Versteuerung Rentennachzahlung?

3 Antworten

Na dann mache einfach die Steuererklärungen, solltest Du insgesamt zu viele Steuern abgeführt haben, bekommst Du diese erstattet.

Meine Aufwendungen sind natürlich auch 2023 angefallen und bezahlt worden.

Wie hoch waren diese Aufwendungen und welche Einkünfte (Art und Höhe) hattest Du in 2023?

Ein direkter Nachteil entsteht Dir nur, wenn Deine Einkünfte so niedrig waren, dass so, oder so keine Steuer angefallen sind, egal ob Abzug der Aufwendungen, oder ohne.

hattest Du keine Einkünfte in 2023, dann ergäbe sich doch ein Vortragsfähiger Verlust.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

goldfisch9 
Beitragsersteller
 21.11.2024, 12:08

Vielen Dank für das Stichwort Vortragsfähiger Verlust. Ja, ich hatte 2023 keine Einkommenssteuer zu zahlen und die Aufwendungen (Anwaltsrechnung) würde in 2023 nutzlos verpuffen.

"Kann ich die Nachzahlung 2023 versteuern"

Nein, es gilt das Zuflussprinzip.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung