Wie kann es sein, dass Verspätungsgebühren in Deutschland 20 mal so hoch werden dürfen wie die Einkommenssteuer, die man eigentlich zahlen muss?
Ich muss über 600 Euro nachzahlen, weil ich eine Steuererklärung zu spät abgegeben habe. Ohne die Verspätungsgebühren wären es nur 30 Euro Einkommenssteuer gewesen. Ich kann mich nicht erinnern, jemals eine Aufforderung oder eine Erinnerung bekommen zu haben.Die Sache ist, ich hatte ein Jahr nach dem Jahr, über das diese Steuererklärung handelt, ein Nebengewerbe angemeldet und das hat die Abgabefrist verkürzt. Ich dachte, ich hätte 4 Jahre Zeit und warum informiert mich Elster nicht über so etwas?
Wenn ich nicht durch Schulbildung oder sonst was über das Thema aufgeklärt werde, dann erwarte ich, dass mich das Steueramt über Elster Quartalsweise darauf aufmerksam macht und dass die Verspätungszuschlägen an dem eigentlich zu zahlenden Geldbetrag berechnet werden. Dass ich jetzt das 20-fache zahlen muss, was mehr ist, als das Geld, dass ich monatlich zum Leben oder sparen übrig habe, ist nicht fair.
6 Antworten
Das hat sich schon vor einigen Jahren geändert, das ging auch durch die Presse. Früher wäre eine Ermessensentscheidung möglich gewesen, nun nicht mehr.
Wenn man mit der Gesetzgebung nicht einverstanden ist, muss man sich für deren Änderung einsetzen, oder man kann auch Verfassungsklage einreichen.
Manch einer ärgert sich auch nur manchmal und geht alle 4 Jahre zur Bundestagswahl.
Auch hier gilt:
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Die Fristen sind bekannt, wenn nicht, ist es Deine Pflicht, sich über die Fristen zu informieren.
Und im Zeitalter von Google und Co. innerhalb von Sekunden/Minuten ohne weiteres möglich und auch zumutbar!
Nun, die Abgabefristen stehen im Gesetz, in Büchern zum Thema Existenzgründung, werden in Existenzgründerseminaren vermittelt umd sind hundertfach im Netz zu lesen, und lesen hast Du ja in der Schule gelernt und damit das Rüstzeug, die Fristen herauszufinden.
Wer ein Unternehmen gründet (welches in Deinem Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein "Nebengewerbe" ist, denn dazu braucht es ein Hauptgewerbe und wenn Du so eines hättest, würdest Du bestimmt auch die Fristen kennen), hat nun mal unternehmerische Pflichten zu erfüllen - und sollte diese auch kennen.
Wieso allerdings eine Gewerbegründung im Jahr nach dem betroffenen Veranlagungszeitraum die Abgabefrist für diesen Veranlagungszeitraum verkürzen soll, erschließt sich mir nicht. Was hat denn das Finanzamt zu dem damit begründeten Einspruch geschrieben?
Wie heißt es so schön in Fachkreisen?
Was ist teurer als ein Steuerberater? Kein Steuerberater!
Leider ist Deine Frage nur vom Ärger getragen und enthält nur ein Minimum an Information.
Sind die 600,- Euro eine Schätzung? Dann hättest Du Einspruch einlegen müssen und die richtige Erklärung abgeben.
Ist es ein Verspätungszuschlag? Wenn es das erste Mal war, würde ein Herabsetzungsantrag weiter helfen.
Ist es ein Zwangsgeld? Dann hättest Du nicht zahlen müssen, denn nach Abgabe, darf es nicht mehr kassiert werden.
Was auch immer, bei vernünftiger Behandlung wäre es zumindest erheblich weniger.
Man sollte froh sein, dass nicht alles in der Schule gelehrt wird. Selbst mehrere Jahre Studium reichen nicht aus alle Gesetze näher zu bringen...