Hallo zusammen,
ich habe mit dem Gehalt im Januar 2024 "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind" rückwirkend für die Monate September - Dezember 2023 ausgezahlt bekommen. Dieser Betrag war dann auch in meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2023 enthalten.
Jetzt bin ich etwas ratlos, da ich dachte, hier würde gemäß dem Zuflussprinzip das Jahr der Auszahlung zählen und nicht das Jahr, für das beantragt wurde. Sprich das gehört erst in die Lohnsteuerbescheinigung und Steuererklärung für 2024 statt 2023.
Bitte um eine Antwort mit Erklärung.
Vielen Dank und freundliche Grüße.