Wie kann es sein, dass Verspätungsgebühren in Deutschland 20 mal so hoch werden dürfen wie die Einkommenssteuer, die man eigentlich zahlen muss?

6 Antworten

Das hat sich schon vor einigen Jahren geändert, das ging auch durch die Presse. Früher wäre eine Ermessensentscheidung möglich gewesen, nun nicht mehr.

Wenn man mit der Gesetzgebung nicht einverstanden ist, muss man sich für deren Änderung einsetzen, oder man kann auch Verfassungsklage einreichen.

Manch einer ärgert sich auch nur manchmal und geht alle 4 Jahre zur Bundestagswahl.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjdtp2K-oyMAxWM2gIHHS-NH5oQFnoECBgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fao_1977%2F__152.html&usg=AOvVaw1u4pibJtpb9s98iojUNXoK&opi=89978449

Auch hier gilt:

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

Die Fristen sind bekannt, wenn nicht, ist es Deine Pflicht, sich über die Fristen zu informieren.

Und im Zeitalter von Google und Co. innerhalb von Sekunden/Minuten ohne weiteres möglich und auch zumutbar!

Nun, die Abgabefristen stehen im Gesetz, in Büchern zum Thema Existenzgründung, werden in Existenzgründerseminaren vermittelt umd sind hundertfach im Netz zu lesen, und lesen hast Du ja in der Schule gelernt und damit das Rüstzeug, die Fristen herauszufinden.

Wer ein Unternehmen gründet (welches in Deinem Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein "Nebengewerbe" ist, denn dazu braucht es ein Hauptgewerbe und wenn Du so eines hättest, würdest Du bestimmt auch die Fristen kennen), hat nun mal unternehmerische Pflichten zu erfüllen - und sollte diese auch kennen.

Wieso allerdings eine Gewerbegründung im Jahr nach dem betroffenen Veranlagungszeitraum die Abgabefrist für diesen Veranlagungszeitraum verkürzen soll, erschließt sich mir nicht. Was hat denn das Finanzamt zu dem damit begründeten Einspruch geschrieben?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Wie heißt es so schön in Fachkreisen?

Was ist teurer als ein Steuerberater? Kein Steuerberater!

Leider ist Deine Frage nur vom Ärger getragen und enthält nur ein Minimum an Information.

Sind die 600,- Euro eine Schätzung? Dann hättest Du Einspruch einlegen müssen und die richtige Erklärung abgeben.

Ist es ein Verspätungszuschlag? Wenn es das erste Mal war, würde ein Herabsetzungsantrag weiter helfen.

Ist es ein Zwangsgeld? Dann hättest Du nicht zahlen müssen, denn nach Abgabe, darf es nicht mehr kassiert werden.

Was auch immer, bei vernünftiger Behandlung wäre es zumindest erheblich weniger.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Man sollte froh sein, dass nicht alles in der Schule gelehrt wird. Selbst mehrere Jahre Studium reichen nicht aus alle Gesetze näher zu bringen...