Pflicht Steuererklärung nach Auswanderung aus Deutschland?
Hallo,
A verliesst Deutschland in December 2020 nachdem sie unbeschränkt steuerpflichtig war. In 2021 hat Sie steuerliche Ansässigkeit in einem anderem Land der EU und keine weitere Einkünfte aus Deutschland.
Hat A Pflicht zur Steuererklärung für das Jahr 2020 da sie Deutschland in 2020 gelassen hat oder nur die Möglichkeit eine Steuererklärung abzugeben?
3 Antworten
Wir wissen nichts über die Einkünfte von A.
Wäre A nur Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte so würde keine Einkommensteuererklärung abzugeben sein, weil sie auch keine abzugeben hätte, wenn sie hierbliebe.
Aber 2020 ist das Jahr der Wegzugbesteuerung, würde gewerbliche Einkünfte vorliegen, oder aus selbständiger Arbeit, so wäre auf jeden Fall eine Erklärung abzugeben, eventuell auch mit Betriebsaufgabe.
Bis zur Abmeldung aus Deutschland bleibst du bis zum Ende des Kalenderjahres 2020 unbeschränkt steuerpflichtig. Die Erklärung kannst du über ELSTER auch weltweit online einreichen. Ich empfehle dir aber eine Kopie deiner Abmeldung an dein FA zu schicken, denn das FA wird nicht vom EMA darüber informiert, dass du dich abgemeldet hast.
Verstanden. Das FA bekommt aber in 2021 kein Lohnsteruerbescheinigung oder änliches bezüglich A weil A nicht mehr steuerpflichtig in Deutschalnd ist und keine Einkfünte in Deutschland bekommt. Wie verändert sich dann die Situation wenn das FA nicht informiert ist?
Um das beantworten zu können, müsste man ja zunächst einmal wissen, ob Du denn generell zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet warst!?!
Die erste beschriebene Situation ist hier der Fall. Ohne Steuererklärung weiss Finanzamt dass A nicht mehr steuerpflichtig ist? Wäre dann von Vorteil eine letzte Steuererklärug abzugeben (obwohl nicht wegen Pflicht) damit das FA diese Information bekommt oder ist das egal?