Steuern zahlen bei Airbnb-Einnahmen?

3 Antworten

Ja, musst Du. Du musst den anteil der Miete berechnen, der auf das Vermietet Zimmer entfällt und denn kannst Du von den Einnahmen abziehen.

Natürlich Auch Anteilig die Wasser, Strom, Internetkosten Tageweise für die Vermietung.

Basis nur die reine Wohnfläche ohne Küche, Bad, Flur, weil die ja mitgenutzt werden.

Nimm an Du hast 110 qm. Küche Bad Flur machn 30 qm aus. bleiben 80 qm. Vermietung 20 qm. Also 1/4 der Miete abzugsfähig von den Einnahmen.

Dann eben noch Strom Internet usw.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Olivenbaum2013 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 18:13

Wo trage ich zum Beispiel die Miete ein, die ich gezahlt habe?

Olivenbaum2013 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 17:54

Danke für Eure Hilfe. Bin aus dem Urlaub zurück und sitze nun wieder an Anlage V der Steuererklärung.

Was mich wundert: In der Anlage V wird mehrheitlich von Ferienwohnung gesprochen, irgendein Aktenzeichen wird verlangt. Da werden lauter Dinge abgefragt, die auf Airbnb-Gastgeber überhaupt nicht zutreffen. Gibt es noch eine andere Anlage? Eine Anlage V-AB oder so (Vermietung und Verpachtung per Air BnB)?

Außerdem heißt die Anlage ja auch komplett 'Anlage V: Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung bebauter Grundstücke'. Das passt ja gar nicht zu meinem Fall.

Wo finde ich denn z. B. Felder für die Ausgaben in dieser Anlage?

Olivenbaum2013 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 18:08
@Olivenbaum2013

Ich arbeite mit Elster. Und das Dokument ist wie folgt aufgebaut:

Anlage V

- Anlage V: Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung bebauter Grundstücke (1. Eintrag)

-- Einkünfte aus dem bebauten Grundstück

--- 1 - Allgemeine Angaben

--- 2 - Einnahmen

-- Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück in den Zeilen 4 und 5

--- 3 - Hinweise zu Werbungskosten

--- 4 - Absetzung für Abnutzung für Gebäude (ohne Beträge in den Zeilen 36 bis 41)

--- 5 - Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG

--- 6 - Erhöhte Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz

--- 7 - Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind (z. B. bewegliche Wirtschaftsgüter)

--- 8 - Schuldzinsen (ohne Tilgungsbeträge)

--- 9 - Geldbeschaffungskosten (z. B. Schätz-, Notar-, Grundbuchgebühren)

--- 10 - Renten, dauernde Lasten

--- 11 - 2023 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen (einschließlich Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage)

--- 12 - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen (einschließlich Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage) – §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV –

--- 13 - Umgelegte Kosten (z. B. Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenhausreinigung, Fahrstuhl)

--- 14 - Nicht umgelegte Kosten (z. B. Verwaltungskosten, Bank- und Kontoführungsgebühren – ohne Erhaltungsrücklage –)

--- 15 - Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung: an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer

--- 16 - Sonstige Kosten

--- 17 - Summe der Werbungskosten und abziehbare Vorsteuerbeträge

-- Zusätzliche Angaben

--- 18 - Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte

--- 19 - Verbilligte Vermietung zu Wohnzwecken (§ 21 Abs. 2 Satz 1 EStG)

--- 20 - 2023 vereinnahmte oder bewilligte Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu den Anschaffungs- / Herstellungskosten (laut Aufstellung)

wfwbinder  01.08.2024, 06:57
@Olivenbaum2013
Was mich wundert: In der Anlage V wird mehrheitlich von Ferienwohnung gesprochen, irgendein Aktenzeichen wird verlangt.

Es ist in Zeile 7 anzukreuzen, ob das Objekt ganz, oder teilweise als Ferienwohnung genutzt wird. Lt. Deinem eigenen Sachverhalt hast Du einen Teil der Wohnung übeer AirBnB vermietet, da muss man doch nicht lange nachdenken, um auf teilweise Nutzung als Ferienwohnung zu kommen.

Das Aktenzeichen ist nicht irgendein Aktenzeichen, sondern es steht dort: "Einheitswert Aktenzeichen." Du kennst es nicht, also lässt Du es weg.

Außerdem heißt die Anlage ja auch komplett 'Anlage V: Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung bebauter Grundstücke'. Das passt ja gar nicht zu meinem Fall.

Ist es eine grüne Wiese, oder eine Wohnung in einem Haus auf einem Grundstück. Somit geht es um ein bebautes Grundstück.

Eine Anlage V-AB oder so (Vermietung und Verpachtung per Air BnB)?

Wir haben schon sehr viele Formulare, warum nun noch eines für Deinen speziellen Fall?

Wo finde ich denn z. B. Felder für die Ausgaben in dieser Anlage?

Hast Du schon bemerkt, dass das Formular eine Rückseite hat?

Zeilen 47 ff "WEitere Werbungskosten" und dort Zeile 50 sonstiges

Entschuldige, aber Du hast es doch geschafft Dich bei AirBnB anzumelden, da dürfte doch so ein Formular kein Problem sein.

Olivenbaum2013 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 10:26

Danke Dir.

Ich habe es ausgerechnet und komme auf über 7000€ Ausgaben im Vgl. Zu 5000€ Einnahmen.

Deswegen jetzt in der Steuererklärung extra die Anlage V ausfüllen?

Olivenbaum2013 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 10:52
@Olivenbaum2013

PS: Und die Ausgaben beziehen sich nur auf die Kaltmiete. Gas, Strom, GEZ, Internet, Nebenkosten habe ich noch gar nicht dazu gerechnet.

wfwbinder  19.07.2024, 13:06
@Olivenbaum2013

Ich nehme an, dass diese antieligen Kosten für das ganze Jahr sind und nicht nur für die Zeit der Vermietung. Das müsstest Du auch noch umrechnen.

Andri123  19.07.2024, 16:56
@wfwbinder

Also erst den Tagessatz ausrechnen (7.000€ durch 365 Tage) und dann mit der Anzahl der Vermietungstage multiplizieren? Wie es ja auch im verlinkten Artikel stand.

Die Kostenaufstellung für mein Arbeitszimmer enthält immer die im Kalenderjahr geflossenen Beträge, also auch die Jahresabrechnungen für Gas, Strom und Nebenkosten. Das wird bei Vermietung ja nicht anders sein.

wfwbinder  20.07.2024, 08:17
@Andri123

genau.

Die Tageweise Umrechnung entfällt aus meiner Sicht, wenn es nur kleinere Lücken in der Vermietung gilt. Ab 180 Tagen vermietung, denke ich die tageweise Berechnung kann entfallen.

Ich denke ja, das muss angegeben werden.

Für Deine Mietkosten musst Du den Mietanteil ausrechnen (z.B. 20 qm in 100 qm-wohnung, also 20% von 20.000 = 4.000 pro Jahr. Macht pro Tag 11 Euro. Dann 11 mal Anzahl Vermietungstage)

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjQwYuhhrCHAxX2h_0HHXtpC7UQFnoECAYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.steuern.de%2Fairbnb-vermietung-versteuern&usg=AOvVaw29DwJs_V1LHoQe4vpnnfBo&opi=89978449


Olivenbaum2013 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 15:29

Danke. So macht es Sinn

Ich sag natürlich. Du darfst die tatsächlichen Kosten aber auch abziehen.