Splittingtabelle wie anwenden?

3 Antworten

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Die seltsame Tabelle kannst Du nicht anwenden.

Richtig ist diese:

https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

Es ist die vom Bundesministerium für Finanzen.

Das Ergebnis von Elster ist mit dem Mutterschaftsgeld absolut in Ordnung.

Das Mutterschaftss/Eltergeld müsste ziemlichggenau 12.448 betragen haben, denn wenn ich im obigen rechner bei 48.900,- ablesen komme ich auf den Steuersatz von 12,8 %, der dann auf die 36.452,- Euro zu versteuerndes Einkommen aben zu der Belastung von 4.666,- Euro führt.

Also alles OK, aber die Tabelle, die Du zur Kontrolle verwenden wolltest, ist Schrott.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

newkid 
Beitragsersteller
 25.05.2024, 15:54

Vielen Dank schonmal. Die Annahme stimmt allerdings nicht ganz. In Elster wurde aufgrund der Datenübernahme insgesamt 13.692 Euro Mutterschafts/Eltergeld eingetragen.

Andri123  25.05.2024, 16:53
@newkid

Dann wäre der Steuersatz ja auf 50.144,-€ zu errechnen und betrüge 13,41%.

Es wurden aber 12,8% angewandt, und die ergeben sich für 48.900. Komisch.

Möglicherweise gab es noch steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Z.B. Elterngeld. Dann erhöht sich der Steuersatz auf das zvE.


newkid 
Beitragsersteller
 25.05.2024, 00:16

Ja, es gab Eltern- und Mutterschaftsgeld. Aber auch dann passt es nicht. Aufaddiert waren das ca. 50000 was allerdings auch nicht zur Splittintabelle passt.

50.000 € --> Steuer 7.150,40

Andri123  25.05.2024, 00:27
@newkid

Durch diese Einkünfte wird der Steuersatz erhöht, aber dann nur auf das zvE angewendet. Das kannst Du in keinem mir bekannten Rechner sehen.

Also Steuersatz für 50.000 sei 13%, dann per Dreisatz anwenden auf 36.000.

An Dir!

Wenn Du die Zusammenveranlagung gewählt hast, kommt es automatisch zur Anwendung des Splittings.

Und ich wüsste nicht, was da dann verkehrt laufen sollte, sofern Du alle Angaben richtig angegeben hast!