Pflicht Steuererklärung nach Auswanderung aus Deutschland?

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Wir wissen nichts über die Einkünfte von A.

Wäre A nur Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte so würde keine Einkommensteuererklärung abzugeben sein, weil sie auch keine abzugeben hätte, wenn sie hierbliebe.

Aber 2020 ist das Jahr der Wegzugbesteuerung, würde gewerbliche Einkünfte vorliegen, oder aus selbständiger Arbeit, so wäre auf jeden Fall eine Erklärung abzugeben, eventuell auch mit Betriebsaufgabe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

US2021 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 21:32

Die erste beschriebene Situation ist hier der Fall. Ohne Steuererklärung weiss Finanzamt dass A nicht mehr steuerpflichtig ist? Wäre dann von Vorteil eine letzte Steuererklärug abzugeben (obwohl nicht wegen Pflicht) damit das FA diese Information bekommt oder ist das egal?

wfwbinder  13.07.2024, 22:00
@US2021

Wenn A nicht verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, ist es ja nicht wichtig.

Also nein,, unnütze Arbeit.

Bis zur Abmeldung aus Deutschland bleibst du bis zum Ende des Kalenderjahres 2020 unbeschränkt steuerpflichtig. Die Erklärung kannst du über ELSTER auch weltweit online einreichen. Ich empfehle dir aber eine Kopie deiner Abmeldung an dein FA zu schicken, denn das FA wird nicht vom EMA darüber informiert, dass du dich abgemeldet hast.


US2021 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 21:35

Verstanden. Das FA bekommt aber in 2021 kein Lohnsteruerbescheinigung oder änliches bezüglich A weil A nicht mehr steuerpflichtig in Deutschalnd ist und keine Einkfünte in Deutschland bekommt. Wie verändert sich dann die Situation wenn das FA nicht informiert ist?

Um das beantworten zu können, müsste man ja zunächst einmal wissen, ob Du denn generell zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet warst!?!