gesonderte & einheitliche Feststellung für die GbR?

1 Antwort

Von Experte wfwbinder bestätigt

Die Auszahlung wird nirgendwo eingetragen - es kommt nicht darauf an, wieviel ausgezahlt wurde, jeder Gesellschafter versteuert den auf ihn / sie entfallenden Gewinnanteil, egal, ob der noch in der GbR steckt oder ausgeschüttet wurde.

Der Gewinn gehört in die Anlage FE 1, die Entnahmen und Einlagen je Gesellschafter in die Anlage FE 5.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Ongi13 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 21:49

Ok und wo tragen ich den Gewinn ein Einkunftsart Gewerbetrieb oder Einkunftsart Selbstständig

Eifelia  14.08.2024, 22:24
@Ongi13

Kommt drauf an, ob ihr einen Gewerbebetrieb habt oder selbständig tätig seid im Sinne des § 18 EStG - das kann ich nun nicht wissen 🤣