Wie sollte ich eine fehlende/verspätete Steuernummer bei freiberuflicher Tätigkeit in der Steuererklärung erklären?
Guten Abend,
ich bin Studentin und arbeite nebenbei auf Honorar-Basis, also quasi als Freiberuflerin. Dabei habe ich Ende Oktober 2023 einmalig 2000€ verdient. Aufgrund eines Missverständnisses mit meinem Chef hatte ich damals jedoch noch keine Steuernummer, die man als Freiberuflerin ja eigentlich braucht. Diese habe ich erst im Februar 2024 beantragt und auch im März bekommen.
Nun muss ich ja für solche Verdienste eine Steuererklärung machen. Leider weiß ich aber nicht, wie ich in der Steuerklärung kenntlich machen soll, dass ich dieses Honorar damals bekam, meine Steuernummer aber erst sehr viel später beantragt habe.
Natürlich würde ich auch gerne eine Strafe vermeiden, es war wie gesagt ein Missverständnis und es geht auch nicht um besonders viel Geld.
Ich wäre über eine Antwort sehr dankbar!
MfG,
Julia
3 Antworten
Du erklärst einfach die Einnahme für das richtige Jahr.
Für 2023 hattest Du Einkünfte ohne Steuerabzug. Diese werden erklärt und Du zahlst dann darauf die Einkommensteuer. Werbungskosten für dieses Honorar (z.B. Fahrtkosten, Arbeitsmaterialien, Anteil an Telefon- und Internetkosten) können entsprechend zum Ansatz gebracht werden.
Ab 2024 hast Du das als Freiberuf mit Steuernummer in einen anderen Rahmen gefasst, d.h. es wird eine EÜR fällig, es müssen USt-VA abgegeben werden, und Du kannst sogar Vorsteuerabzüge geltend machen (wenn Du Dich nicht als Kleinunternehmerin deklariert hast). Einkünfte und Ausgaben ab 2024 laufen über die neue Steuernummer und finden ihren Weg dann per Anlage S in Deine persönliche Steuererklärung für 2024.
Verstehe nicht wirklich das oder irgendein Problem!?!
Erkläre über die Steuererklärung deine Einkünfte aus 2023 und gut ist!