Wie gehe ich mit der Situation um?

Hey,

Die Frage, die ich habe ist aufgrund meiner Situation nicht einfach so zu stellen..

Ich habe vor etwa 6 Jaren (mit 18), ein Haus von meinem Vater überschrieben bekommen. Es ist mein Eigentum. Als ich mit 18 alleine in das Haus ziehen musste (familiäre Schwierigkeiten), war noch die Hälfte des Erdgeschosses entkernt und der Rest des Hauses war noch komplett baufällig. Über die Jahre habe ich vieles von Handwerkern machen lassen oder selbst mit Handwerker-Freunden gemacht.
Da das Haus von vornherein nicht optimal gebaut wurde und de5r Vorbesitzer viel gepfuscht hat, werde ich das Haus niemals ruhigen Gewissens vermieten können (auch weil die neue Heizung ständig Fehlermeldungen anzeigt, egal wie oft ein Handwerker sie repariert oder komplett austauscht..! oder der Wasserdruck viel zu niedrig ist etc.).
Nach langem Kontaktabbruch mit meinem Vater habe ich ihn zuletzt um ein Gespräch gebeten, um ihm mitzuteilen, dass ich die Verantwortung und fianzielle, sowie psychische Herausforderung nicht mehr stemmen kann. Ich hatte einen Immobilienmakler da, der das Haus vor ein paar Wochen ansah und eine Schätzung von etwa 175.000 Euro abgab.
Nun ist es so, dass mein Vater sich wünschen würde, dass das Haus doch -trotz Streit- irgendwie in der Familie bleibt und er würde mir anbieten, es mir in Raten abzukaufen. Über einen Preis etc. haben wir noch nicht im Detail gesprochen, ein Gespräch hierfür ist Ende der Woche vorgesehen.
Für mich stellt sich die Frage, wie eine gute Entscheidung aussehen könnte.
Ich bin eine 24 Jährige Studentin, die gerne aus Sachsen nach Berlin ziehen würde aufgrund eines Studien- und Jobangebotes.
Einen Kredit werde ich nicht bekommen.
Meine Idee wäre ungefähr diese:
Ich beauftrage den Immobilienmakler, eine vermietete Eigentumswohnung zu suchen. Als Eigenkapital möchte ich das Geld (die Raten) meines Vaters verwenden und dann würde ich noch einen Kredit nehmen, der von den Mieteinnahmen bezahlt wird.
Ist sowas möglich? Hättet ihr vielleicht Ideen, wie man sonst mit der Situation umgehen kann?
Das Haus ist jetzt noch recht modern saniert (auch wenn einiges gemacht werden müsste). Es in einigen Jahren erst zu verkaufen, wo die Elektrizität, das Dach usw schon 10-20 Jahre alt sind, wäre wahrscheinlich kontraproduktiv..
Das Haus raubt mir seit Jahren den letzten Nerv, finanziell sowie psychisch und ich will diese Verantwortung nur noch abgeben und das Geld irgendwie sinvoll(er) nutzen..
Danke schon einmal von Herzen für Eure Mühen und Antworten.

Student, Haus, Hausverkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf, Immobilienverkauf, Kreditwürdigkeit, Wohnungskauf
Wo/ wie freiberuflichen Verlustvortrag bei ELSTER Online eintragen (Student)?

Hallo liebe Community,

ich muss für 2019 und 2020 eine Steuererklärung abgeben.

Ich bin hauptberuflich Studentin (Zweitstudium - Master) und habe seit 2018 nebenbei eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet.

Nun habe ich erstmals erfahren, dass man ab dem Zweitstudium einen Verlustvortrag geltend machen kann (Fahrtkosten zur Uni, aber auch Arbeitsstelle etc) und möchte dies gerne tun.

Dadurch, dass ich laut meinen Recherchen dafür allerdings die Anlage N nutzen soll als Student (nichtselbständige Tätigkeit) bin ich unsicher, wo ich die Ausgaben für meine freiberufliche (selbstständige) Tätigkeit angebe.

Beispiel: Ich hätte in Anlage N die Möglichkeit meine Arbeitsstätte der freiberuflichen Tätigkeit als Betriebsstätte anzugeben, allerdings bin ich eben nicht sicher, ob ich es dort angeben kann/darf. Vor allem müsste ich es dann im Format (x/Tage die Woche etc angeben), also nach einer Regelmäßigkeit, die so gar nicht stattgefunden hat.

Mein geplantes Vorgehen wäre bisher so:

  • ESt
  • EÜR (da freiberuflich)
  • Anlage N (für Verlustvortrag)
  • ... (fehlt noch was?)

Meine Fragen nun:

  • Wo gebe ich die Ausgaben der freiberuflichen Tätigkeit im Rahmen des studentischen Verlustvotrages an? Ist es bei Anlage N okay/möglich, oder sollte es lieber woanders sein?
  • Klar, in der EÜR gebe ich die Ausgaben an, aber die sind dann ja nicht automatisch im Verlustvortrag berücksichtigt, oder?

Besten Dank im Voraus.

Student, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Verlustvortrag, freiberufliche Tätigkeit, EÜR Finanzamt
Steuererklärung Abschlussarbeit und dan festes Beschäftigungsverhältnis?

Hallo zusammen,

ich war vergangenes Jahr 2019 im Januar und im Februar noch im Unternehmen A als Student zur Erstellung einer Abschlussarbeit eingestellt. In beiden Monaten habe ich auch eine monatliche Aufwandsentschädigung (laut Vertrag) erhalten + im Januar habe ich nochmal eine zusätzliche Prämie erhalten. Laut Lohnsteuerbescheid wurden für die zwei Monate paar Euro Lohnsteuer und Soli einbehalten, zusätzlich wurden Kranken und Pflege Versicherungsbeiträge gezahlt. Einnahmen aus Unternehmen A sind besipielsweise 4.000 Euro.

Seit März bin ich nun im Unternehmen B eingestellt. Hier bin ich als ganz normaler Arbeitnehmer tätig. Einnahmen aus Unternehmen B sind besipielsweise 30.000 Euro.

Wenn ich nun die Steuererklärung für das Jahr 2019 ausfülle und den Lohnsteuerbescheid von Unternehmen B in Anlage N eintrage ist die Steuererstattung fiktiv z.B. 1500 Euro. Wenn ich nun den Lohnsteuerbescheid aus Unternehmen A zusätzlich in Anlage N eintrage führt dass zu einer geringeren Steuererstattung z.B. nur noch 900 Euro. In dem Fall muss ich sogar Lohnsteuer zurückzahlen.

Meine Frage ist nun, ob die Einnahmen die ich in Unternehmen A während der Zeit der Erstellung der Abschlussarbeit erhalten habe anders in der Steuererklärung berücksichtigen muss oder gehört das schon in Anlage N (nicht selbständiger Arbeit)?

Gruß Apolonius

Student, Lohnsteuer, Steuererklärung
Krankenversicherung Student/Werkstudent >14 Fachsemester?

Hallo,

ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen oder mir zumindest einen Rat geben.

Ich bin Student, zurzeit im Master und in diesem Semester ins 14. Hochschulsemester bzw. im 3. Fachsemester angekommen.

Ich arbeite nebenbei unter 20 Stunden und bin bisher in der studentischen Krankenversicherung versichert.

Ab dem 01.10.18 ist dies nicht mehr möglich. Es läuft zwar ein Widerspruchsverfahren, aber ich gehe kaum davon aus, dass meine Einwände (Fachsemester sind nicht mit Hochschulsemester gleichzusetzen siehe SGB V, die Beschlüsse der KMK haben keine rechtliche Relevanz, ..., ...) akzeptiert werden. Daher muss ich nun schauen wie ich mich ab dem 01.10 versichere. Ich war während des Studium mehrere Semester auch mal "Arbeitnehmer" (über 20 Stunden die Woche), der nebenbei studiert; daher die hohe Semesteranzahl.

Ich geh seit dem 01.03.17 einer Tätigkeit unter 20 Stunden die Woche nach. In meinem Arbeitsvertrag wird an keiner Stelle mein Status als Student beschrieben bzw. als Grundlage des Arbeitsvertrages vereinbart. Es wird durchgehend von einer Teilzeitkraft auf 40,49%, ~15 Stunden pro Woche gesprochen.

Durch mein Studium und den eingereichten Studienbescheinigungen musste der Arbeitgeber die entsprechenden Abgaben (Krankenversicherung und Co.) nicht zahlen.

Ich habe meinen Teamleiter und den Bereichsleiter auf meine Lage angesprochen und ihnen mitgeteilt, dass ich ab dem 01.10 nicht mehr studentisch versichert bin und daher gerne über die Firma versichert werden würde. Bei der Firma handelt es sich um eine sehr große Firma, deutschlandweit aufgestellt, der Standort hat über 180 Mitarbeiter, verfügt über einen Betriebsrat und ist an einen Tarifvertrag gebunden.

Als Antwort bekam ich, dass der Arbeitgeber/ die Firma keine Teilzeitkräfte auf 40,49% (~15 Stunden die Woche), sondern nur Personen, auf 53,33% (~20 Stunden pro Woche) haben möchte. Nur Studenten sind auf 40,49%, also 15 Stunden pro Woche, eingestellt. Eine Höherstufung ist zurzeit nicht möglich und von mir eigentlich auch gar nicht gewollt, da ich das Studium in den nächsten 6 Monaten abschließen möchte.

Ich frage mich jetzt, inwiefern mein Arbeitgeber dazu "verpflichtet" ist mich als Teilzeitkraft in der Krankenversicherung zu versichern, da wie bereits geschrieben der studentische Status nicht Gegenstand meines Dienstvertrages war/ist.

Student, Krankenversicherung
Ehegattensplitting, Ehefrau Studentin, keine eigenes Einkommen?

Hallo liebe Experten. Ich habe mich im Thema Steuererklärung etwas schlau gemacht und hoffe, dass hier erfahrene Experten sind, die aus der Praxis mir meine Fragen beantworten können. Wäre echt toll. Da ich nun etwas Wissen habe, werde ich versuchen den Sachverhalt so genau wie möglich zu schildern. Zu den fragen:

  1. Ehefrau ist Studentin. Kein eigenes Einkommen. Aber Zusammenveranlagung. was muss sie ankreuzen. Erklärung der Feststellung des verbleibenen Verlustvortrags ODER ganz normal Einkommenssteuererklärung?
  2. Ich habe vor jahren mal wegen einem Ferienjob eine EKSt.Erklärung abgegeben, um die Lohnsteuer wieder zurückzuholen. Seitdem habe ich das nie wieder getan. Also kann ich nicht mehr für 2016 mitabgeben obwohl meine Frau noch nie eine abgegeben hat und wir nun zusammenvernlagt werden? Eine Zusammenrechnung wäre nicht mehr möglich?
  3. Meine Frau befindet sich im Studium, jedoch hat sie eine Ausbildung von 3 Jahren erfolgreich vorher abgeschlossen. Inwiefern muss man beweisen, dass das Studium darauf aufbaut? Wie ich es verstanden habe, kann man nicht bsp. eine Klempnerausbildung gemacht haben und dann auf einmal Jura studieren und diese als 2.Ausbildung (also mit Werbungskosten in voller Höhe absetzen) ansehen. Wie muss man das angeben dass es sich um eine 2.Ausbildung handelt?
  4. Sagen wir mal das Amt akzeptiert es nicht als 2.Ausbildung oder Fortbildung. Dann heisst es ja, dass die Werbungskosten als Sonderausgaben bis zu einem Betrag (ich glaube 6000€) maximal abgesetzt werden kann oder?
  5. Beim Ehegattensplitting kann man ja Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 3000€ ansetzen. Bsp: ich habe einen Betrag von 2500€ und keine weiteren Versicherungen wie Hapftlicht Hausrat o.Ä. Wie rechnet nun das Finanzamt? gehen die beim EKSTEUER von diesen 3000€ pauschal aus oder nur das was man angegeben hat?
  6. Beim Ehegattensplitting werden laut meinem Wissenstand die beieden ZVES zusammengerechnet, dann halbiert, dann nach 32a eingesetzt und dieser Steuerbetrag verdoppelt. Was ist nun wenn meine Ehefrau in Zukunft bsp. für 3 Monate arbeitet und steuerpflichtiges Einkommen bezieht weil sie ja in Klasse 5 wäre. Wenn man den ZVE ermittelt, werden dann Bruttogehalt minus Arbeitnehmerpauschale minus Sonderausgabenpauschale berechnet oder stehen diese Pauschalen nur einem zu wenn man volle 12 Monate gearbeitet hat?

Ich weiss das sind eine Menge komplizierte Fragen. Ich bedanke mich daher jetzt schonmal, alleine, dass Sie diese Fragen durchgelesen haben und hoffe, dass mir jemand aus Erfahrung diese Fragen beantworten kann. PS: eine alller letzte Frage, die eher generell ist. Weiss jemand, ob das Urteil von BFH draussen ist, ob nun das 1.Studium wie ein Zweitstudium behandelt wird und man somit den Verlustausgleich mit 7 Jahre Frist machen kann?.

Mit freundlichen Grüssen

Student, Einkommensteuererklärung, Ehegattensplitting
Gleitzonenbeschäftigung als Student in PKV der Mutter ?

Guten Tag, ich bin momentan in der PKV (Debeka) meiner Mutter (Beamtin) mitversichert, ich bin unter 25 und Student. 20% der Kosten trägt die KV, 80% die Beihilfe. Zur Zeit übe ich ein Minijobverhältnis an der Uni als SHK (studentische Hilfskraft) aus. Ab nächstem Semester wäre es möglich, mehr Wochenstunden für meinen SHK-Vertrag zu bekommen, ich würde somit die 450€ Grenze überschreiten, wäre aber noch unter 20 Wochenstunden, wäre also in der Gleitzone (Midijob). Jetzt habe ich online gelesen, dass ich als Arbeitnehmer in der Gleitzone nicht familienversichert sein darf, sondern mich selbst gesetzlich krankenversichern müsste. Aus diesen Umständen ergeben sich für mich folgende Fragen:

-zählt die 'Mitversicherung' bei der PKV überhaupt als Familienversicherung im Sinne einer Familienversicherung bei der GKV?

-kann ich überhaupt einen Midijob ausüben ohne mich parallel zu dem bestehenden privaten Versicherungsschutz noch gesetzlich versichern zu müssen (so wie ich das verstanden habe, rührt diese Pflicht daher, dass man als Midijobber Sozialversicherungspflichtig ist und diese Abgaben nur an die gesetzliche KV gezahlt werden können, da die Sozialversicherung staatlich 'gesteuert' ist)?

-wie verhält es sich mit der Befreiung von der Versicherungspflicht die ich vor Antritt meines Studiums einreichen musste? So wie ich ebendiese verstanden habe bin ich für die Dauer meines Studiums an die PKV gebunden (nach dem Studium ist ein Eintritt in die GKV geplant, aufgrund niedrigerer Beiträge)

Auf Nachfrage bei der Debeka gäbe es keine Probleme aus deren Sicht für das Beschäftigungsverhältnis, solange die 'Beihilfe mitspielt', das kann ich jedoch erst morgen erfragen.

Ich bin (wie man an Hand der Ausführungen vermutlich erahnen kann) absoluter Laie auf dem Gebiet und bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar. (Evtl. auch Hinweise auf den Eintritt in die GKV nach dem Studium, falls dieser durch ein Beschäftigungsverhältnis über 450€ an dieser Stelle erschwert werden könnte?)

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe und entschuldige mich im gleichen Atemzug für die vermutlich sehr stümperhaft formulierten Fragen. Falls weitere Informationen notwendig sind werde ich diese auf Nachfrage umgehend liefern.

Liebe Grüße

Student, gesetzliche Krankenversicherung, Gleitzone, krankenkasse, Krankenversicherung, PKV, private krankenversicherung, Sozialversicherung, Werkstudent, Familienversicherung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Student