahlungen bzw Nachforderungen des Finanzamts zu vermeiden? Im Raum steht wohl der Verdacht, dass keine Gewinnabsicht besteht/bestand.

Wie lässt sich dieser Verdacht argumentativ entschärfen, so dass zumindest das Steuerjahr 2022 noch unter der Annahme versteuert wird, dass eine Gewinnabsicht bestand. Und erst im erfolglosen Jahr 2023 die Entscheidung gefällt wurde, die Selbstständigkeit aufzugeben. Ein Arbeitsvertrag für 2024 existiert bereits, so dass diese tatsächliche Entwicklung auch untermauert werden könnte. Die Kosten für den Arbeitsplatz außerhalb des Wohnsitzes sind natürlich auch real und dokumentiert.

Wer hat hierzu Rat?

einkommensteuer, Finanzamt, Freiberufler, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Rückforderung
Freiberufliche Tätigkeit neben Hauptjob und Nebenjob - Was wird versteuert?

Hallo, ich arbeite momentan auf sozialversicherter Basis 12/h pro Woche und bezahle auf mein Gesamtbrutto von ca. 640€ (Jahresbrutto zwischen 7680-8160€ je nach Zulagen) natürlich ganz normale Steuern. Zusätzlich habe ich einen Nebenjob (520€), der ja so gesehen steuerfrei ist. Jahresbrutto von Haupt + Nebenjob zusammen ca. 13-14K.

Nun habe ich mein Hobby des Grafikdesignen ebenfalls kürzlich als Einnahmequelle für mich entdeckt und verdiene im Monat durchschnittlich 200€ (ist jedoch sehr situationsabhängig und es gibt auch Wochen in denen ich rein gar nichts verdiene - aufgrund Nachfragemangel oder einfach weil ich keine Zeit dafür finde) - Mache das jetzt schon knapp 2 Monate nebenher. Arbeite auch nicht für spezielle Kunden direkt. Ich gucke mir eher einen Pool von Aufträgen an, an dem meist so zwischen 2-20 andere Designer arbeiten und die, dem Kunden besten gefallene Submission erhält den Zuschlag und wird dann für die Arbeit bezahlt. - Es kann also auch sein, dass ich 20 Stunden arbeite, aber nur für 5 von denen wirklich bezahlt werde. Nur falls diese Information relevant in diesem Kontext ist.

Nun meine Fragen, da ich mich mit Steuern so rein gar nicht auskenne und jegliche Artikel online eher verwirrend wirken.

Frage 1:
Welcher Freibetrag gilt für meine freiberuflichen/freelancing Einnahmen? 410€ pro Jahr und danach werden Steuern erhoben? oder (eine Zahl die häufig im Internet auftaucht) so um die 10.000€ pro Jahr? Ist diese 410€ Freibetragssumme für mich vielleicht gar nicht mehr relevant, weil ich mit meinen gesamten Einnahmen sowieso schon über die 10.000€ komme, oder liege ich doch noch darunter, weil es bei den 10.000€ nur um die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit geht und der 520€-Job nicht dazugerechnet wird?

Frage 2:
Was genau muss ich machen um nicht komplett die Kontrolle über die Situation zu verlieren aber auch noch so viel wie möglich meines (sehr mühsam erarbeiteten) Neben-Nebeneinkommen zu behalten?

Frage 3:
Lassen sich bestimmte Ausgaben für meine Tätigkeit (neue Programme, AI Tools, Adobe Subscription, Bundles, Stock Images, oder neue PC Hardware) von der Steuer absetzen, weil ich diese ja für die Arbeit brauchen würde?

Ist aber rein spekulativ und ich habe halt so rein gar keine Ahnung, wie irgendwas davon funktioniert..

Danke im Voraus an alle, die sich das hier durchlesen und mir ggf. ein wenig helfen können!

Freibetrag, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, freiberufliche Tätigkeit
Was ist der Unterschied zwischen der "Anlage EÜR" und "Abziehbaren Vorsteuerbeträgen" in der Umsatzsteuer-Anmeldung? Wann darf ich die Sachen wo angeben?

Ich mache zum ersten mal Anmeldungen für die Umsatzsteuer und benutze dafür Elster. Ich habe Anfang dieses Jahres ein Nebengewerbe angemeldet und ein paar Fragen dazu:

  1. Es gibt auch noch eine "Anlage EÜR", zum Beispiel wenn man Betriebsausstattung gekauft hat. Muss man diese Anlage parallel dazu ausfüllen, also die gleichen Sachen da eintragen oder wie teile ich das auf?
  2. Woher weiß man bei Dingen, die man sowohl privat als auch gewerblich nutzt, ob man sie überhaupt irgendwo angeben darf und zu welchem Anteil? Zum Beispiel man macht Homeoffice und nutzt den privaten Router auch gewerblich. Wird dann einfach 50/50 (muss ich den halben Betrag der Rechnung da eintragen?) gemacht oder geht das nach Arbeitsstunden?
  3. Wie ist das mit Arbeitsstunden überhaupt, in denen ich nichts verdiene? Sind das überhaupt Arbeitsstunden? Ich habe zum Beispiel an Gestaltungswettbewerben teilgenommen und die damals ohne Gewerbe nicht versteuert und hab Probleme bekommen bzw. musste ein Nebengewerbe dafür anmelden. Aber ich habe nur eine Gewinnrate von 1/20. Die 95% der Arbeitszeit, die ins Leere verlaufen, gelten nicht als Arbeitszeit, oder? Die Erstellung einer eigenen gewerblichen Internetseite und die ganze Entwicklung der eigenen Marke bestimmt auch nicht?
  4. Einfach mal ein theoretisches Beispiel: Angenommen ein Nebengewerbe hat in den ersten beiden Monaten seines Bestehens jeweils 500 Euro verdient. Und die darauffolgenden 4 Monate hat es keine Einnahmen gemacht. Dürfen in diesen 4 Monaten dann überhaupt "Abziehbare Vorsteuerbeträge" angegeben werden, wie zum Beispiel Internet? Weil dann hat man nichts verdient. Es gibt also keinen Umsatz, von dem man das überhaupt abziehen kann, oder wird das dann von "0" abgezogen und man hat quasi Verluste oder vielleicht sogar Schulden?
  5. Und was wäre andersrum, wenn ein Gewerbe die ersten 4 Monate nichts einnimmt, aber dann in Monat 5 und 6 die 500€, dürfte das Internet dann für die ersten 4 Monate bei der Umsatzsteuer eingetragen werden? Welche Regelungen gibt es hier allgemein? Wie viele Monate darf man am Stück keine Einnahmen machen, wie hoch muss der Umsatz sein usw, dass man Seite 7 bei Elster ausfüllen darf?
Anlage, ELSTER, Gewerbe, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer, Nebengewerbe
Sicherheitseinbehalt?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Nachbereitung eines Seminars:

Wenn ich einen Kunden habe, der aus der EU kommt und mir seine gültige ausländische UST-ID mitteilt, darf ich die Rechnung aufgrund innergemeinschaftlicher Lieferung steuerfrei ausstellen.

Allerdings benötige ich für das Finanzamt den Nachweis, dass die Ware tatsächlich in das Ausland gelangt ist, z.B. durch die Gelangensbescheinigung des Empfängers.

Was also, wenn ich diese Bescheinigung nicht vom Empfänger erhalte... Dann müsste ich ihm eine Rechnung über die UST ausstellen und bangen, dass der Empfänger mir diese im Nachgang noch bezahlt?

Ich habe gelesen, dass ich das auch mit einem "Sicherheitseinbehalt" im Vorhinein lösen könnte. Ich also 10.000€ netto berechne, als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung deklariere und dann noch die 1.900€ netto, steuerfrei als Sicherheitseinbehalt in Rechnung stelle. Ich vermerke, dass dieser Sicherheitseinbehalt zurückerstattet wird, wenn die ordnungsgemäße und unterschriebene Gelangensbescheinigung eingereicht wurde.

Wenn sie mir vorgelegt wird, ist alles gut und ich kann dem Kunden eine Gutschrift über den Sicherheitseinbehalt ausstellen - auch hier steuerfrei wegen steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung?

Wenn sie mir nicht vorgelegt wird, storniere ich die steuerfreie Rechnung und stelle sie mit 19% UST aus?

Vielen Dank im Voraus :-)

Ausland, rechnung, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer
Zweitstudium, nachträglich Verlustvortrag, nebenbei freiberuflich?

Hallo zusammen,

ich habe von 2016 bis 2021 ein Zweitstudium (Master) absolviert. Zu der Zeit habe ich nebenbei freiberuflich gearbeitet (habe im Jahr um die 3000 € verdient, als Kleinunternehmer, die Tätigkeit hatte aber nichts mit meinem Studium zu tun) und eine Einkommenssteuer abgegeben. Blöderweise habe ich damals nie die Kosten für mein Zweitstudium angegeben (als Werbungskosten/ Fortbildungskosten) Da ich nicht so viel verdient habe, musste ich nie Steuern zahlen. In den Bescheiden steht immer auch, dass diese vorläufig sind "hinsichtlich der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6 EStG)."

Da ich seit letztem Jahr Vollzeit arbeite, wollte ich fragen, ob es noch möglich ist nachträglich für die Jahre 2016-2021 einen Verlustvortrag zu machen, der dann für dieses oder nächstes Jahr "angerechnet" werden kann?

  • Kann ich nun noch für die Jahre 2016 - 2021 einen nachträglichen Verlustvortrag machen, indem ich die Kosten für das Zweitstudium als Werbungskosten (Anlage N) nachträglich einreiche?
  • Oder muss ich die Ausgaben für mein Zweitstudium aufgrund der freuberuflichen Tätigkeit nebenbei als Betriebsausgaben (in Anlage EÜR?) angeben? Da stellt sich mir aber die Frage, da ich in einem Jahr meistens nur um die 3000€ verdient habe und z.B. 2000€ für mein Zweitstudium geltend machen kann, ob das dann von den 3000€ abgezogen wird, und ob mir das dann überhaupt irgendwas bringt?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!!!

Steuererklärung, Verlustvortrag, Zweitstudium, Betriebsausgaben
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Hallo,

ich arbeite seit Dezember 2021 als selbstständige Nachhilfelehrerin bei einem gemeinnützigen Verein und seit März 2022 ehrenamtlich auf Honorarbasis (Übungsleiterpauschale).

Meinen Einnahmen lagen 2022 unter dem Freibetrag.

Nun wurde ich vor kurzem darauf angesprochen, dass ich für die Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2022 eine Steuernummer hätte beantragen sollen. Ich dachte mir damals, dass die Angabe meiner Steuer ID-Nummer auf den Rechnungen ausreichen würde. Gerade bin ich dabei, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

Ich bräuchte mal kurz Hilfe bei dem Ausfüllen des Online-Fragebogens, da ich leider komplett auf dem Schlauch stehe:

  1. 24. Art der Tätigkeit:

ich habe zwei Tätigkeiten: soll ich die zwei Tätigkeiten angeben? oder nur eine?

  1. Bankkonto:

Bankkonto ist gültig für die Steuerarten: alle Steuerarten?

7. Angaben zum Unternehmen:

7. 60. Bezeichnung des Unternehmens: ist damit der Name der Vereine, wo ich selbständig arbeite?

Ich selbst bin ja als Nachhilfelehrerin tätig bei einem Verein und das Unternehmen ist ja nicht meins.

62. Adresse des Unternehmens: meine eigene Adresse oder die von dem Verein?

73. Beginn der Tätigkeit: soll ich das Startdatum, welches auf dem Honorarvertrag steht, angeben?

9. Betriebsstätten, 10. Handelsregistereintragung, 11. Gründungsform:

muss ich hier überhaupt Angaben machen?

12. Bisherige betriebliche Verhältnisse:

Zeile 97: Ist in den letzten fünf Jahren schon ein Gewerbe, eine selbständige (freiberufliche) oder eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt worden oder waren Sie an einer Personengesellschaft oder zu mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt?

sowie ich es verstehe, stimmt das in meinem Fall, da ich seit Anfang 2022 arbeite. Soll ich "ja" angeben?

14. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Hier soll ich ja nichts angeben, da diese Einkunftsarten steuerpflichtig sind, oder?

15. Angaben zur Gewinnermittlung: Art der Gwinnermittlung

Ich verfüge über keinerlei Ausgaben, lediglich Einnahmen. ist Einnahmenüberschussrechnung hier die richtige Wahl?

18. Kleinunternehmer-Regelung:

könnte mir jemand diese Regelung erklären? ich habe im Internet nachgeschaut, und weiß nicht, was in meinem Fall stimmen würde.

18. Steuerbefreiung, Steuersatz, Durchschnittssatzbesteuerung

Ja? Nein?

18. Soll-/Istversteuerung der Entgelte

Welche?

Ich hoffe, dass mir jemand bei einer Frage oder bei mehreren helfen kann.

Ich bedanke mich im Voraus.

Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern, steuernummer, Steuerrecht, Einkünfte, Fragebogen steuerliche Erfassung
Was reicht als Beleg für eine Überweisung aus (Steuererklärung)?

Hey Leute,

Ich bin seit einem Monat Selbständig und verdiene einen Teil meines Einkommens durch den verkauf von 3D Modellen und Programmerweiterungen auf Gumroad.

Jede Woche wird mir mein Gewinn dann auf mein dafür angegebenes Konto überwiesen. In meinem Fall ein Kontist Geschäftskonto.

In der Bank App muss ich für jede Überweisung die ich bekomme einen Beleg anheften.

Ich verdiene unteranderen auch was durch Youtube. Dort kann ich für jede überweisung ein PDF downloaden, wo schön sauber meine Einnahmen, sowie Gebühren abgerechnet werden und ein Endbetrag rauskommt.

Oben steht dann noch eine Zahlungsprofil-ID, mein Name, Alias des Zahlungskontos sowie Daturm.

Ganz oben dann noch das google zeichen. Das ganze sieht also relativ professionell aus.

Bei Gumroad kann ich mir nur eine .csv datei runterladen, wo für jeden Käufer folgende Angaben stehen:

Type,Date,Purchase ID,Item Name,Buyer Name,Buyer Email,Taxes ($),Shipping ($),Sale Price ($),Gumroad Fees ($), Net Total ($)

All diese Angaben werden also nur mit Kommata getrennt aufgelistet. Nach einem Komma ist nicht mal ein Leerzeichen.

In dieser Datei steht also weder mein Name, noch so wirklich der Name von Gumroad. Es wird auch nicht zusammengerechnet. Das ganze ist generell sehr unübersichtlich.

Frage: Reicht das Trotzdem als Beleg?

Auf Gumroad selber kann ich in 3 Zeilen die Sales, Fees, sowie mein Schlussendlichen Gewinn sehen, ich kann mir das aber nicht runterladen. Dann bekomme ich nur die ebene genannte .csv datei.

Ich habe bereits bei Gumroad nachgefragt, wo ich „invoices“ runterladen kann, wurde aber nur auf die .csv datei verwiesen. Reicht die?

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Geld, Beleg, Gewerbe, rechnung, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Steuern
Umsatzsteuererklärung nach Gewerbeabmeldung?

Hallo, kleiner Kontext

  • Gewerbe im Juli 2022 angemeldet mit Kleinunternehmerregelung
  • Gewerbe nicht nachgegangen, weil ich kurz danach einen Todesfall in der Familie hatte und sich mein ganzes Leben umgekrempelt hat
  • 0€ Ausgaben, Einnahmen
  • Gewerbe im März 2023 wieder abgemeldet nachdem ich es komplett aufgegeben habe

Nun habe ich 2 Monate nach der Abmeldungen einen Brief vom FA bekommen "Gewerbeabmeldung / Aufgabe / Veräußerung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils"

Auf dem Brief wird gebeten die Umsatzsteuererklärung für den verkürzten Besteuerungszeitraum elektronisch abzugeben und den dazuliegenden Fragebogen für die Besteuerung erheblicher Tatsachen und zusammen mit einer "Abschrift der Veräußerungs- bzw. Übergabevereinbarung" postalisch abzugeben.

Der Fragebogen erklärt sich eigentlich von selbst. Dort kann ich halt nur 0 und Nein antworten, da ich ja nichts generiert/liquidiert/veräußert habe.

Frage zu der Umsatzsteuererklärung die ich elektronisch dann über Elster abgeben soll:

Reicht nur der Hauptvordruck (USt 2 A)?

In meinem Fall müsste ich in jedem Feld auch nur eine 0 reinschreiben, stimmt das?

-

Was ist eine Abschrift der Veräußerungs- bzw. Übergabevereinbarung?

Da ich sowas nicht habe, soll ich das einfach auf ein extra Blatt angeben?

Ich werde natürlich sobald wie möglich selbst dort anrufen und nachfragen, aber frage einfach um bis dahin etwas Klarheit zu schaffen :smile:

Gewerbe, Steuererklärung, Steuern
Verlustvortrag - Deckelung & optimierte Nutzung?

Hallo liebe Community,

ich beschäftige mich gerade mit meinem Verlustvortrag und meiner Steuererklärung. Ich habe über 6 Jahre im Ausland studiert und einen Verlustvortrag in Höhe von ungefähr 35.000€ angesammelt. Da ich erst ab September 2022 angefangen habe zu arbeiten und bis zum Jahresende ~ 20.000€ Bruttolohn verdient habe, möchte ich gerne meinen Verlustvortrag berücksichtigen lassen. Hierzu habe ich einige Fragen, da ich noch Anfänger in diesem Thema bin:

- ist es möglich, den Verlustvortrag zu deckeln, sodass dieser nur für die ersten 9.000€ meines Gehaltes angerechnet und die restlichen 11.000€ durch den Steuerfreibetrag abgedeckt werden? Falls ja, blieben mir 26.000€ für 2023 übrig, falls nein nur 15.000€, was etwas ärgerlich wäre.

- rein interessehalber: gibt es Möglichkeiten höhere Verlustvorträge optimiert zu nutzen? Ein hoher Verlustvortrag lohnt sich ja besonders, wenn die Steuerlast hoch ist. Wenn jemand bspw. einen 100.000€ Verlustvortrag und 60.000€ Bruttojahreslohn hat, dann würde sich doch der Verkauf eines kleinen Grundstücks (das beim Kauf vor 3 Jahren noch 20.000€ gekostet hatte) für 60.000€ besonders lohnen, da die man die 40.000€ Gewinn über den Verlustvortrag steuerfrei behalten dürfte. Oder würde dies so nicht funktionieren?

Danke im Voraus!

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern, Verlustvortrag, Verlustverrechnung
Neues Finanzamt ist die Hölle und reagiert nicht, was tu?

Hallo,

ich bin aus beruflichen Gründen von Hamburg nach Frankfurt am Main gezogen und bereue es jeden Tag mehr. Nicht nur können die Menschen hier nicht Auto fahren (kein Blinker, kein Reißverschlussverfahren) und die ganze Stadt ist voller Schlaglöcher, auch die Behörden sind grauenhaft.

Ging schon bei der Meldebehörde los, als die lustlose und unfreundliche Sachbearbeiterin es versäumt hat, auch die digitalen Daten auf meinem Ausweis zu aktualisieren. Und dann die Polizei, die wesentlich “robuster” als in Hamburg auftritt, sich selbst nicht an Verkehrsregeln hält aber mich tatsächlich anhält, weil ich zu Fuß über die rote Ampel gehe. Und dann die Radfahrer, die sich hier alles erlauben: mit 40 über den Gehweg und Fußgänger anfahren, über rote Ampeln, extrem dicht an Autos vorbei und diese teilweise touchieren. Und Freizeitmöglichkeiten und Kultur gibt es hier nicht, Frankfurt ist ein Verbund diverser Dörfer, wo es nichts gibt. Außer Flugzeuge, die ihr Kerosin über die Stadt ablassen. Und dann bestimmen irgendwelche Leute aus Wiesbaden über diese Stadt. Gehts noch? Wo ist denn mein geliebter Stadtstaat hin?

Und nun das hiesige Finanzamt. Ich habe über Elster mein altes Finanzamt mitgeteilt, dass ich umgezogen bin. Anfang Februar habe ich dann über Elster meine ESt-Erklärung 2022 eingereicht. In Hamburg war dann IMMER (außer 2020 wegen Corona) bis spätestens Ende April der Bescheid da. Aber hier tut sich nichts. Noch nicht einmal die neue Steuernummer wurde mir bislang mitgeteilt. Eine Sachstandsanfrage blieb unbeantwortet, ein Organigramm ist, anders als in Hamburg, nicht öffentlich, sodass ich noch nicht einmal eine Dienstaufsichtsbehörde einreichen kann.

Irgendwelche Tipps, wie ich vorgehe? Ich werde hoffentlich bald wieder in meine geliebte Hamburger Heimat ziehen (der Job hier kann mich mal). Für die bereits eingereichte ESt-Erklärung 2022 bleibt aber dann dennoch das Frankfurter Finanzamt zuständig, oder? Mal schauen, ob die es dann hinkriegen, den Steuerbescheid nach Hamburg zu schicken.

Geld, ELSTER, Finanzamt, steuerbescheid, Steuererklärung, steuernummer, umzug

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