Grundstücksverkauf Türkei - Anfallende Steuern in Deutschland?
Hypothetische Frage: Ein Grundstück in der Türkei soll 15 Jahre nach Erwerb verkauft werden. Der Erlös (ca. 500k) nach Deutschland überwiesen werden. Besitzer wohnhaft in Deutschland, Rentner verheiratet mit 1500€ Gesamtrente, nicht Steuererklärungspflichtig, weil unterhalb Steuerfreibetrag.
1. Welche Steuern können hier anfallen? Spielt Progressionsvorbehalt eine Rolle?
2. Können Fragen zum Erwerb (Kaufpreis ca. 80k €) auftauchen - woher/wie gekauft/finanziert? Müsste man Nachweise beibringen? Oder ist diesbzgl. steuerliche Verjährung (>10 Jahre) eingetreten u. daher kein Thema?
Danke schön
1 Antwort
Ein Grundstück in der Türkei soll 15 Jahre nach Erwerb verkauft werden.
Das wäre in Deutschland steuerfrei, weil die 10 Jaresfrist überschritten wurde. Damit entfällt auch die Prüfung des Progressiosnvorbehalts.
Die Früchte aus den 500.000,- sind in Deutshchland mit Einkommensteuer belastet ggf. 25 % + Soli Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer). Wegen der geringen übrigen Einkünfte lohnt sich ggf. die Günstigerprüfung.
Also alles kein Problm.
Der Geldtrasfer löste keine Steuer aus.
Wo steht, dass 25 % Kapitalertragsteuer auf die 500.000,- anfallen?
Ich schrieb:
Die Früchte aus den 500.000,- sind in Deutshchland mit Einkommensteuer belastet ggf. 25 % + Soli Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer).
Die Früchte aus dem Kapital sind die Zinsen, oder die anderen Einkünfte aus der Anlage der 500.000,-. Also z. B. 3 % Festgeldzinsen 15.000,- davon 25 % 3.750,- Euro + 206,25 Soli.
Vermutlich aber sogar weniger, denn wenn Deine Rente so gering ist, dass keine Einkommensteuer anfällt, wird die Günstigerprüfung dafür sorgen, dass weniger als diese 3.956,25 anfallen.
Vielen Dank. Verständnisfrage: man müsste also ca 125.000 an Steuern zahlen, obwohl keine Spekulationssteuer anfällt.
Absatz 2 war die Frage nach der Herkunft des Geldes beim Kauf, kann es da evtl. Nachfragen geben oder greift da die 10 Jahresregel bzgl. Verjährung?