Welches Land ist maßgeblich für Tagegeld?
Hallo zusammen,
ich bin im Nebenerwerb freiberuflich tätig. Ich hatte kürzlich ein Booking in einem anderen Teil Deutschlands. Da es sich dabei um die sinnvollste Anreisemöglichkeit handelte, bin ich von meinem Wohnort in Deutschland nach Zürich geflogen und dann mit einem Mietwagen zurück nach Deutschland. Sowohl die Veranstaltung, für die ich gebucht war, als auch das Hotel, in dem ich geschlafen haben, befanden sich in Deutschland.
Kann ich beim Verpflegungsmehraufwand nun den Tagessatz für die Schweiz ansetzen, da die Reise durch die Schweiz geführt hat oder kann ich nur den Tagessatz für Deutschland geltend machen?
2 Antworten
Für mich ist logisch, dass der Satz für Deutschland gilt!
Natürlich die deutschen Pauschalen, denn das war der Einsatzort. Das würde z. b. auch gelten bei einer Veranstaltung in Kehl am Rhein, bei der man im Hotel auf der anderen Rheinseite in Frankreich wohnt.
Übernachtungskosten mit Quittung aus Frankreich, Spesensatz Deutschland.