Muss Ich Steuererklärung abgeben?
Hallo, folgende Sachlage:
Ich bin verheiratet, gehe arbeiten, mein Mann ist arbeitslos. Ich habe Steuerklasse 3, er 5.
Ich habe eine Mail ans Finanzamt geschickt, die meinen ich muss eine machen. Ich verstehe nicht wieso. Ich hab diesen Paragraphen gefunden:
§ 46 (1) Nr. 3a EStG
"wenn von Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, beide Arbeitslohn bezogen haben und einer für den Veranlagungszeitraum oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor (§ 39f) eingetragen worden ist;
Nur ich bezog Arbeitslohn nicht wir beide.
Danke schon im Voraus.
Mein Mann bekommt kein ALG1 oder 2, sondern Wohngeld. Ich bekomme zusätzlich zu meinen Gehalt Kinderzuschlag. Ich bin angestellt und nicht selbstständig.
4 Antworten
JA, PUNKT!
Die Kombination von Steuerklasse 3 und 5 verpflichtet zur Steuerklärung.
Es kommt auf diese Kombination an, nicht ob und wieviel man verdient!
Und PS:
Es stinkt gewaltig danach, wenn man deinen Ausführungen trauen darf, dass es eine Steuerrückerstattung geben wird! Warum währt man sich freiwillig dagegen????
Wenn es ne Rückerstattung gibt ist es ja gut, nur ne Kollegin muss zurück zahlen, dabei bekommt ihr Mann nur Rente. Außerdem ist es erst mal abschreckend wenn man noch nie eine Steuererklärung gemacht hat.
Die Auskunft ist richtig, denn da Ihr die Steuerklassenkombination 3/5 habt, müsst Ihr eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Zwar könntet Ihr theoretisch mit dem Finanzamt streiten, dass ja Dein Ehemann kein ALG I bekommt, aber der Schriftverkehr wäre länger als die Einkommensteuererklärung auszufüllen.
Außerdem denkt mal daran, dass es vermutlich noch Geld zurück gibt, wenn Dein Mann kein ALG I bekommen hat.
Denn allein die Haushaltsnahen Handwerkerleistungen aus der Nebenkostenabrechnung der Wohnung führen bei 90 % unserer Mandanten schon zu einer Minderung der Steuer.
Für eigetragene Spenden unter 100,- Euro werden keine NAchweise verlangt, also könnt Ihr das Geld, was ihr bei Straßensammlungen, oder an der Haustür gespendet habt auch eintragen.
Das sind nur zwei Punkte, die fast immer etwas bringen.
Ich reiche seit Jahren den höchstzulässigen Betrag für Spenden ohne Spendenbescheinigung ein, eine Nachfrage gab es noch nie!
Womit ich im Übrigen kein Problem hätte, denn ich spende jedes Jahr an unsere Dorffeuerwehr mindestens 300 Euro im Jahr.
Mir ist das nur zu aufwendig, über die Gemeinde eine entsprechende Spendenbestätigung anzufordern.
"Die Auskunft ist richtig, da Ihr die Kombination III/V habt".
Nein, und den entsprechenden Paragrafen hat sie doch selbst zitiert.
Nein, und den entsprechenden Paragrafen hat sie doch selbst zitiert.
Aber es eigenet sich immer Paragraphen ganz zu lesen. Der Ehemann war Arbeitslos. ALG I würde zu einer Erklärungsplicht führen, wenn es über 410,- Euro im Jahr wäre. $ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG.
Da die Beschäftigung von Hellsehern bei deutschen Finanz#ämtern unüblich ist, muss man es denen mitteilen, was mich zu diesem Teil meiner Antwort brachte:
Zwar könntet Ihr theoretisch mit dem Finanzamt streiten, dass ja Dein Ehemann kein ALG I bekommt, aber der Schriftverkehr wäre länger als die Einkommensteuererklärung auszufüllen.
Und dann eben der Punkt, dass es sich mit erwarteten Abzügen fast immer noch Geld rausgibt.
Es gibt zwar keine Hellseher beim FA, dafür elektronisch gemeldete Daten.
Und ja, ohne viel Mühe kann sich die Abgabe der Erklärung trotzdem lohnen, insofern gute Antwort.
Aber den Eingangssatz hier als Steuerberater zu schreiben und stehen zu lassen, finde ich nicht so schön. So für sich stimmt der halt nicht. Und man glaubt doch normalerweise, was Du hier als StB schreibst.
Nein. Als Mitleserin hier war ich auch schon darauf aufmerksam geworden, dass alleine die Kombination 3/5 keine Abgabepflicht auslöst, wenn vom Ehepartner kein Arbeitslohn in LSK V oder VI erzielt wird.
Der Lohnsteuerabzug eines alleinverdienenden Ehepartners ist schliesslich in LSK III genau richtig (mit doppeltem Grundfreibetrag), führt jedenfalls nicht zu Nachzahlungen.
Und Wohngeld ist weder steuerpflichtig noch unterliegt es dem Progressionsvorbehalt.
Trotzdem noch ein Tip: Falls Du der Aufforderung doch nachkommen willst, reicht es, den Mantelbogen auszufüllen. Das dauert keine 5 Minuten. Sämtliche elektronisch gemeldeten Zahlen muss man seit 2019 nicht mehr eintragen. Das klappt wirklich, ich habe mal nur die Krankheitskosten eingetragen und eine schöne Erstattung bekommen.
Ich habe Steuerklasse 3, er 5.
Selbst wenn Du Alleinverdiener warst, bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Bei Eurer Grundvoraussetzung gehe ich eher davon aus, dass Ihr letztendlich noch eine Steuererstattung zu erwarten habt.
mein Mann ist arbeitslos.
allerdings wirkt sich ALG I progressionssteigernd aus.
Und eine "08/15" Steuererklärung ohne besondere Möglichkeiten etwas abzusetzen, kann man problemlos selbst erstellen.
werbungskosten/
Werbungskosten von A – Z. Arbeitskleidung..... Arbeitsmittel ..... Arbeitszimmer ..... Beiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften ..... Bewerbungskosten ..... Bewirtungskosten ..... Büroeinrichtung ..... Dienstkleidung ..... Dienstreisen ..... Doppelte Haushaltsführung ..... Kosten für die Erstellung der Steuererklärung ..... Fahrtkosten ..... Fortbildungskosten ..... Lerngemeinschaften ..... Telefon- und Internetkosten ..... Umzugskosten ..... Unfallkosten ..... Vermietung und Verpachtung
https://steuererklaerung.de/sonderausgaben/
https://www.steuerbot.com/ratgeber/steuerwissen/aussergewoehnliche-belastungen
Hm .....
Ich gebe immer 300 Euro für Spenden an.
"Spenden mit und ohne Nachweis
Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro können Sie ohne amtliche Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) beim Finanzamt einreichen. Als Nachweis reicht in diesen Fällen bei einem entsprechenden Bareinzahlungsbetrag der Beleg.08.04.2024"
https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/spenden-steuerlich-absetzen/#:~:text=Spenden mit und ohne Nachweis&text=Spenden bis zu einem Betrag,einem entsprechenden Bareinzahlungsbetrag der Beleg.