Steuererklärung: Kapitaleinkünfte über vergünstigte Unternehmensaktien im Ausland?

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Du trägst die Einkünfte in die Anlage KAP ein udn fertig. Weil Du unter 1.000,- Euro bleibst, passiert steuerlich nichts, aber Du hast Deine Pflicht erfüllt.

Das, was "da schon passiert ist" war die Lohnsteuer, weil Du die Aktien verbilligt bekommen hast. Da ist nichts zu tun.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986