Steuererklärung einreichen für Gewerbe in dem ich keine Arbeit mehr mache.?

2 Antworten

Das übliche Problem "ich ahbe gar nichts gemacht, alles null."

  1. Wenn da nichts mehr gemacht werden soll, natürlich das Gewerbeabmelden.
  2. für die beiden Jahre eine Anlage EÜR ausfüllen. Das da gar nichts gewesen sein soll, fällt mir schwer zu glauben. je nach Ort in dem der Betrieb ist, könnte es eine Mindestgewerbesteuer geben, oder einen IHK Beitrag. Also Kosten müssten angefallen sein.
  3. Auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe ist eine Abwicklungsbilanz zu erstellen. Mal überlegen, was für den Betrieb angeschafft wurde und was davon noch vorhanden ist. Wenn Du es weiter nutzen willst, musst Du es aus dem Betrieb entnehmen, es könnte zu einem Aufgabegewinn führen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Andri123  19.01.2025, 17:44

Zu 3. lese ich mitunter, dass das FA auch in einfacheren Fällen auf die Aufgabebilanz verzichten kann.

Darauf hoffe ich ja für meine zukünftige Betriebsaufgabe. Bilanzieren kann ich nämlich nicht (und es gibt hier auch kein grossartiges Betriebsvermögen)

fällt mir schwer zu glauben

könnte sich das Finanzamt denken

wenn sie Pech haben, könnte man einfach ins blaue hochrechnen bzw es wird ein Umsatz hochgerechnet

das man einfach ein Gewerbe ohne Umsatz hat, glaubt kein Mensch


frost1989 
Beitragsersteller
 19.01.2025, 17:53

Es ist beachtlich wie schwer es Menschen fällt, sich einfach auf das wesentliche zu konzentrieren. So wie du auch, schreibt der andere Forist wfwbinder seinen eigenen Senf. Wen interessiert es wer was glauben soll oder was sein könnte?? Seit wann ist die Frage so gestellt, dass es sich um Gott oder Glauben dreht?

Ich habe halt während des Studiums 2 Steuernummern für geringfügige selbstständige Tätigkeiten erhalten und habe nicht die Zeit gehabt mich zuletzt um die Abmeldung, usw. zu kümmern. Bzw. es ist in Vergessenheit geraten.

Was genau so hochgerechnet werden??????? Wenn man null hochrechnet, kommt immer noch null raus...und ich dachte hier sind Leute unterwegs die von Finanzen Ahnung haben. Lol.

tellerchen  19.01.2025, 18:35
@frost1989

ja da können sie Recht haben, das liegt nunmal an den persönlichen Umständen, ist nicht persönlich zu ihnen gemeint, ich kannte fast nur Finanzbeamte bzw andere Amtsvorsteher, für die Bürger ansich kronisch unehrlich sind

da bekommt man nunmal eine andere sicht, wenn sie pech haben, geraten sie an einen übereifrigen Staatsdiener, das meinte ich damit

Alarm67  19.01.2025, 19:45
@frost1989

wfwbinder hat vermutlich um einiges mehr drauf als Du, ist Steuerberater.

"Woher ich das weiß:

Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986"

Und an seinen Antworten ist nichts auszusetzen, alles korrekt, sehe ich genauso!

Alarm67  20.01.2025, 08:20
@frost1989

"Was genau so hochgerechnet werden??????? Wenn man null hochrechnet, kommt immer noch null raus..."

🤣😅😂😅🤣😂

Gibst Du keine Steuererklärung ab, wird das FA anhand der vorherigen Jahre den Umsatz schätzen.

Und das FA legt solche Schätzungen für gewöhnlich sehr großzügig und hoch aus!

Woher sollen die auch irgendwas von der Nullnummer wissen, Hellseher sitzen dort noch nicht.