Grundfreibetrag bei der Steuererklärung?
Hallo,
eine Frage heute betrifft die Berücksichtigung des Grundfreibetrages in der Steuererklärung. Ich bin Rentner und muss eine Steuererklärung abgeben. Nun wird mir von der Rente zwar der Rentenfreibetrag (ich muss 81% der Rente versteuern) abgezogen. Wie verhält es sich mit dem Grundfreibetrag der ja jedem zusteht. Wo wird dieser denn in dem Steuerbescheid berücksichtigt? Muss dieser nicht von der zu versteuernden Rente abgezogen werden? Im Netz habe ich eine Beispielrechnung gefunden, wo dies so gerechnet wurde. Vielen Dank für ein Feedback.
Sophia2611
4 Antworten
Der Grundfreibetrag ist in der Berechnungsformel eingearbeitet, das steht so in § 32a EStG, daher ist es nicht auf dem ersten Blick so ersichtlich:
Vielen Dank. Liege ich also drüber, muss ich komplett versteuern. Dann kommt ja der Freibetrag garnicht zur Geltung . Oder?
Okay. Aber ich sehe doch nur den Abzug Rentenfreibetrag. Der Rest wird versteuert. Sorry für das nervige Nachfragen.
Ich sagte doch, dass Du den Grundfreibetrag im Bescheid (oder in einer Steuerberechnung) nicht siehst.
Google z.B. nach "Grundtabelle 2024" und sieh Dir die an:
Da steht bei einem Einkommen von 11.600 € eine Steuer von 0 €, denn der Grundfreibetrag in 2024 liegt bei 11.604 €. Und bei einem Einkommen von 11.700 € steht da eine Steuer von 13 € - das entspricht dem Eingangssteuersatz auf die 100 €, um die die Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten.
Danke danke. Jetzt habe ich es verstanden. Hat mir sehr geholfen.
Der bmf-Rechner sagt 11.784,-€ Grundfreibetrag für 2024.
Und im bmf-Rechner werden zumindest die Formeln angezeigt, woraus man sehen kann, dass bis zum Grundfreibetrag keine Einkommensteuer erhoben wird.
Aber Sophia, in diesem Rechner muss man das zvE eingeben, also es können ja beispielsweise noch die KV-Beiträge abgezogen werden von den 81%.
Vor Festsetzung Deines persönlichen Steuersatzes, wird des Steuerfreibetrag in Abzug gebracht.
Der ist in die Steuertabelle eingearbeitet, den sieht man im Bescheid nicht. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, beträgt die Steuer 0 €.
Nein, der Freibetrag bleibt Dir erhalten.