Wann muss ich die Vorabpauschale für 2023 zahlen?
Ich bin sehr verwirrt. Ich habe einige thesaurierende ETFs bei einem ausländischen Broker (Degiro). Ich mache jetzt meine Steuererklärung für 2023 und habe die Vorabpauschale und die Steuer, die ich dem Finanzamt schulde, berechnet. Ich schulde rund 60 Euro.
Aber jemand hat mir gerade gesagt, dass die Vorabpauschale für 2023 im Jahr 2025 gezahlt werden muss, wenn ich die Steuererklärung für 2024 mache. Stimmt das?
Wenn ja, bedeutet das, dass ich die 60 Euro in die KAP-Anlage der Steuererklärung für das Jahr 2024 schreibe (die ich 2025 ausfülle)? Woher soll das Finanzamt wissen, dass die Vorabpauschale für 2023 ist, wenn alle anderen Ausgaben sich auf 2024 beziehen?
Vielen Dank im Voraus.
1 Antwort
Wer das gesagt hat, hatte keine Ahnung.
Die ermittelten Werte für 2023 trägst du in die Anlage KAP-INV der Steuererklärung 2023 ein.
Bei Inlandsdepots war der Steuerbetrag direkt Anfang 2024 fällig.
Sorry ich muss mich korrigieren. Habe das grad nochmal nachgelesen, da ich mir nachträglich unsicher war.
Für thesaurierende Fonds ermittelt die depotführende Stelle eine Vorabpauschale, die am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen gilt, d.h. erst im Folgejahr zu versteuern ist.
Die Vorabpauschale fließt also erst im Folgejahr zu. Da das Zuflussprinzip gilt, ist sie für die Steuererklärung 2024 zu berücksichtigen.
Die Daten der inländischen Broker würde ich immer so erfassen wie in der Steuerbescheinigung angegeben, denn genau so werden sie auch übermittelt.
Kein Problem, ich war auch verwirrt. Ich sollte also die Beträge für beide Makler (inländisch und ausländisch) in der Steuererklärung für 2024 angeben, richtig?
Ich glaube für den inländischen Makler muss ich die Anlage KAP ausfüllen und für den ausländischen die Anlage KAP-INV. Wissen Sie, ob das richtig ist?
Nochmals vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, meine Fragen zu beantworten!
Ich habe auch ein Inlandskonto, bei dem der geschuldete Betrag automatisch berechnet wurde. Aber ich hatte für das einen Steuerfreibetrag von 1000 Euro. Sollte ich den automatisch berechneten Betrag auf der Anlage KAP erwähnen, auch wenn er steuerfrei war?
Vielen Dank!