Steuererklärung bei Arbeitslosigkeit?
Ich habe vor kurzem einen Brief vom Finanzamt erhalten. Der Fiskus möchte mir errinern, dass die Frist für die Steuererklärung 2023 bald vorbei ist.
2023 war ich in Deutschland nur bis 20. Januar wohnhaft und in dieser Zeit habe ich nur Arbeitslosengeld erhalten. Danach habe ich mich aus DE abgemeldet und das Land verlassen.
Bin ich jetzt verpflichtet für die 20 Tage eine Steuererklärung abzugeben? Ich habe keine weitere Einkünfte bezogen; nur Arbeitslosengeld. Danke
4 Antworten
Du kannst dem Finanzamt eine Naxhricht schicken, in der Du genau das beschreibst, was Du hier schilderst und um Verzicht auf die Abgabe der Erklärung bitten, denn diese macht sowohl Dir als auch dem Fonanzamt nur unnötig Arbeit.
Ein interessanter Sachverhalt, der aber nur sehr wenige Angaben enthält.
Weder hast Du geschrieben, wohin Du Deinen Wohnsitz verlegt hast, noch wovon DU nach Deinem Umzug gelebt hast.
Es ist zwar ziemlich sicher, dass eine solche Steuerrerklärung unnötig ist, aber ich önnte Dir mehrere Fälle bilden, wo eine Einkommensteuererklärung nicht nur für 2023, sondern auch noch für weitere Jahre nötig sein könnte.
Du musst Dich hier nicht offenbaren, aber DU solltest dem Finanzamt mitteilen:
- Ich habe meinen Wohnsitz am 20.01.2023 nach ........... verlegt.
- Ich habe für diese 20 Tage nur ALG I bezogen (Kopie Beleg beifügen).
- Ich habe danach meinen Lebensunterhalt wie folgt bestritten .......
Tatsache ist nämlich, dass Du in 2023 einen Wohnsitz in Deutschland hattest und damit auch unbeschränkt steuerpflichtig warst.
Ob irgendwelche Einkünfte in Deutshcland steuerpflichtig waren, regelt ggf. das DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) mit dem neuen Wohnsitzland. Dein ALG I ist steuerfrei, würde aber ggf. dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Wärst Du in ein Land ohne Einkommensteuer verzogen (z. B. Dubai), würe die verlängerte unbeschränkte Steuerpfliocht greifen udn Deine dortigen Einünfte in Deutshcland zu versteuern sein.
Du sieht, so völlig aus der Luft gegriffen ist die Anfrage des Finanzamtes nicht.
Wenn du ALG 1 bezogen hast, bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, und zwar ab Tag 1 des Bezugs.
Wenn du die Abgabefrist um mehr als 14 Monate verpasst, musst du in der Regel Strafe zahlen – mindestens 25 Euro pro Monat.
Macht online über Elster so gut wie keine Arbeit.
Account eröffnen, elektronisch gemeldete Daten abrufen, diese werden automatisch in die Steuererklärung eingefügt, absenden.
Das war es dann auch schon.