Freiberuflich oder gewerblich Tätigkeit?
Hallo zusammen,
ich benötige ihre Unterstützung bezüglich der steuerlichen Einstufung meiner Tätigkeit.
Im August 2023 habe ich ein Gewerbe angemeldet. Im Jahr 2023 konnte ich jedoch keine Kunden gewinnen. Erst im Jahr 2024 habe ich mit einem Kunden zusammengearbeitet und hierfür einen Vertrag über eine feste Laufzeit und einen Festpreis abgeschlossen.
Gemäß diesem Vertrag habe ich für den Auftraggeber folgende Leistungen erbracht (Zitat aus dem Vertrag):
"2. Die Dienstleistungen bestehen in der Durchführung aller Aktivitäten, die auf die vollständige und effektive Umsetzung der Projekte des Kunden abzielen, und zwar:
- Entwurf und Aufbau eines umfassenden Vertriebskonzepts mit Umsatzprognosen, kontinuierlicher Verfolgung von Verkaufsstatistiken und Aktivitätsanalysen. Der Auftragnehmer legt klare und erreichbare Umsatzziele und Leistungsmaßstäbe fest.
- Führen umfassende Marktanalysen durch und stellen diese bereit, um die vorherrschenden Kundenbedürfnisse, optimale Preispläne, wettbewerbsfähige Preise und sinnvolle Rabattstrukturen zu ermitteln.
- Der Auftragnehmer muss umsetzbare Erkenntnisse liefern, um Verkaufsstrategien als Reaktion auf dynamische Markttrends anzupassen.
- Entwickeln Verkaufshandbücher, Leitfäden und Schulungsprogramme, um die Kompetenz und das Können des Vertriebsteams zu verbessern. Verbessern die Verkaufstechniken, die Kundenbindungsfähigkeiten und den Verhandlungsprozess.
- Entwickeln und implementieren ein robustes Leistungsbewertungssystem (KPI-basiert oder ähnlich) und Motivationsstrategien für die Innenvertiebsfunktion".
Nach meiner Einschätzung handelt es sich dabei um eine freiberufliche Tätigkeit. Da ich aktuell meine Steuererklärung für 2024 vorbereite, möchte ich sicherstellen, ob diese Einordnung korrekt ist.
Was denkt ihr, ob ich meine Steuererklärung als Freiberufler abgeben kann, oder muss es gewerblich sein (plus Gewerbesteuererklärung :( )?
2 Antworten
Warum hast Du denn dann in 2023 ein Gewerbe angemeldet, wenn Du jetzt der Meinung bist, dass das eine freiberufliche Tätigkeit ist?!?!
Freiberufler benötigen in der Regel keine Gewerbeanmeldung.
Ich habe ein Gewerbe angemeldet, weil ich verschiedene Arten von Tätigkeiten ausüben kann. Was ich im Rahmen dieses Vertrages im Jahr 2024 getan habe, erscheint mir als eine freiberufliche Tätigkeit. Mir scheint, dass auch bei einem Gewerbe Tätigkeiten, die als Freiberufler eingestuft werden, wie bei einem Freiberufler besteuert werden, also ohne Gewerbesteuer. Oder ist es nicht so?
Im August 2023 habe ich ein Gewerbe angemeldet. Im Jahr 2023 konnte ich jedoch keine Kunden gewinnen.
In welcher Asrt Gewerbe?
Welche Ausbildung hast Du?
Nach meiner Einschätzung handelt es sich dabei um eine freiberufliche Tätigkeit.
Entwickeln von Vertriebskonzepten, Marktanalysen usw. können von Freiberuflern udn von Gewerbetreibenden erstellt werden. Die Abgrenzung ist nicht ganz einfach.
Hier hat ein Berufkollege von mir das schön ausgeführt:
https://guhr-steuerberatung.de/blog/unternehmensberater-freiberuliche-oder-gewerbliche-taetigkeit/
Meine Ausbildung hat keinen IT-Bezug, ich verfüge jedoch über mehr als 10 Jahre Erfahrung in diesem Bereich und die entsprechenden Qualifikationen.
Verbindung und Beratung von/dem/des Kunden
Ein wenig wundert mich diese Formulierung in einer Gewerbeanmeldung.
Vermittlung von Geschäftsverbindungen un Unternehmensberatung, wäre aus meiner Sicht logischer gewesen.
Denn Du vermittelst Geschäftsbeziehungen und berätst in unternehmerischen FRagen.
Meine Ausbildung hat keinen IT-Bezug,
Ich hatte eigentlich gefragt, welche Ausbildung Du hast und nicht, welche Ausbildung Du nicht hast.
Freier Beruf wird grundsätzlich angenommen, wenn es eine akademische Ausbildung gibt.
Das sind meist "Katalogberufe" die in § 18 EstG genannt sind. Wenn ein akademier tätig wird (egal,ob es gerecht ist, oder nicht), ist er freiberufler, außer es ist eindeutig gewerblich.
Wird jemand mit einer anderen Ausbildung tätig muss er besondere Erfahrungen z. B. in er Beratung nachweisen, damit es als freier Beruf anerkannt wird.
Das Gewerbe ist im IT-Bereich. Beschreibung im Anmeldeformular ist "Verbindung und Beratung von/dem/des Kunden". Ich verstehe, dass Verbindung von Kunden ist sicher gewerbliche Tätigkeit. Aber bei diesem Kunden war ich jedoch in erster Linie als Berater tätig und dies könnte eine freiberufliche Tätigkeit sein.