Freiberuflich oder gewerblich Tätigkeit?

2 Antworten

Warum hast Du denn dann in 2023 ein Gewerbe angemeldet, wenn Du jetzt der Meinung bist, dass das eine freiberufliche Tätigkeit ist?!?!

Freiberufler benötigen in der Regel keine Gewerbeanmeldung.


VladZ 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 10:04

Ich habe ein Gewerbe angemeldet, weil ich verschiedene Arten von Tätigkeiten ausüben kann. Was ich im Rahmen dieses Vertrages im Jahr 2024 getan habe, erscheint mir als eine freiberufliche Tätigkeit. Mir scheint, dass auch bei einem Gewerbe Tätigkeiten, die als Freiberufler eingestuft werden, wie bei einem Freiberufler besteuert werden, also ohne Gewerbesteuer. Oder ist es nicht so?

Im August 2023 habe ich ein Gewerbe angemeldet. Im Jahr 2023 konnte ich jedoch keine Kunden gewinnen.

In welcher Asrt Gewerbe?

Welche Ausbildung hast Du?

Nach meiner Einschätzung handelt es sich dabei um eine freiberufliche Tätigkeit.

Entwickeln von Vertriebskonzepten, Marktanalysen usw. können von Freiberuflern udn von Gewerbetreibenden erstellt werden. Die Abgrenzung ist nicht ganz einfach.

Hier hat ein Berufkollege von mir das schön ausgeführt:

https://guhr-steuerberatung.de/blog/unternehmensberater-freiberuliche-oder-gewerbliche-taetigkeit/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

VladZ 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 10:23

Meine Ausbildung hat keinen IT-Bezug, ich verfüge jedoch über mehr als 10 Jahre Erfahrung in diesem Bereich und die entsprechenden Qualifikationen.

VladZ 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 10:19

Das Gewerbe ist im IT-Bereich. Beschreibung im Anmeldeformular ist "Verbindung und Beratung von/dem/des Kunden". Ich verstehe, dass Verbindung von Kunden ist sicher gewerbliche Tätigkeit. Aber bei diesem Kunden war ich jedoch in erster Linie als Berater tätig und dies könnte eine freiberufliche Tätigkeit sein.

wfwbinder  03.04.2025, 12:50
@VladZ
Verbindung und Beratung von/dem/des Kunden

Ein wenig wundert mich diese Formulierung in einer Gewerbeanmeldung.

Vermittlung von Geschäftsverbindungen un Unternehmensberatung, wäre aus meiner Sicht logischer gewesen.

Denn Du vermittelst Geschäftsbeziehungen und berätst in unternehmerischen FRagen.

Meine Ausbildung hat keinen IT-Bezug,

Ich hatte eigentlich gefragt, welche Ausbildung Du hast und nicht, welche Ausbildung Du nicht hast.

Freier Beruf wird grundsätzlich angenommen, wenn es eine akademische Ausbildung gibt.

Das sind meist "Katalogberufe" die in § 18 EstG genannt sind. Wenn ein akademier tätig wird (egal,ob es gerecht ist, oder nicht), ist er freiberufler, außer es ist eindeutig gewerblich.

Wird jemand mit einer anderen Ausbildung tätig muss er besondere Erfahrungen z. B. in er Beratung nachweisen, damit es als freier Beruf anerkannt wird.