Meine Partnerin und ich (unverheiratet) besitzen und bewohnen ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Diese vermiete ich via AirBnB. Letztes Jahr haben wir dazu eine gesonderte einheitliche Feststellung an das FA geschickt, weil wir zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen. Allerdings erledige ich allein sämtliche Arbeiten die durch die Vermietung entstehen und es wäre zukünftig steuerlich vorteilhafter wenn allein ich Einnahmen und Werbungskosten in meiner Steuererklärung angebe. Wird das FA das akzeptieren und was muß ich ggf. dabei beachten?